20-5621

Alternatives Verkehrskonzept für Ottensen entwickeln und durchsetzen Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.03.2019
28.02.2019
Sachverhalt

Im Juni 2018 hat die Bürgerinitiative OTTENSER GESTALTEN ein detailliertes alternatives Verkehrskonzept für Ottensen, das von Durchgangsverkehr stark betroffen ist, im Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung zur Diskussion gestellt. Dieses Konzept ist nicht nur notwendig zum gesundheitlichen Schutz der Menschen, sondern vor allem auch ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.

 

Die starke Belastung vieler Wohnquartiere durch den motorisierten Individualverkehr ist ein gesamtstädtisches Problem. Stadtweit und vor Ort in den Quartieren zu realisierende Maßnahmen müssen ineinandergreifen, um dieses Problem schrittweise in den Griff zu bekommen. Auch in Quartieren, die eine vergleichbare Verkehrsbelastung wie Ottensen aufweisen, sollten ähnliche Konzepte diskutiert und realisiert werden, um umweltfreundliche und klimagerechte Verkehrsträger stärker zu fördern. Die Maßnahmenvorschläge der Bürgerinitiative für Ottensen, die als Pilotprojekt verwirklicht werden könnten, sollen die Bürgerinnen und Bürger in anderen Stadtteilen ermutigen, in derselben Richtung aktiv zu werden.

 

Es werden folgende Schritte als sinnvoll angesehen, um eine sozial-ökologische Verkehrswende für Ottensen und ganz Hamburg Schritt für Schritt voranzubringen:

 

Für ganz Hamburg ist ein Konzept zu entwickeln, das die Fahrpreise für den öffentlichen Nahverkehr schrittweise deutlich senkt und parallel dazu das Leistungsangebot des Buslinienverkehrs sowie des U- und S-Bahnverkehrs deutlich verbessert. Nur so wird ein positiver Anreiz dafür geschaffen, auf das Auto weitgehend zu verzichten.

 

Nachdem es bezogen auf den von der Bürgerinitiative vorgelegten Maßnahmenkatalog einen Meinungsaustausch mit den Fraktionen der Bezirksversammlung gegeben hat, erscheint es nun sinnvoll, die zuständigen Behörden mit einer fachlichen Prüfung der Maßnahmenvorschläge zu beauftragen und auf Grundlage der behördlichen Prüfungsergebnisse zeitnah einen Bürgerdialog im Stadtteil Ottensen zu organisieren.

 

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion DIE LINKE:

 

I.Die zuständigen Fachbehörden werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, für den Bezirk Altona und für das gesamte Stadtgebiet ein Konzept mit dem Ziel zu entwickeln, die Fahrpreise für den öffentlichen Nahverkehr schrittweise deutlich zu senken und parallel dazu das Leistungsangebot des Buslinienverkehrs sowie des U- und S-Bahnverkehrs deutlich auszuweiten. Die Gebührenpflicht für Park & Ride Stellplätze ist abzuschaffen und das Angebot von Park  & Ride Anlagen ist auszuweiten.

 

II.Die zuständigen Behörden werden gebeten, den Maßnahmenkatalog der Bürgerinitiative OTTENSER GESTALTEN (Stand Anfang Februar 2019) fachlich zu prüfen und dem Verkehrsausschuss die Ergebnisse ihrer Prüfung in einem schriftlichen Vermerk zur Beratung vorzulegen. Die fachliche Prüfung bezieht sich auf folgende Maßnahmen des Konzepts:

1.Maßnahmen in der Straße Hahnenkamp in Richtung Nordwesten

Nordwestlich der Einfahrt zum Mercado-Parkhaus wird die Durchfahrt nur für HVV-Busse, Fahrradfahrer und Taxi gestattet.

 

2.Maßnahmen in der Bahrenfelder Straße

Der Abschnitt zwischen Alma-Wartenberg-Platz und Ottenser Hauptstraße soll zu einer Gemeinschaftsstraße umgestaltet werden. Die Barriere an der Ottenser Hauptstraße bleibt, so dass wie bisher dieser Abschnitt nur durch die Große Rainstraße verlassen werden kann.

