22-2522

Ärztliche Versorgung im Sozialpsychiatrischen Dienst Altona dauerhaft sichern Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Ö 7.6

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat am 23. April 2026 mit der Drucksache 22-2093B beschlossen, die personelle Situation im Sozialpsychiatrischen Dienst Altona zu verbessern und insbesondere die dauerhafte Besetzung ärztlicher Stellen zu sichern.

In ihrer Stellungnahme vom 8. Juni 2026 hat die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration die Einschätzung bestätigt, dass die Gewinnung und Bindung ärztlichen Personals für die Sozialpsychiatrischen Dienste eine zentrale Herausforderung darstellen. Zugleich hat sie darauf hingewiesen, dass die Personalhoheit bei den Bezirksämtern liegt. Die Bewertung und tarifliche Eingruppierung einer ärztlichen Stelle nach der Ärztetarifgruppe III des TV-Ärzte erfolgt demnach im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes unter Beteiligung des Personalamtes; haushalterische Fragen sind mit der Behörde für Finanzen und Bezirke abzustimmen.

Der Sozialpsychiatrische Dienst Altona übernimmt eine zentrale Aufgabe in der psychiatrischen Versorgung. Er arbeitet aufsuchend und niedrigschwellig, vermittelt Hilfen und ist eine wichtige Schnittstelle zwischen medizinischer Versorgung, sozialer Unterstzung, Krankenhäusern, Polizei und Behörden. Eine dauerhaft verlässliche ärztliche Besetzung ist deshalb für die Versorgung von Menschen in psychischen Krisen sowie für Angehörige und das soziale Umfeld unverzichtbar.

Eine Vergütung nach Ärztetarifgruppe III kann die Attraktivität einer Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst gegenüber klinischen Oberärzt*innenstellen erhöhen. Darüber hinaus soll bei der Besetzung der Stelle berücksichtigt werden, dass die einzustellende Ärztin oder der einzustellende Arzt über eine Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie verfügt oder die fachlichen und strukturellen Voraussetzungen erfüllt, eine entsprechende Weiterbildungsbefugnis zu erlangen. Dadurch kann der Sozialpsychiatrische Dienst Altona als Weiterbildungsort gestärkt werden und Ärzt*innen in Weiterbildung können ihre Tätigkeit dort auf ihre Fachärzt*innenweiterbildung anrechnen lassen.

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

Das Bezirksamt Altona wird gebeten,

  1. r den Sozialpsychiatrischen Dienst Altona die Schaffung beziehungsweise Höherbewertung mindestens einer ärztlichen Stelle nach der Ärztetarifgruppe III des TV-Ärzte zu veranlassen und hierzu die erforderliche tarifrechtliche Bewertung unter Beteiligung des Personalamtes sowie die haushalterische Abstimmung mit der Behörde für Finanzen und Bezirke einzuleiten;
  1. bei der Besetzung dieser Stelle zu berücksichtigen, dass die einzustellende Ärztin oder der einzustellende Arzt über eine Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie verfügt oder die fachlichen und strukturellen Voraussetzungen erfüllt, eine entsprechende Weiterbildungsbefugnis zu erlangen, damit der Sozialpsychiatrische Dienst Altona als Weiterbildungsort gestärkt und Ärzt*innen in Weiterbildung eine anrechenbare Tätigkeit ermöglicht werden kann;
  1. dem Sozialausschuss bis zum 31. März 2027 über den Stand der tariflichen Bewertung, die haushalterischen Abstimmungen, die Besetzungsperspektive sowie die Möglichkeiten der Weiterbildung im Sozialpsychiatrischen Dienst Altona zu berichten.

Die Behörde für Bezirke und Finanzen wird gemäß § 27 BezVG gebeten, die notwenigen Ressourcen für die Schaffung beziehungsweise Höherbewertung, wie unter Punkt 1 dargestellt, bereitzustellen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.09.2026
Ö 7.6
Anhänge

ohne

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