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Altonas Parks und Grünanlagen schützen – Jetzt auch in Altona einen Bezirklichen Kontrolldienst einführen! Antrag der Fraktionen von FDP und DIE LINKE (2. NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.01.2023 Bezirksversammlung Ö 8.3

Sachverhalt

Hamburg gilt als eine der grünsten Städte Europas. Zahlreiche weitläufige, teils historische Parkanlagen, aber auch kleine Grünanlagen in verdichteten Quartieren haben großen Anteil an der hohen Lebensqualität unserer Stadt.

Altona kann sich glücklich schätzen, mit dem Volkspark, dem Jenischpark und dem Hirschpark drei große, stark frequentierte Parkanlagen vorweisen zu können. Aber auch kleinere Parkanlagen wie beispielsweise der Fischers Park in Ottensen, der Altonaer Balkon („Einstieg“ in den einzigartigen Elbuferwanderweg), der Goßlers Park in Blankenese oder der Hans-Christian-Andersen Park in Osdorf sind wertvolle Erholungsanlagen und wirken identitätsstiftend auf die umliegenden Nachbarschaften und ihre Bewohner.

 

Die Bezirkspolitik, federführend der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport, beschäftigt sich regelmäßig mit den Themen Parkpflege, Naturschutzmaßnahmen, Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie seit einiger Zeit mit zunehmenden Bürgerbeschwerden – nicht nur von Anwohnern.

 

Da die Zuständigkeit der Verordnung zum Schutz der Parks und Grünanlagen bei der Behörde für Inneres und Sport liegt, beschränken sich die Handlungsmöglichkeiten auf Bezirksebene auf die Anordnung von Maßnahmen wie z. B. die Aufstellung zusätzlicher Verbotsschilder und Abfallbehälter. Echte Entlastungen für die Parks und die genervten Anwohner und Erholungssuchenden konnten so nicht herbeigeführt werden.

 

Immer häufiger kommt es zur Missachtung des gesellschaftlichen Konsenses darüber, in welcher Form Parks und Grünanlagen genutzt werden. Verstöße gegen das Hundegesetz, Lärmbelästigung, Müll, Vandalismus, ungenehmigte Veranstaltungen, offener Konsum illegaler Drogen.

Unter Anwohnern und Erholungssuchenden herrscht Frustration über die Zustände in den Altonaer Grünanlagen. Besonders der zerstörerische Umgang mit der Natur erbost viele Menschen.

 

Hinzu kommt: Die sich wiederholenden Grenzüberschreitungen im sozialen Miteinander führen zwangsläufig zum Absinken der Hemmschwelle gegenüber Regelverstößen in unserem funktionierenden Rechtsstaat. Der Grundsatz, dass die Freiheit des Einzelnen dort endet, wo die Freiheit des anderen beginnt, wird zunehmend ignoriert.

 

Auf Verwaltungsebene findet sich der Konsens über die Art der Nutzung von Grünanlagen in der Hamburger Verordnung zum Schutz der Park und Grünanlagen wieder. Die Zuständigkeit für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten liegt bei der Hamburger Polizei, sie untersteht der Behörde für Inneres und Sport im Hamburger Senat.

Doch die polizeilichen Kapazitäten sind überlastet. Für die notwendige Bestreifung der Parkanlagen oder nächtliche Einsatzfahrten sind weder personelle noch technische Ressourcen vorhanden. Verstöße gegen die Verordnung können nur nachrangig verfolgt werden, siehe Beantwortung Schriftliche Kleine Anfrage / CDU-Bürgerschaftsfraktion vom 29.06.2021, Drucksache 22/5019.

 

Nicht nur die Zuspitzung der Verhältnisse in den Hamburger Parks und Grünanlagen erfordert ein selbstkritisches Überdenken der Entscheidung, den BOD (Bezirklichen Ordnungsdienst) im Jahr 2014 aufzulösen. Auch bei anderen Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum wie z. B. Vandalismus, nächtliche Ruhestörung oder belästigendes Verhalten, hat die Abschaffung des BOD eine ordnungspolitische Lücke hinterlassen.

 

Der bezirkliche Ordnungsdienst hatte unter anderem die Aufgabe, im öffentlichen Raum für Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Die Mitarbeiter des BOD waren nach § 6 (1) Verwaltungsvollstreckungsgesetz, zu Vollziehungsbeamten des jeweiligen Bezirks bestellt, um Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum zu verfolgen.

 

Seit Jahren setzen sich Vertreter der Politik sowie betroffene Bürger für die Wiedereinsetzung des BOD ein. Zuletzt forderte die Bezirksversammlung Altona am 26.04.2018, Drucksachen–Nr.: 20-4728, mit großer Mehrheit den Hamburger Senat auf, im Bezirk Altona einen Ordnungsdienst einzuführen. Der Beschluss wurde nicht umgesetzt.

 

Sollte die ablehnende Haltung seitens der Innenbehörde fortbestehen, erwarten die Antragsteller im Schulterschluss mit Anwohnern, engagierten Bürgern und Naturschützern, dass Placebo Maßnahmen jetzt von konkretem Handeln abgelöst werden.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona gemäß § 27 BezVG auf Antrag der FDP-Fraktion Altona:

 

Die Behörde für Inneres und Sport wird aufgefordert:

 

  1. Im Bezirk Altona wird ein Bezirklicher Ordnungsdienst eingesetzt. Dieser soll die Polizei bei Kontrollaufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unterstützen. Der für den Bezirk Altona erforderliche Personalbedarf wird ermittelt. Auf dieser Grundlage werden dem Bezirk Altona die finanziellen Mittel zur Deckung des ermittelten Personalbedarfs aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Der Ordnungsdienst wird in die Organisationsstruktur des Bezirksamtes eingegliedert.

 

  1. Sollte sich dem Hamburger Senat die Notwendigkeit der Wiedereinsetzung eines Bezirklichen Ordnungsdienstes und die damit verbundenen Vorteile für die Stadt weiterhin nicht erschließen, bittet die Bezirksversammlung Altona um Kenntnisgabe darüber, mithilfe welcher Maßnahmen die Einhaltung der Verordnung zum Schutz der Parks und Grünanlagen in Altona zukünftig sichergestellt werden soll.

 

  1. Um Erfahrungen und hilfreiche Anregungen von Bürgern und betroffenen Anwohnern vor Ort aufzunehmen, wird die Einsetzung eines Runden Tisches angeregt. Hierbei könnte das Bezirksamt Altona organisatorisch unterstützen.

 

  1. Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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