Aktuelle Belegung der Unterkünfte für Geflüchtete in Sieversstücken I und II / Suurheid 1 Auskunftsersuchen von Dr. Anke Frieling, Andreas Grutzeck und Sven Hielscher (alle CDU-Fraktion)
Im Bereich Sieversstücken I und II /Suurheid 1 soll in den kommenden Monaten eine Kita eingerichtet werden, da die Kinder aus diesen Unterkünften bisher keine Plätze in den umliegenden Einrichtungen finden konnten.
Es wird berichtet, dass die Unterkünfte in diesem Bereich nicht ausschließlich für Geflüchtete, sondern auch für die Unterbringung von Wohnungslosen genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Behörde um genaue Angaben zur aktuellen Belegung und Situation der Unterkünfte für Geflüchtete in Sieversstücken I und II /Suurheid 1.
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet die Fragen wie folgt:
In der Unterkunft Suurheid dürfen aufgrund der zugrundeliegenden Konzeption der Unterbringung mit der Perspektive Wohnen (PW) sowie aufgrund des dortigen Bürgervertrages ausschließlich zugewanderte Personen untergebracht werden. Dies gilt jedoch nicht für das Pavillondorf Sieversstücken. Hier ist seit Beginn der Nutzung im Jahr 1994 sowohl eine Belegung mit zugewanderten und wohnungslosen Personen gleichermaßen erfolgt. Diese Nutzung hat auch künftig Bestand.
Eine getrennte Auswertung der Daten aus Sieversstücken I und II (dem o.g. Pavillondorf und Modulbauten aus dem Jahr 2015) erfolgt jedoch nicht. Beides zusammen firmiert bei fördern & wohnen AöR (f&w) unter „PD (Pavillondorf) Sieversstücken“.
Zu 1 und 2:
Pavillondorf Sieversstücken
|
Minderjährig |
Volljährig |
Gesamt |
Weiblich |
63 |
96 |
159 |
Männlich |
70 |
361 |
431 |
Gesamt |
133 |
457 |
590 |
Quelle: f & w mit Stichtag 31.07.2019
PW Suurheid
|
Minderjährig |
Volljährig |
Gesamt |
Weiblich |
66 |
77 |
143 |
Männlich |
84 |
73 |
157 |
Gesamt |
150 |
150 |
300 |
Quelle: f & w mit Stichtag 31.07.2019
Zu 3:
Standort / Alter |
0-2 |
3-5 |
6-10 |
11-16 |
17-17 |
PD Sieversstücken |
35 |
25 |
33 |
35 |
5 |
UPW Suurheid |
33 |
30 |
46 |
36 |
5 |
Quelle: f & w mit Stichtag 31.07.2019
Die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen durch Kinder der öffentlich-rechtlichen Unterbringung wird nicht erfasst.
Die für die Schulbildung zuständige Behörde erfasst die Kinder am Ort der Schule. Es kann daher keine Auswertung nach dem Wohnort vorgenommen werden. Grundschülerinnen und Grundschüler in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und Regelklassen können wohnortnah beschult werden.
Folgende IVK an Grundschulen in angemessener Nähe stehen derzeit für eine Beschulung zur Verfügung:
Schulname |
Schulform |
Jahrgangsstufe |
Anzahl der Schülerinnen und Schüler |
Schule Iserbrook |
Grundschule |
IVK 3 -4 |
7 |
Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde, Stand 07.08.2019
IVK und Basisklassen sowie Regelklassen an weiterführenden Schulen können in einem weiten Umkreis über den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden. Die Beschulung erfolgt überwiegend an weiterführenden Schulen im Bezirk Altona.
Zu 4:
Zur Unterbringung von Wohnungslosen siehe Vorbemerkung. Im Pavillondorf Sieversstücken sind mit Stichtag 31.07.2019 256 Wohnungslose untergebracht.
Das Merkmal Aufenthaltsstatus in Verbindung mit Wohnungslosen wird durch die zuständigen Behörden nicht erfasst.
Zu 5:
Der Anteil wohnungsloser Frauen beträgt 33,7%, der wohnungsloser Männer 66,3%.
Zu 6:
Im Pavillondorf Sieversstücken findet eine Notunterbringung auf Grundlage des Hamburgischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes statt, dabei handelt es sich nicht um Wohnen. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung.
Die Unterbringung soll grundsätzlich so schnell wie möglich beendet werden, sie hängt jedoch insbesondere von den persönlichen Lebensumständen der Betroffenen ab und der Möglichkeit, in eigenen Wohnraum außerhalb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (re-)integriert zu werden. Dies gilt auch für das Pavillondorf Sieversstücken. Im Übrigen siehe Drs. 21/16901.
Zu 7:
Das Zusammenleben dieser beiden Personengruppen, die im Übrigen an den meisten anderen Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung ebenso gemeinsam untergebracht werden, verursacht nach Aussage von f&w keine Probleme, die über die üblichen, kleineren nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen hinausgehen.
Zu 8:
Grundsätzlich leistet das Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) beider Unterkünfte Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen oder gelegentlichen Auseinandersetzungen. Das UKSM hat hierfür ein Spektrum an Interventionsmöglichkeiten, die sich an der Schwere des Problems und an der Hausordnung orientieren. Die Bandbreite reicht von der Gesprächsebene und normenverdeutlichenden Gesprächen, über mündliche und schriftliche Ermahnungen und Abmahnungen bis hin zu einrichtungsinternen Verlegungen oder Ausweisungen aus der Unterkunft verbunden mit dem Angebot der Inanspruchnahme eines Platzes in einer anderen Unterkunft.
Sollten schwerere Konflikte in den Unterkünften entstehen, würden grundsätzlich die dafür zuständigen Dienststellen Polizei und Feuerwehr bzw. Rettungsdienste hinzugezogen. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner werden präventiv auf diese Möglichkeiten der Intervention – insbesondere außerhalb der Bürozeiten des UKSM – hingewiesen.
Sofern Beschwerden aus der Nachbarschaft über Kinderlärm in den Abendstunden vorliegen, kann f&w das Lärminterventionsteam einschalten das in den Abendstunden vor Ort Begehungen vornimmt. Das Team spricht dann in solchen Fällen die Verursacher an und versucht, die Situation zu beenden. Darüber hinaus werden die Namen der Verursacher notiert und an das UKSM weitergegeben. Das Lärminterventionsteam kann bei Bedarf auch längerfristig in den Abendstunden präsent sein.
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