Altona auf Starkregenereignisse vorbereiten - Grünflächen sind Wasserspeicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 07.06.2022 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 10
Das Klima wird immer extremer und in Zukunft erwarten uns in Altona vermehrt Starkregenereignisse, auf die wir vorbereitet sein müssen. Das städtische Grün nimmt in dem Zusammenhang eine bedeutsame Rolle ein: Parks und Straßenbäume kühlen die Umgebung durch Verdunstung, nehmen Regen auf und haben das Potenzial, als natürliche Versickerungsanlagen zu wirken. Die letztgenannte Funktion kann durch entsprechende Gestaltung, zum Beispiel wasserdurchlässige Flächenbefestigung, Regenauffangmulden etc., mehr oder weniger ausgeschöpft werden.
Die Zahlen sprechen für sich: Der Klimareport Hamburg stellt eine Zunahme der Jahresniederschlagssumme in Hamburg um etwa 17% seit 1881 fest. HAMBURG WASSER meldete für 2021 elf Tage, an denen es Starkregenereignisse gab (https://www.hamburgwasser.de/privatkunden/regenreport).
Die Kleine Anfrage zu Starkregenereignissen (Drucksache 21-2907) ergab, dass die Altonaer Grünflächen nur im Einzelfall und im Zusammenhang mit anstehenden Maßnahmen auf das Potenzial als "Versickerungsfläche" untersucht worden sind. Das bedeutet, dass das volle Potenzial als Regenwasserrückhaltefläche in vielen Fällen nicht ausgeschöpft wird. Das heißt, Regenwasser fließt zu schnell ab, verursacht Schäden und landet in der Kanalisation, statt direkt im Grundwasser. Das bedeutet eine geringere Grundwasserneubildung und kann perspektivisch zu Wassermangel führen.
Gleichzeitig gibt es derzeit keinen regelmäßigen Austausch zwischen der Stabsstelle Klimafolgenanpassung/ Regeninfrastrukturanpassung (RISA), der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), HAMBURG WASSER und dem Bezirksamt Altona (Stadtgrün) zum Thema "Vorbereitung auf Starkregenereignisse“. Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage informiert die Stabsstelle RISA der BUKEA lediglich einseitig das Bezirksamt zu aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen. Ansonsten erfolgen die Abstimmungen zu erforderlichen Maßnahmen im Einzelfall.
Mit den erforderlichen Maßnahmen zur wasserwirtschaftlichen Regulierung von Starkregenereignissen darf nicht abgewartet werden, bis in voraussichtlich zweieinhalb Jahren durch das Bezirksamt ein strategisches Konzept entwickelt worden ist. Es besteht sofortiger Handlungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss Grün, Naturschutz und Sport der Bezirksversammlung zu beschließen, das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufzufordern:
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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
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