Ampelschaltung Altonaer Bahnhof/Platz der Republik: Fußgänger testweise priorisieren Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 25.04.2024 Bezirksversammlung Ö 9.7
Im Rahmen der Mobilitätswende und des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr sollen in Hamburg auch die Bedürfnisse der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker berücksichtigt werden. Dies ist dringend notwendig, denn fehlende oder schlechte Fußwege, fehlende Beleuchtung und fußgängerunfreundliche Ampelschaltungen sorgen auch in Altona immer wieder für Beschwerden. Insbesondere die Wartezeiten an Bedarfsampeln – z.B. am Platz der Republik vor dem Altonaer Bahnhof und am Platz der Republik vor dem Altonaer Rathaus, wo der Fußverkehr überwiegt – sind für viele Fußgängerinnen und Fußgänger schwer nachzuvollziehen.
Die langen Wartezeiten trotz wenig Autoverkehr führen leider dazu, dass die Wartenden die Ampel bei Rot überqueren, nicht selten auch vor wartenden Kindern. In Eimsbüttel wurde im Rahmen des Projekts PrioBike-HH (hier Maßnahme Prio-Umkehr) eine Lichtsignalanlage (LSA) umgesetzt, bei der – anders als an normalen Bedarfsampeln, wo Autos Vorrang haben – der Fußverkehr Dauergrün hat. In Hamburg-Mitte gibt es eine LSA, an der eine Alles-Rot-Sofort-Grün-Schaltung eingerichtet ist und das Prinzip „First-Come-First-Serve“ gilt. Es ist also möglich, flexibel auf die Gegebenheiten vor Ort einzugehen und die Verkehrssituation für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, auf diese Weise zu verbessern.
Laut Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage „Verbesserungen für den Fußverkehr in Altona“ (Drucksache 22/14523) ist eine LSA mit Priorisierung für den Fußverkehr „insbesondere bei Verkehrsbeziehungen mit einem hohen querenden Fuß- und Radverkehrsanteil möglich“. Dies treffe besonders bei Fußverkehr-LSA zu. Aufstauungen in Kreuzungsbereiche von benachbarten LSA müssten vermieden werden. Laut Senat ist am Altonaer Bahnhof und am Platz der Republik bereits eine Umsetzung geprüft worden. Die Voraussetzungen könnten hier bisher allerdings aufgrund von Nachteilen für den Busverkehr und Aufstauungen in benachbarte Bereiche nicht erfüllt werden. Dies erstaunt vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei um einen Bereich handelt, bei dem Prüfungen aufgrund der seit langem vorherrschenden Baustellendichte kaum zu einer verlässlichen Datengrundlage führen können. Darüber hinaus nimmt der Fußverkehr vor Ort immer weiter zu.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Behörde für Inneres und Sport wird nach § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert:
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.