21-4904.1

Altona braucht einen Elbe-Strand-Spielplatz Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 21-4904

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.03.2024
Ö 8.2.1
Sachverhalt

Das Recht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung auf Spiel und Teilhabe muss bei der Neuanlage von Spielplätzen berücksichtigt werden. Rund 80% aller Spielplätze sind so gestaltet, dass behinderte Kinder und Jugendliche sie nicht nutzen können.

 

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des § 33 BezVG sind Kinder und Jugendliche bei Vorhaben, die ihre Interessen berühren, angemessen zu beteiligen.

 

Die Nr. 1 des Beschlussvorschlags ist wie folgt neuzufassen (neu eingefügte Textpassagen sind kursiv formatiert):

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, eine geeignete Fläche für die Errichtung mindestens eines Elbe-Strand-Spielplatzes zu identifizieren und r die Ausgestaltung ein Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche nach § 33 BezVG mit mindestens einem Workshop anzubieten. Bei der Ausstattung des Spielplatzes sind inklusive und barrierefreie Spielgeräte zu berücksichtigen. Außerdem ist eine befahrbare Zuwegung zum Spielplatz sowie zu den einzelnen inklusiven und barrierefreien Spielgeräten zu gewährleisten.

Sollte sich der Bereich in einem hochwassergefährdeten Bereich befinden, so sind entsprechend geeignete Spielgeräte auszuwählen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne