Alternativantrag zur Drs.-Nr.: 21-1296 Eimsbütteler Gastgewerbe während der Corona-Pandemie stärken: Das Aufstellen von Heizstrahlern und Heizpilzen während der Wintermonate 2020/2021 ermöglichen
Letzte Beratung: 24.09.2020 Bezirksversammlung Ö 9.4.1
Die Corona-Pandemie hält leider immer noch an und derzeit ist ein Ende nicht in Sicht. Trotz der zahlreichen Wiedereröffnungen nach dem kompletten Lockdown ist die Lage im Gastgewerbe besorgniserregend. Laut einer aktuellen Umfrage des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA rechnen Gastronomie-Betreiberinnen und -betreiber in Hamburg mit diesjährigen Umsatzeinbußen von 57 Prozent. Ganze 74,2 Prozent der Befragten sehen sogar ihren Betrieb in seiner Existenz bedroht (www.dehoga-bundesverband.de).
Neuerliche Maßnahmen im Bezirk, wie der Erlass der Gebühren auf Sondernutzung im öffentlichen Raum zum Zwecke der Außengastronomie und der unbürokratische Umgang mit der Genehmigung weiterer Flächen für das Gastgewerbe – Ziel ist es hier, dass die Gastronomiebetriebe mehr Tische im öffentlichen Außenbereich aufstellen, mehr Gäste bewirten und somit ihren Umsatz in Teilen sichern konnten –, haben sich während der Sommermonate bewährt und konnten den Gastronomen zumindest eine Hilfe sein. Allerdings neigen sich die sommerlich warmen Tage dem Ende entgegen, die Temperaturen sinken deutlich und es ist bereits jetzt erkennbar, dass die zusätzlichen Außengastronomieflächen weniger genutzt werden. Des Weiteren stehen den Gastronomiebetrieben in den kommenden Herbst-/Wintermonaten deutlich weniger Innenraum aufgrund der geltenden Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie und dem darin enthaltenden Abstandsgebot zur Verfügung. Viele Firmen- oder Weihnachtsfeiern etc. werden aus heutiger Sicht vermutlich nicht realisierbar sein, weil kein Gastronom für eine größere Gruppe ohne Vorbehalt Reservierungen annehmen kann. Auch haben viele Gäste verständlicherweise Angst vor einer Ansteckung und möchten sich daher lieber im Freien aufhalten. Mit der Möglichkeit, ihre Gäste auch im Herbst und Winter draußen bewirten zu können, könnten zumindest ein Teil der bereits entstandenen Umsatzeinbußen und negativen wirtschaftlichen Folgen kompensiert werden.
Mit jedem funktionierenden Gastronomiekonzept, das es durch die Krise schafft, wird graue Energie gesichert. Häufig gehen mit Übergaben von Betrieben an neue Inhaber*innen umfangreiche Umbauten einher. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein komplett neues Konzept etabliert werden soll. Die alte Inneneinrichtung wird entsorgt, neue produziert und installiert. Dies lässt sich vermeiden.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Situation, könnte das Aufstellen von Heizstrahlern und Heizpilzen auf Außengastronomieflächen Abhilfe schaffen. Dies ist jedoch im öffentlichen Raum im Bezirk Eimsbüttel aus Gründen des Klimaschutzes nicht erlaubt, auf privaten Flächen dagegen schon, was zu Wettbewerbsungleichheiten führen kann.
Allerdings erfordern außergewöhnliche Situationen auch außergewöhnliche Maßnahmen. Stuttgart (www.zeitung.de/inhalt.gastronomie-in-stuttgart-fritz-kuhn-will-heizpilze-voruebergehend-zulassen.b4a8df9d-7e93-4607-9b7a-b7d6173c22df.html) genehmigt eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung, die nach Ablauf der Frist zugunsten des Klimaschutzes wieder aufzuheben ist.
keine
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