Unmittelbar südlich der Ottenser Hauptstraße bis zur Mottenburger Twiete wird die Bahrenfelder Straße ebenfalls zur Gemeinschaftsstraße oder zur Fußgängerzone umgestaltet: Die Ottenser Hauptstraße, der Spritzenplatz und die Mottenburger Twiete ergeben dadurch eine zusammenhängende, fußgängergerechte Fläche zur Erreichung der Kindertagesstätten und des Spielplatzes in der Eulenstraße. Südlich des Spritzenplatzes bis zum Ottenser Marktplatz wird die Bahrenfelder Straße zur Einbahnstraße in Richtung Süden.

3.Maßnahmen in der Ottenser Hauptstraße bis zur Reitbahn

Die Fußgängerzone erstreckt sich künftig über die ganze Länge – vom Bahnhof Altona bis zum Ende der Ottenser Hauptstraße, Höhe Große Brunnenstraße. Die Querung der Ottenser Hauptstraße durch den motorisierten Individualverkehr in Süd-Nord-Richtung (Rothestraße, Nöltingstraße) bzw. Einfahrt von der Mottenburger Straße wird durch Barrierevorrichtungen verhindert. Bei der Reitbahn wird zur Gemeinschaftsstraße.

4.Maßnahmen zur Erreichbarkeit des Spritzenplatzes durch Marktbeschicker

Die Anfahrt von Osten durch Lobuschstraße und Am Felde, über die Erzbergerstraße auf den Spritzenplatz ist gewährleistet. Die Abfahrt erfolgt nach Süden über die Bahrenfelder Straße, dann entweder über Lobuschstraße oder den Ottenser Marktplatz bis zur Max-Brauer-Allee. Teilweise ist die Abfahrt durch die Ottenser Hauptstraße (Sondererlaubnis Fußgängerzone) nach Westen ebenfalls möglich.

5.Maßnahmen im Straßenzug Lobuschstraße, Klausstraße, Eulenstraße, Bleickenallee nach Westen (identisch mit dem Verlauf der Veloroute 1 nach Westen)

Die durchgängige Durchfahrt für Linienbusse und Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer bleibt erhalten, ebenso die bestehende               Einbahnstraßenreglung.

Westlich der Einmündung der Kleinen Brunnenstraße wird eine flexible Barrierevorrichtung dafür sorgen, dass der motorisierte Individualverkehr nicht durchfahren kann. Linienbusse, Einsatzfahrzeuge, Stadtreinigung werden mit den üblichen Vorrichtungen ausgestattet, um die Barriere beim Herannahen zu öffnen.

Alternativ zu einer mechanischen Lösung kann hier auch eine rein elektronische Lösung dieselbe Aufgabe übernehmen: Erfassung derjenigen Kfz, die trotz eindeutigem Hinweis das Durchfahrtsverbot missachten. In der belgischen Stadt Gent wird das erfolgreich praktiziert, die Kamera ist mit einer Software zur Erkennung der Zulassungsschilder ausgestattet. Wir               sehen darin keine verdachtsunabhängige Massenüberwachung, da niemand ohne Grund erfasst wird.

Die Standortwahl für die Barrierevorrichtung ist unter dem Gesichtspunkt getroffen worden, dass alle Anwohnerinnen und Anwohner der Eulenstraße sowie der nördlich angrenzenden Straßenzüge ihre Wohnung auch mit einem Auto erreichen können. Dasselbe gilt für die vorhandenen Garagen               in der Eulenstraße.

Die Eulenstraße kann unmittelbar vor der Barriere durch die Kleine Brunnenstraße und Rothestraße verlassen werden, die Ausfahrt aus Ottensen erfolgt über die Arnold- und Lobuschstraße. Die Eulenstraße kann               vorher schon durch die Rothestraße nach Süden verlassen werden und die Ausfahrt aus Ottensen erfolgt ebenfalls über Arnold- und Lobuschstraße.
Für die Kleine Brunnenstraße wird eine Einbahnstraße in nordöstliche Fahrtrichtung angeordnet.

