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Altona als Vorreiter für barrierefreie Quartiere braucht eine inklusive Bewegungsinsel! Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 23.02.2023 Bezirksversammlung Ö 8.2

Sachverhalt

Am 24.10.2022 fand der symbolische Spatenstich für die erste von fünf Bewegungsinseln mit behindertengerechten Sportgeräten statt. Inklusive Sportinseln ermöglichen Menschen mit körperlichen und / oder geistigen Einschränkungen niedrigschwellig Zugang zu sportlicher Betätigung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu Fitness und Gesundheit für Menschen, die oft erschwerten Zugang zum organisierten Sport haben.

 

Die Errichtung der inklusiven Bewegungsinseln ist ein nachhaltiger Beitrag Hamburgs zu den Special Olympics 2023 in Berlin. Bisher gibt es stadtweit sieben reguläre Bewegungsinseln, eine in jedem Bezirk.

 

Standorte für vier weitere Flächen sind mittlerweile bekannt gegeben worden. In den kommenden Monaten werden inklusive Bewegungsinseln in Wandsbek am Meiendorfer Mühlenweg 121, in Harburg im Nymphenweg 22, in Bergedorf im Sophie-Schoop-Weg 90 und in Hamburg-Nord auf den Hockeywiesen am Stadtpark entstehen.

 

Der Bezirk Altona bleibt bislang unberücksichtigt, obwohl der Bezirk als Vorreiter für inklusive Quartiere und im Sportbereich für Bewegungsinseln und ParkSport gilt und zahlreiche Einrichtungen für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen beheimatet, die davon profitieren würden. Mögliche Standorte wären z. B. der Volkspark, der Grünzug Altona-Altstadt oder die Mitte Altona als barrierefreies Quartier.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung gemäß § 27 BezVG:

 

  • Die Behörde für Inneres und Sport und das dafür zuständige Landessportamt werden gebeten, den Bezirk Altona bei der Planung weiterer inklusiver Bewegungsinseln zu berücksichtigen und bei der Evaluation passender Standorte zu unterstützen.

 

  • Das Landessportamt wird gebeten, Finanzierungsmöglichkeiten für eine Erweiterung der fünf bisher vorgesehenen inklusiven Bewegungsinseln auf insgesamt mindestens sieben zu prüfen und in Folge mögliche Standorte in allen sieben Bezirken zu berücksichtigen.

 

 

  • Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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