Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöff:innen an den Amtsgerichten Hamburg-Mitte, Altona und Blankenese sowie am Landgericht (Amtsperiode 2024 bis 2028) Beschlussempfehlung des Amtes (NEUFASSUNG der Drucksache 21-3985 aus der Sitzung vom 03.05.2023)
Die gegenwärtige Amtszeit der gewählten Jugendschöff:innen an den Amtsgerichten und am Landgericht endet am 31.12.2023. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat die Bezirksämter aufgefordert, die Vorschlagslisten für Jugendschöff:innen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 aufzustellen (Abgabetermin 08.06.2023).
Soweit in § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Wahl der Jugendschöff:innen die allgemeinen Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Weiterhin sind in die Vorschlagslisten gemäß § 35 Abs. 2 JGG ebenso viele Männer wie Frauen aufzunehmen. Es müssen mindestens die doppelte Anzahl von Personen vorgeschlagen werden, die als Jugendschöff:innen und -hilfsschöff:innen benötigt werden.
Der Präsident des Amtsgerichts Hamburg hat gemäß § 43 GVG die erforderliche Zahl der Jugendschöff:innen für die nächste Amtsperiode festgelegt.
Das Bezirksamt Altona muss für folgende Amtsgerichtsbezirke Vorschlagslisten aufstellen:
Das Bezirksamt Altona hat durch Bekanntgabe in den lokalen Medien, Aushänge und seinen Internetauftritt für das Schöffenamt geworben. Darüber hinaus wurden Personen aus einer Melderegisterstichprobe angeschrieben und gebeten, sich zur Übernahme dieses Ehrenamtes bereit zu erklären. Derzeit amtierende Jugendschöff:innen wurden ebenfalls angeschrieben, mit der Bitte, sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stellen.
Das Bezirksamt Altona hat in den vergangenen Wochen die Vorschlagslisten vorbereitet. Dabei wurden die Einverständniserklärungen der angeschriebenen Bewerber:innen auf Vollständigkeit überprüft. Die Bewerber:innen haben durch ihre Eigenauskunft erklärt, ob sie die Voraussetzungen erfüllen und gaben schriftlich ihr Einverständnis zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ab. Wenn alle formalen Bedingungen erfüllt waren, wurden diese Personen in die Vorschlagslisten aufgenommen.
Nach Übermittlung der jeweiligen Vorschlagslisten an die zuständigen Gerichte erfolgt dort im Schöffenwahlausschuss im Herbst 2023 die Überprüfung der übersandten Daten und es wird über die Auswahl der Personen abgestimmt.
In den anliegenden Vorschlagslisten werden die Personen alphabetisch nach Nachnamen sortiert und durchnummeriert aufgeführt.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 35 Abs. 3 JGG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Die beschlossenen Vorschlagslisten werden eine Woche lang öffentlich im Jugendamt ausgelegt. Anschließend kann eine Woche lang Einspruch gegen die Vorschlagslisten eingelegt werden.
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Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung zu den Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöff:innen an den Amtsgerichten Hamburg-Mitte, Altona und Blankenese sowie am Landgericht gebeten.
Vorschlagsliste für die Jugendschöff:innen Hamburg-Mitte (nicht-öffentlich)
Vorschlagsliste für die Jugendschöff:innen Altona (nicht-öffentlich)
Vorschlagsliste für die Jugendschöff:innen Blankenese (nicht-öffentlich)