 

6.Maßnahmen im Straßenzug Bleickenallee, Keplerstraße, Arnoldstraße, Lobuschstraße nach Osten (entspricht dem Verlauf der Veloroute 1)

Die Durchfahrt für Linienbusse und Fahrradfahrer bleibt erhalten, ebenso die bestehende Einbahnstraßenregelung. Auch hier wird wieder eine flexible Barrierevorrichtung bzw. elektronische Lösung wie im vorigen Abschnitt dafür sorgen, dass der motorisierte Individualverkehr nicht durchfährt. Die Barrierevorrichtung wird auf der Kreuzung Arnoldstraße / Rothestraße / Keplerstraße installiert. Linienbusse können beim Herannahen die Barrierevorrichtung öffnen und somit aus der Keplerstraße kommend nach Osten in die Arnoldstraße abbiegen, der motorisierte Individualverkehr aus der Keplerstraße muss hingegen nach Westen in die Arnoldstraße abbiegen, die weitere Ausfahrt erfolgt über die Bernadottestraße zum Hohenzollernring bzw. zur Elbchaussee über die Große Brunnenstraße.

Von der Keplerstraße kommend ist die Einfahrt in die Rothestraße nicht möglich, da diese zwischen Arnoldstraße und Holländischer Reihe eine Einbahnstraße in Richtung Norden wird.

 

7.Maßnahmen im Straßenzug Bernadottestraße, Holländische Reihe, Ottenser Marktplatz in beide Richtungen

Dieser Straßenzug weist einen breiteren Straßenquerschnitt auf als die zuvor genannten. Die Führung der Linienbusse in beide Richtungen wird beibehalten. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer können weiterhin in beide Richtungen durchfahren.

 

a)Für den motorisierten Individualverkehr hingegen werden neu einzuführende Einbahnstraßenregelungen dafür sorgen, dass man zwar überall hinkommt, aber dass ein Durchfahren in diesem Straßenzug nicht               mehr möglich ist:

aa)Im Straßenabschnitt Bernadottestraße westlich der Fischers Allee bleibt der Verkehr in beide Fahrtrichtungen möglich.

ab)Im Straßenabschnitt Bernadottestraße zwischen Fischers Allee und Großer Brunnenstraße wird eine Einbahnstraße in westlicher Fahrtrichtung angeordnet.

ac)Im Straßenabschnitt Holländische Reihe zwischen Großer Brunnenstraße und Rothestraße wird Einbahnstraße in östlicher Fahrtrichtung angeordnet.

ad)Im Straßenabschnitt Holländische Reihe zwischen Rothestraße und Klopstockplatz bleibt der Verkehr in beide Fahrtrichtungen möglich.

ae)Im Straßenabschnitt Ottenser Marktplatz bis zum Platz der Republik bleibt der Verkehr in beide Fahrtrichtungen möglich.

 

b)Auch die Zu- und Abfahrt vom Straßenzug Bernadottestraße, Holländische Reihe, Ottenser Marktplatz in südlicher Fahrtrichtung zur Elbchaussee wird durch Einbahnstraßen geregelt; in der Elbchaussee bleibt Verkehr in beide Fahrtrichtungen zulässig.

ba)Für die Fischers Allee bleibt in diesem engen Straßenabschnitt der Verkehr in beide Fahrtrichtungen zulässig.

bb) In der Susettestraße mit ihrem engen Straßenquerschnitt bleibt der Verkehr in beide Fahrtrichtungen zulässig.

bc)Für die Große Brunnenstraße wird in diesem Straßenabschnitt eine Einbahnstraße in südliche Fahrtrichtung angeordnet.

bd) Für die Rothestraße bleibt in diesem Straßenabschnitt die Einbahnstraße in nördlicher Fahrtrichtung bestehen.

8.Maßnahmen im Straßenzug Rothestraße, Nöltingstraße

Durch die bereits erwähnten Barrieren zur Ottenser Hauptstraße wird die Durchfahrt unterbrochen.

9.Maßnahmen in Nöltingstraße, Rothestraße, Mottenburger Straße

In den genannten Straßen werden angrenzend an die Ottenser Hauptstraße Wendemöglichkeiten durch geeignete Maßnahmen geschaffen. In der Mottenburger Straße wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und die Parkstände entfallen auf einer Seite.

 

III.Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, auf Grundlage des Maßnahmenkatalogs der Bürgerinitiative und den Prüfergebnissen der zuständigen Behörden einen moderierten Bürgerdialog im Stadtteil Ottensen durchzuführen. Maßnahmenkatalog und Prüfergebnisse der Behörden mit der Einladung zum moderierten Bürgerdialog sind als Postwurfsendung an alle Haushalte des Stadtteils zu verteilen.

 

 

Anhänge

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