21-1080

Altonas Auszubildende brauchen bezahlbaren Wohnraum! Antrag der Fraktionen von CDU und SPD

Antrag öffentlich

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12.08.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat am 20. Februar 2020 einstimmig die Drucksache 21-0697 beschlossen. Darin fordert die Bezirksversammlung die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen („BSW“) auf, durch Einwirkung auf die SAGA bezahlbare Wohnungen zu schaffen, die ausschließlich Auszubildenden zur Verfügung stehen. Zudem bekundet die Bezirksversammlung ihre Absicht, in geeigneten Fällen künftig Auszubildendenwohnungen durch Befreiungen gemäß § 31 BauGB zu genehmigen.

 

Die BSW hat hierzu am 23. April 2020 Stellung genommen (vgl. Drs. 21-0790). Die BSW sieht keinen Grund, Wohnraum speziell für Auszubildende in Altona zu fördern. Erstens stünden den Auszubildenden sämtliche von der SAGA angebotenen Wohnungen in Altona bereits zur Verfügung. Zweitens stelle „die Schaffung von Wohnraum für spezielle Bevölkerungsgruppen nicht den vorrangigen Zweck der SAGA dar“, auch wenn sie in Horn, Barmbek und Bergedorf Wohnheime speziell für Studierende und Auszubildende betreibe. Drittens würde die Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR („IFB“) in Altona-Altstadt bereits ein Wohnheim eines privaten Trägers mit 57 Wohnungen fördern.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Stellungnahme vom 26. Juni 2020 (vgl. Drs. 21-0790.1, Anlage) ausgeführt, dass in der Stresemannstraße 213 insgesamt 110 öffentlich geförderte Wohnungen für Auszubildende genehmigt worden seien. Zudem sei ein Vorbescheid für die Errichtung von Azubi-Wohnungen in Altona-Nord erteilt worden. Das Bezirksamt hat ferner angekündigt, in Gesprächen mit Bauherren auf die Möglichkeit einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinzuweisen, um zusätzliche Wohngeschosse für Lehrlingswohnungen in Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb zu schaffen.

 

Die Argumente der BSW vermögen nicht zu überzeugen. Die SAGA betreibt bereits Wohnheime für Auszubildende in Barmbek, Horn und Bergedorf. Es ist offenkundig, dass vor diesem Hintergrund auch ein Wohnheim in Altona betrieben werden kann. Die bestehenden Angebote der SAGA sind für Auszubildende oftmals zu teuer oder aufgrund der angebotenen Wohnungsgröße ungeeignet. Zudem stellt ein Wohnheim für Auszubildende auch einen Ort des sozialen Miteinanders sowie des beruflichen Austauschs dar und hat somit einen besonderen sozialen und wirtschaftlichen Mehrwert. Die insgesamt 57 von der FHH geförderten Wohnungen für Auszubildende im Bezirk Altona werden dem stetig wachsenden Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende offenkundig nicht gerecht. Die Stellungnahme des Bezirksamtes unterstreicht die hohe Nachfrage nach Azubi-Wohnungen deutlich.

Altonas Auszubildende sind Altonas Meisterinnen und Meister von morgen. Sie bringen Kreativität, Dynamik, Pioniergeist und Wohlstand in unseren Bezirk. Wir haben die Pflicht, sie nach besten Kräften zu fördern und Altona dadurch sozial wie wirtschaftlich zu stärken.

 

Vor diesem Hintergrund wird der Bezirksversammlung empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, durch Einwirkung auf die SAGA Unternehmensgruppe in Anlehnung an das Programm der SAGA „Zuhause für Studenten und Auszubildende“ im Bezirk Altona insgesamt 100-150 neue, bezahlbare Wohnungen zu schaffen, die in erster Linie Auszubildenden (und ggf. auch Studenten) zur Verfügung stehen sollen.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert, drei geeignete Flächen für den Bau der unter 1. genannten insgesamt 100-150 Wohnungen zu identifizieren und dem Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft zeitnah vorzustellen. Dabei ist insbesondere auch zu prüfen, inwiefern die Große Elbstraße, das Gebiet um die neu zu gestaltende Sternbrücke, das Gebiet des heutigen Parkplatzes Kaltenkircher Platz / Stresemannstraße, des ehemaligen Posthotels in der Kaltenkirchener Straße, das Grundstück Langenfelder Straße 82 sowie der heutige Parkplatz der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule im Böttcherkamp als mögliche Standorte in Betracht kommen.

 

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