21-0790.1

Wohnraum für Altonas Auszubildende! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.08.2020
Ö 14.16
12.08.2020
05.08.2020
14.07.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 20.02.2020 anliegende Drucksache 21-0697E beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat hierzu mit Schreiben vom 03.04.2020 zu den Ziffern 1 und 3 wie folgt Stellung genommen:

 

Auch über den Bezirk Altona hinaus, profitiert Hamburg von seiner Attraktivität für qualifizierte Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus anderen Bundesländern. Daher werden rund 42 Prozent der Hamburger Ausbildungsplätze mit Schulabgängerinnen und Schulabgängern anderer Bundesländer oder Länder besetzt. Um den Fachkräftebedarf aktuell und künftig zu sichern, will Hamburg weiterhin seine Attraktivität gewährleisten. In der Folge ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende im Interesse der gesamten Stadt. Die BSW setzt sich daher intensiv für den Bau neuen Wohnraums für Auszubildende ein.

 

Dazu im Einzelnen:

 

Zu 1:

Die SAGA ist ein wichtiger Akteur bei der Gewährleistung stabiler und bezahlbarer Mieten für die Bevölkerung Hamburgs. Nach § 2 der Satzung der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg ist Zweck der Gesellschaft, vorrangig eine sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung „für breite Schichten der Bevölkerung“ zu angemessenen Preisen. Daher stellt die Schaffung von Wohnraum für spezielle Bevölkerungsgruppen nicht den vorrangigen Zweck der SAGA dar. Gleichwohl adressiert die SAGA bereits jetzt auch aktiv Menschen in Ausbildungsverhältnissen (vgl. „Zuhause für Studenten und Auszubildende“; https://www.saga.hamburg/fuer-unsere-mieter/service-center/studenten, Stand: 12.03.2020). Auch bietet die SAGA bereits günstigen Wohnraum im gesamten Stadtgebiet an, welcher auch durch Auszubildende mit und ohne Wohnberechtigungsschein in Anspruch genommen wird und werden kann.

Die BSW kann gleichzeitig nicht ohne weiteres Einfluss auf andere Träger nehmen. Die BSW sieht in diesem Themenfeld vielmehr zielführende Möglichkeiten und Chancen, durch Erzeugung finanzieller Anreize zum Bau von Wohnraum für Auszubildende im Bezirk Altona sowie im gesamten Stadtgebiet beizutragen. Daher arbeitet die BSW zusammen mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) und anderen Stellen intensiv daran, dem Bau von günstigen Wohnungen für Auszubildende und Studierende durch attraktive Fördermodelle Vorschub zu leisten (vgl. Förderrichtlinie für den Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende). Hier können auch geeignete Träger von der Förderung profitieren.

 

Zu 3:

Nach Auskunft der IFB gibt es im Stadtteil Altona-Altstadt 57 geförderte Wohnungen (in einem Objekt) für Studierende und Auszubildende; diese waren im September 2016 bezugsfertig.

Im Übrigen ist das Bezirksamt zuständig.

Trotz grundsätzlich hoher Kooperationsbereitschaft der BSW gibt es für eine von vornherein angelegte Kooperation kein Bedürfnis. Die Erkenntnisse der BSW zur Wohnsituation von Auszubildenden im Bezirk Altona sind ebenso bereits dem Bezirksamt Altona bekannt. Konkrete Fragen und Anfragen des Bezirksamtes bei der Erstellung einer entsprechenden Übersicht wird die BSW im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützend beantworten.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 26.06.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 2:

Das Bezirksamt wird in Gesprächen mit Bauherren auf die Möglichkeit einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinweisen, zusätzliche Wohngeschosse für Lehrlingswohnungen in Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb zu schaffen, wobei Lehrlingswohnungen (Auszubildendenwohnheime) in Gewerbegebieten regelhaft unzulässig sind.

 

Im Bezirk Altona ist insbesondere im Hinblick auf das Handwerk und kleinere Logistikbetriebe die Flächenknappheit evident. Insbesondere für das Handwerk besteht eine komplexe Gefährdung der Standorte. Die Gründe sind vor allem die Veränderung von Betriebsgrößen, die zunehmenden Ruheansprüche aus benachbarter Wohnnutzung sowie der Preisdruck aus Wohnungsbauvorhaben. Daher ist das Bezirksamt bemüht, die im Bezirk vorhandenen Gewerbeflächen zu schützen. Die Möglichkeiten, neue Gewerbeflächen auszuweisen, sind in Altona deutlich begrenzt. Das Hauptaugenmerk liegt damit auf der Sicherung und Weiterentwicklung bestehender Gewerbe- und Industriegebiete. 

 

Zu 3:

In dem Gebäude Stresemannstraße 213 wurden 110 öffentlich geförderte Wohnungen für Auszubildende genehmigt.

Darüber hinaus wurde ein Vorbescheid erteilt für die Errichtung von Auszubildenden-Wohnungen in Altona-Nord.

 

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