21-0823

Anfrage zur Situation von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen, Gasteinrichtungen und ambulanten Pflegediensten im Bezirk Altona Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

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23.04.2020
Sachverhalt

Für keine andere Gruppe ist das Coronavirus so gefährlich wie für ältere und vorerkrankte Personen – also besonders jene, die in Senioren- und Pflegeheimen leben. Aus diesem Grund müssen Bewohner dieser Einrichtungen besonders im Fokus der Verantwortlichen stehen.

In einem Pflegeheim im Stadtteil Wellingsbüttel haben sich bislang 39 Bewohner und sechs Mitarbeiter mit Sars-CoV-2 infiziert, drei infizierte Personen sind gestorben. Sechs weitere Einrichtungen haben je einen Fall von Covid-19 gemeldet.

Die Stadt hat inzwischen die Besuchsregeln für Heime verschärft sowie neue Arbeits- und Hygienestandards für das Betreuungspersonal erlassen. Seit voriger Woche gilt ein generelles Zutrittsverbot, somit ergibt sich für Angehörige keine Möglichkeit mehr, sich persönlich vom Wohlergehen z. B. der Eltern zu überzeugen, was als sehr belastend empfunden wird.

Großes Vertrauen liegt also auf der Heimleitung und dem verantwortlichen Gesundheitsamt.

Auch ambulante Pflegedienste, die täglich viele persönliche Patientenkontakte haben, sind betroffen und müssen mit ihren Anliegen in den Focus genommen werden.

Durch das momentan progressive Entlassungsmanagement der örtlichen Krankenhäuser vermelden die ambulanten Pflegedienste einen starken Andrang in Hinblick auf ihr Pflegeleistungsangebot. Dies trifft zeitgleich auf einen hohen Krankenstand auch bedingt durch mangelnde Versorgung mit Schutzkleidung, Masken und Desinfektionsmittel.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Pflegeeinrichtungen gemäß § 2 Absatz 2 HmbWBG:

 

  1. Wie viele Bewohner von Altonaer Senioren- und Pflegeheimen sind positiv auf Covid-19 getestet worden?

 

Zu 1:

Stand Freitag, 17.04.2020: 34 Bewohner*innen von Altonaer Senioren und Pflegeheimen

 

  1. Wie viele schwere Krankheitsverläufe mit Krankenhauseinweisung sind darunter gemeldet?

 

Zu 2:

Dem Gesundheitsamt werden keine schweren oder leichten Fälle gemeldet. Generell zählt die Gruppe der über 60-jährigen zur Risikogruppe. Viele Nutzer*innen haben andere Grunderkrankungen und werden daher vorsorglich ins Krankenhaus eingewiesen.

 

  1. Hat das Altonaer Gesundheitsamt die Kommunikation mit den Leitungen der Einrichtungen intensiviert? Wenn ja, seit wann?

 

Zu 3:

Die Kommunikation mit den Leitungen ist seit Auftreten der ersten Fälle in den jeweiligen Einrichtungen bedarfsabhängig intensiviert.

 

  1. In welcher Form und in welchen Abständen findet die Kommunikation mit den Heimleitungen statt?

 

Zu 4:

Die Kommunikation mit den Einrichtungsleitungen (der Begriff Heimleitung ist seit Inkrafttreten des Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes am 1.1.2010 nicht mehr existent) findet nach Bedarf (auch mehrfach täglich) statt. Die Corona Merkblätter der BGV wurden den Einrichtungen durch die WPA übermittelt.

 

  1. Welche Kenntnis hat das Altonaer Gesundheitsamt zu Krankheitsständen beim zuständigen Pflegepersonal?

 

Zu 5:

Es gilt das Wohnortprinzip. Bei medizinischen Einrichtungen und Wohneinrichtungen ist das jeweilige Gesundheitsamt, das für die Einrichtung zuständig ist, Ansprechpartner für die Einrichtung.

 

  1. Hat das Gesundheitsamt Altona Kenntnis darüber, welche Vorkehrungen von Seiten der Betreiber getroffen wurden, um einem erhöhten Krankenstand begegnen zu können, ohne die ausreichende Betreuung der Bewohner zu gefährden.

 

Zu 6:

Die Einrichtungen halten sich eng an die Vorgaben der RKI Richtlinien und die entsprechenden Hygienestandards.

 

  1.  Welche Aufgaben obliegen der Wohn-Pflege-Aufsicht im Zusammenhang mit der Kontrolle der verschärften Arbeits- und Hygienestandards?

 

Zu 7:

Grundsätzlich erhalten alle Einrichtungen, die dem hamburgischen Wohn- und Betreuungsgesetz unterliegen, die für sie geltenden Richtlinien. Zusätzlich werden in betroffenen Einrichtungen täglich mehrfach Beratungsgespräche geführt und evtl. Hilfeleistungen vermittelt bzw. weitergeleitet. Anlassbezogene Kontrollen vor Ort haben in den letzten vier Wochen nicht stattgefunden.

