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Aktuelle Corona Lage Auskunftsersuchen von Thérèse Fiedler, Andrea Benkert und Blanca Merz (alle Fraktion DIE LINKE)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 28.04.2022 Bezirksversammlung Ö 6.1

Sachverhalt

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) wird um Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:

 

  1. Wie erfolgt die Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und deren Durchsetzung durch das Gesundheitsamt? Wurden dazu Personalkapazitäten (zusätzlich) eingeplant?
  2. Sind und wenn ja, noch und wie viel Bundeswehrsoldat:innen unterstützend im Gesundheitsamt tätig?
  3. Wie erfolgt die Kontrolle der Schnelltestzentren insbesondere auf die Qualifikation und die ordnungsgemäße Durchführung (Stichwort - Rachentests statt Nasentests)
  4. Gibt es Hamburger Pläne zur Reduktion der Schnelltestzentren und Impfzentren?
  5. Sollen die Testungen in den Kitas und die Übersendung der Lollitest langfristig weiterhin erfolgen?
  6. Wie wird die gesundheitliche Versorgung der zu erwartenden bzw. schon hier angekommen ukrainischen Geflüchteten und der anderen Geflüchteten während der Pandemie derzeit und mittel- bzw. langfristig sichergestellt? Erfolgt vor Ort ein niedrigschwelliges Impfangebot? Werden Testungen angeboten?

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Die Kontrolle der Immunitätsnachweise der gemeldeten Personen erfolgt dezentral, die Ermessensentscheidungen erfolgen durch die Gesundheitsämter. Für beide Bereiche wurde zusätzliches Personal eingeplant, dessen quantitativer Umfang nach Eingang der Meldungen weiter konkretisiert wird.

 

Zu 2:

Nein.

 

Zu 3:

Teststellen, die mittels eines Vertrages von den Gesundheitsämtern beauftragt werden, müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Ärztliche Leitung
  • fach- und sachgerechte Ausführung des eingereichten Hygiene- und Schutzkonzeptes
  • Gefährdungsanalyse/ Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisungen
  • Umsetzung der Biostoffverordnung
  • Anbindung der Applikation „Corona-Warn-App (CWA)“
  • Kooperationsvereinbarung des Labors zur Auswertung im PCR-Testverfahren und das verpflichtende Angebot der Möglichkeit zur Nachtestung im PCR-Testverfahren bereits ab dem Kindesalter von drei Lebensjahren
  • Testkapazität von mind. 100 Tests pro Tag
  • Öffnungszeit von mind. sechs Stunden täglich
  • Verwendung ausschließlich vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) validierter Tests.

 

Für die Durchführung von Testungen ist eine qualifizierte Schulung des Personals erforderlich. Die Schulung ist durch eine fachkundige Ärztin bzw. einen Arzt vorzunehmen und ist den geschulten Personen mittels Zertifikat zu bescheinigen. Die Fachkunde kann sich weiterhin aus einem Ausbildungszeugnis aus dem medizinischen Bereich ergeben. Die Schulung behandelt im Schwerpunkt den Umgang mit dem Testmaterial und Hygiene.

Darüber hinaus werden bei Begehungen durch die Gesundheitsämter Schnelltestzentren kontrolliert.

 

Zu 4:

Die TestVO des Bundes ist maßgebend, die kostenlosen Bürgertests wurden bis zum 30.Juni 2022 verlängert. Den beauftragten Testzentren wurde daher ein Verlängerungsvertrag bis zum 30.6. angeboten. Auf Grund der reduzierten Testanlässe ist davon auszugehen, dass einige Testzentren auf Grund von wirtschaftlichen Erwägungen schließen werden. Die bezirklichen Gesundheitsämter werden engmaschig beobachten, ob die Kapazitäten auskömmlich sind und im Bedarfsfall nachsteuern.

 

Vor dem Hintergrund der bereits erreichten hohen Impfquoten, der derzeitigen Nachfrageentwicklung sowie der per Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz angestrebten Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022 ist eine Ablösung der bisherigen Impfinfrastruktur zugunsten einer an die Nachfrage angepassten, kleineren, flexibleren öffentlichen Impfinfrastrukturlösung erforderlich. Denn auch weiterhin bleibt die Maßgabe für die öffentlichen Impfangebote, dass diese die Impfstrukturen des Regelsystems – also in Praxen und bei Betriebsärzten –  ergänzen und besondere Zielgruppen ansprechen. Auch bei diesen Leistungserbringern geht die Nachfrage nach Corona-Schutzimpfungen signifikant zurück.

 

Zur Sicherstellung bedarfsgerechter Impfkapazitäten für Corona-Schutzimpfungen sollen im Auftrag der Sozialbehörde ab dem 1. Mai 2022 vorerst bis zum 31. Dezember 2022 zwei Impfzentren aufgebaut und betrieben werden. Die Sozialbehörde stellt hierfür neben den Räumlichkeiten die erforderlichen Impfstoffe zur Verfügung. Den Aufbau, Betrieb und Rückbau der Impfzentren vergibt die Sozialbehörde im Rahmen einer externen Beauftragung für zwei zentrale Einheiten:

 

  • Betrieb eines Impfzentrums im Hamburger Norden mit einer Maximalkapazität von 12.500 Impfungen pro Woche
  • Betrieb eines Impfzentrums im Hamburger Süden mit einer Maximalkapazität von 12.500 Impfungen pro Woche

 

Darüber hinaus soll es weiter mobile Impfteams geben. Corona-Schutzimpfungen zugeschnitten auf die Zielgruppe der aus der Ukraine vertriebenen Personen werden im Übrigen ergänzend angeboten. Auch eine Fortsetzung der Impfkampagne mit etablierten Krankenhausstandorten ist geplant.

 

Zu 5:

Das Testangebot soll weiterhin freiwillig sein und insbesondere Kindern unter drei Jahren und Kindern die sich mit den Antigen-Nasentests schwertun, zur Verfügung gestellt werden. Über die Dauer der Testungen muss lageangepasst entschieden werden.

 

Zu 6:

Ja. Zusätzliche Testangebote werden bedarfsbezogen etabliert, ebenso Impfangebote. Der Ausbau erfolgt laufend.

Im Übrigen siehe Drs. 22/7615 und 22/7609.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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