22-1574

Ampelschaltung Königstraße-Kirchenstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.09.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 01.12.2025 Mobilitätsausschuss Ö 5.7

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.09.2025 anliegende Drucksache 22-1108.2B beschlossen.

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 hat mit Schreiben vom 14.11.2025 wie folgt Stellung genommen:

Ziel und Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden ist es, den Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmenden unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte rechtskonform und insbesondere sicher zu gestalten. Das Zusammenführen der Radverkehre Mörkenstraße/ Königstraße erfordert eine Einfädelungstasche parallel zum Radfahrstreifen auf der Königstraße stadteinwärts, da hier eine Konfliktstelle entsteht, welche ein hohes Gefahrenpotential beinhaltet. Der Radfahrende aus der Mörkenstraße überquert bei Grünlicht die Königstraße und rechnet ohne entsprechende Einfädelungsfläche nicht mit Querverkehr.

Zusätzlich ist das Einrichten eines Fußngerüberweges (FGÜ) über den Radfahrstreifen nur zulässig, wenn er in Verlängerung eines bestehenden FGÜ über die Fahrbahn erfolgt.

Eine Herausnahme des Radfahrstreifens aus der Signalisierung Königstraße/ Mörkenstraße ist somit aus Gründen der Verkehrssicherheit im derzeitigen baulichen Zustand nicht möglich.

Bezugnehmend auf die Radverkehrsführung Edmund-Siemers-Allee/ Bundesstraße merkt VD 52 an, dass in diesem Knoten eine Einfädelungstasche für Radfahrer aufgrund baulicher Begebenheiten besteht und die Lichtzeichenanlage keine Fußngerquerung beinhaltet.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
01.12.2025
Ö 5.7
27.11.2025
Ö 12.15
Lokalisation Beta

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