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Altona braucht ein zusätzliches Hallenbad: Standortsuche und Planung jetzt beginnen! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 29.09.2022 Bezirksversammlung Ö 8.4

Sachverhalt

Altonas Einwohner:innenzahl wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiter wachsen. Ursache für diese Entwicklung sind unter anderem Wohnungsbauprojekte in Lurup und die Rahmen des Projekts Science City Bahrenfeld und die geplante Bebauung des Trabrennbahngeländes.

 

Bereits jetzt ist die Lage der Schwimmbäder in Altona verheerend. Dies ergibt sich aus den Antworten des Senats auf das Auskunftsersuchen „Altonas Schwimmbäder sind unverzichtbar – Schließzeiten vermeiden!“ unserer Fraktion, Drucksache 21-3278.

 

Gerade das Freibad im Osdorfer Born ist aufgrund von Reparaturmaßnahmen häufiger geschlossen, als die anderen vier Bäderstandorte in unserem Bezirk.

 

Als weiteres Beispiel ist die Situation des Lehrschwimmbeckens Mendelssohnstraße zu nennen: Das Lehrschwimmbecken ist noch nicht wieder in Betrieb, obwohl dies nach einer entsprechenden Änderung der pandemischen Bestimmungen im Spätsommer 2020 längst wieder möglich gewesen wäre.

 

Bereits jetzt ist mit der Prüfung einer weiteren Schwimmhalle zu beginnen. Dies ist im Hinblick auf den Stellenwert, welcher das Schwimmenlernen in der Gesellschaft hat und auch weiterhin haben sollte, dringend erforderlich. „Wasserzeiten zum Erlernen der Schwimmfähigkeit und für den Schwimmsport sind ein hohes Gut und derzeit Mangelware in der Stadt Hamburg“, so sieht es der Hamburger Sportbund (HSB) in seiner Sportflächenanalyse. Einen Vorschlag zu einem geeigneten Standtort geben sie gleich mit, nämlich den Parkplatz Braun. Hier könnte ein Vorreiterprojekt für die Nachhaltigkeit des Schwimmhallenangebots entstehen. Grundsätzlich ist der Ansatz des HSB zu befürworten, jedoch sollten weitere mögliche Standorte herausgearbeitet und geprüft werden. Eine weitere offensichtliche Möglichkeit wäre ein Standort auf dem Gelände der Baudissin-Kaserne, welcher zentral zwischen den bisherigen Hallenbädern in Blankenese und der Elbgaustraße liegen würde und welcher gerade für Menschen aus dem Osdorfer Born ein Hallenbad in unmittelbarer Nähe bedeuten würde.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert ggf. in Abstimmung mit den übrigen in ihrer Zuständigkeit betroffenen Fachbehörden - wie z.B. der Behörde für Inneres und Sport - eine Machbarkeitsstudie einschließlich einer ausführlichen Prüfung potenzieller Standorte für ein weiteres Hallenbad im Bezirk Altona selbst durchzuführen oder zu beauftragen. Bei der Prüfung potenzieller Standorte ist der Parkplatz Braun und das Gelände der Baudissin-Kaserne einzubeziehen. Der Standort ist so zu wählen, dass die infolge des Wohnungsbaus im Bereich der Science City Hamburg Bahrenfeld zu erwartende Nachfrage durch das neue Hallenbad abgedeckt werden kann. Das neue Hallenbad ist unter der Prämisse eines Bestandsschutzes aller bereits vorhandenen Schwimmbadstandorte im Bezirk Altona zu planen.

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Haushaltsmittel für Standortprüfung und Machbarkeitsstudie bereitgestellt werden. Ggf. ist dafür zu sorgen, dass die erforderlichen finanziellen Mittel bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.

 

  1. Die Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft wird gemäß § 27 BezVG in Abstimmung mit der Bäderland Hamburg GmbH aufgefordert, den Bestand aller Schwimmbadstandorte im Bezirk dauerhaft abzusichern. Der Umfang finanzieller, personeller und technischer Ausstattung ist an allen Standorten so zu gewährleisten, dass etwaige Schließungszeiten minimiert werden können.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.09.2022
Ö 8.4
Anhänge

ohne

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