Ärztliche Versorgung im Sozialpsychiatrischen Dienst Altona dauerhaft sichern Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Ö 7.6
Die Bezirksversammlung Altona hat am 23. April 2026 mit der Drucksache 22-2093B beschlossen, die personelle Situation im Sozialpsychiatrischen Dienst Altona zu verbessern und insbesondere die dauerhafte Besetzung ärztlicher Stellen zu sichern.
In ihrer Stellungnahme vom 8. Juni 2026 hat die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration die Einschätzung bestätigt, dass die Gewinnung und Bindung ärztlichen Personals für die Sozialpsychiatrischen Dienste eine zentrale Herausforderung darstellen. Zugleich hat sie darauf hingewiesen, dass die Personalhoheit bei den Bezirksämtern liegt. Die Bewertung und tarifliche Eingruppierung einer ärztlichen Stelle nach der Ärztetarifgruppe III des TV-Ärzte erfolgt demnach im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes unter Beteiligung des Personalamtes; haushalterische Fragen sind mit der Behörde für Finanzen und Bezirke abzustimmen.
Der Sozialpsychiatrische Dienst Altona übernimmt eine zentrale Aufgabe in der psychiatrischen Versorgung. Er arbeitet aufsuchend und niedrigschwellig, vermittelt Hilfen und ist eine wichtige Schnittstelle zwischen medizinischer Versorgung, sozialer Unterstützung, Krankenhäusern, Polizei und Behörden. Eine dauerhaft verlässliche ärztliche Besetzung ist deshalb für die Versorgung von Menschen in psychischen Krisen sowie für Angehörige und das soziale Umfeld unverzichtbar.
Eine Vergütung nach Ärztetarifgruppe III kann die Attraktivität einer Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst gegenüber klinischen Oberärzt*innenstellen erhöhen. Darüber hinaus soll bei der Besetzung der Stelle berücksichtigt werden, dass die einzustellende Ärztin oder der einzustellende Arzt über eine Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie verfügt oder die fachlichen und strukturellen Voraussetzungen erfüllt, eine entsprechende Weiterbildungsbefugnis zu erlangen. Dadurch kann der Sozialpsychiatrische Dienst Altona als Weiterbildungsort gestärkt werden und Ärzt*innen in Weiterbildung können ihre Tätigkeit dort auf ihre Fachärzt*innenweiterbildung anrechnen lassen.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt Altona wird gebeten,
Die Behörde für Bezirke und Finanzen wird gemäß § 27 BezVG gebeten, die notwenigen Ressourcen für die Schaffung beziehungsweise Höherbewertung, wie unter Punkt 1 dargestellt, bereitzustellen.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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