Altona braucht einen Elbe-Strand-Spielplatz Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 21-4904
Letzte Beratung: 28.03.2024 Bezirksversammlung Ö 8.2.1
Das Recht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung auf Spiel und Teilhabe muss bei der Neuanlage von Spielplätzen berücksichtigt werden. Rund 80% aller Spielplätze sind so gestaltet, dass behinderte Kinder und Jugendliche sie nicht nutzen können.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des § 33 BezVG sind Kinder und Jugendliche bei Vorhaben, die ihre Interessen berühren, angemessen zu beteiligen.
Die Nr. 1 des Beschlussvorschlags ist wie folgt neuzufassen (neu eingefügte Textpassagen sind kursiv formatiert):
Sollte sich der Bereich in einem hochwassergefährdeten Bereich befinden, so sind entsprechend geeignete Spielgeräte auszuwählen.
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
Keine Orte erkannt.
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