 

  1. Haben seit dem 1. März regelhafte Kontrollen der Wohn-Pflege-Aufsicht stattgefunden?

 

Zu 8;

Nein.

 

  1. Wurde seitens des Gesundheitsamtes Altona eine Hotline für betroffene Angehörige eingerichtet?

 

Zu 9:

Ja, es besteht eine Hotline (428112000).

 

  1. Werden nahe Angehörige mit nachweislich überstandenen Covid-19 Infektionen von dem Besuchsverbot ausgenommen? Wenn ja, wie und wem gegenüber müssen diese den Nachweis der Immunität erbringen?

 

Zu 10:

Nein, es gibt keine Ausnahmen des Besuchsverbotes. Ausnahmen ergeben sich ausschließlich aus §15(4) der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-Co-V-2 vom 02.04.2020, wonach bei „…berechtigtem Interesse im Einzelfall, zum Beispiel im Rahmen der Sterbebegleitung, gegebenenfalls unter Auflagen, Besuche ermöglicht werden können….“

 

  1. Stellt das Gesundheitsamt Altona zu diesem Zweck Covid-19 Schnelltests zur Verfügung?

 

Zu 11:

Nein.

 

Zu Gasteinrichtungen gemäß § 2 Absatz 5 HmbWBG:

 

  1. In den oben erwähnten Gasteinrichtungen sind ausschließlich anlassbezogene Prüfungen der Wohn-Pflege-Aufsicht vorgesehen. Hat sich die Beschwerdelage in den letzten 4 Wochen verändert? Wie viele anlassbezogene Kontrollen haben stattgefunden?

 

Zu 12:

Die Beschwerdelage hat sich in den letzten vier Wochen nicht verändert. In Altona haben keine anlassbezogenen Kontrollen stattgefunden.

 

  1. Wie wird die Sicherheit der Bewohner in sogenannten „Gasteinrichtungen“ (Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, Hospize, Kurzzeitpflege) sowie Wohngemeinschaften und Servicewohnanlagen, die meist auch der Risikogruppe zuzuordnen sind, gewährleistet?

 

Zu 13:

Auch die Gasteinrichtungen haben die allgemeinen Hygienevorschriften einzuhalten. Dies beinhaltet auch, dass sich die Leitungen ständig über Veränderungen in diesem Bereich auf dem Laufenden halten und die Pflegekräfte regelmäßig über anzuwendende und aktuelle Hygienevorschriften unterweisen. Zu den wesentlichen Informationsquellen gehören die online-Informationen des Robert-Koch-Institutes, die auf der Interseite rki.de veröffentlicht werden.

 

  1. Inwieweit sind die oben erwähnten Gasteinrichtungen von den verschärfen Arbeits- und Hygienestandards, sowie den veränderten Besuchsregeln betroffen?

 

Zu 14:

Die Gasteinrichtungen haben sich ebenfalls entsprechend den RKI Richtlinien, der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vom 02.04.2020 und den gängigen Verfahrensstandards zu verhalten. Vgl. Nr.13.

 

Zu Pflegediensten und Diensten der Behindertenhilfe gemäß § 2 Absatz 6 HmbWBG:

 

  1. Gibt es im Zusammenhang mit dem Corona Virus gesonderte Regelungen für ambulante Pflegedienste im Umgang mit den Patienten und welche sind das?

 

Zu 15:

Die Empfehlungen der RKI-Richtlinien und entsprechende Verfahren sowie Standards (Notfallmanagement) für Pflegedienste sind Grundlage.

 

  1. Wie gestaltet sich die Kommunikation mit Vertretern der ambulanten Pflegedienste und dem Gesundheitsamt Altona aktuell?

 

Zu 16:

Im Rahmen der Pandemie sind die Mitarbeiter*innen der Zentralen Prüfeinheit für die Ambulanten Pflegedienste weiterhin ansprechbar.

Auch bei Ambulanten Pflegediensten werden positive Nutzer*innen oder Mitarbeiter*innen an das Gesundheitsamt gemeldet, Kontaktpersonen nachverfolgt und Quarantänen ausgesprochen.

 

  1. Durch den Corona Virus bedingt hohen Krankenstand und eine erhöhte Nachfrage nach ambulanten Pflegedienstleistungen wird eine, durch das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz geforderte Einhaltung einer Fachkraftquote perspektivisch nicht einzuhalten sein. Wir bitten um eine Einschätzung.

 

Zu 17:

In ambulanten Pflegediensten werden keine Fachkraftquoten berechnet. Die Erhebung von Fachkraftquoten ist nur für stationären Einrichtungen erforderlich.

 

  1. Ist das Altonaer Gesundheitsamt an der regionalen Verteilung von Schutzkleidung und -masken beteiligt und wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt diese?

 

Zu 18:

Siehe Antwort zu Frage 16.

 

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