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Alt-Osdorf gemeinsam weiterentwickeln – Zukunftsorientierte Planung jetzt! Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 29.02.2024 Bezirksversammlung Ö 7.6

Sachverhalt

Der historische Kern des Stadtteils Osdorf, gelegen an der Kreuzung von Osdorfer Landstraße und Rugenbarg bzw. Langelohstraße, birgt eine über achthundertjährige Geschichte des einstigen Bauerndorfes. Trotz der Veränderungen im Laufe der Zeit, darunter die Entstehung der Villenkolonie Hochkamp im Süden, der botanische Garten und gemischte Wohnbebauung sowie die Entwicklung des Osdorfer Borns als Großwohnsiedlung im Norden nach dem Zweiten Weltkrieg, sind einige gut erhaltene Relikte des dörflichen Charakters noch immer präsent. Diese umfassen große Reetdachhäuser, der Heidbarghof mit seinem Bauerngarten und Nebengebäuden sowie weitere denkmalgeschützte Gebäude wie der Hof Behrmann, der Vogthof und der Hof Wacker.

 

Trotz dieser Besonderheiten fehlt es jedoch an einer eindeutigen Stadtteilmitte oder einem Zentrum für Osdorf. Alt und Neu, traditionelle Bauernhäuser und moderne Wohnbebauung sowie verschiedene Gewerbegebiete prägen das Bild des Stadtteils. Es ist an der Zeit, gemeinsam über die Zukunft von Osdorf nachzudenken und eine lebenswerte Stadtteilidentität zu schaffen. Dabei sollte die Entwicklung der B 431 im Rahmen der Magistralenbebauung als Chance genutzt werden, um einen ganzheitlichen Blick auf die Osdorfer Mitte zu werfen. Das Kulturprojekt „Crossdorf" des Bezirks rückt bereits kulturelle Aspekte zusammen, doch ein übergeordneter Plan für ein lebendiges Stadtteilzentrum fehlt bisher.

 

Um diesen Plan zu entwickeln, müssen die Ideen und Vorstellungen der Osdorfer Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Institutionen, Grundeigentümer und Gewerbetreibenden in geeigneten Beteiligungsformaten erfasst werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass eine breite Beteiligung über alle Altersgruppen hinweg gewährleistet wird, einschließlich der Schülerinnen und Schüler des Lise-Meitner Gymnasiums und der Kinderbetreuungseinrichtungen in der Umgebung.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Bezirksamtsleitung wird gemäß § 19 BezVG dazu aufgefordert, geeignete Beteiligungsformate zu planen, um die Vorstellungen der Osdorfer Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Institutionen, Grundeigentümer und Gewerbetreibenden zur Entwicklung einer lebendigen und bürgerfreundlichen Stadtteilmitte im Bereich des Dreiecks zwischen B 431, Rugenbarg und Rugenfeld sowie der angrenzenden Straßen festzuhalten. Dabei sollen auch Schülerinnen und Schüler des Lise-Meitner Gymnasiums sowie der dort ansässigen Kinderbetreuungseinrichtungen einbezogen werden.

 

Die ersten Ergebnisse der Planungen sind bis Herbst 2024 dem Planungsausschuss vorzustellen.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG dazu aufgefordert, die für eine solche Beteiligung erforderlichen Mittel aus der Rahmenzuweisung Stadtplanung oder über andere Wege bereitzustellen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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