Änderung der Geschäftsordnung Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE (NEUFASSUNG)
Die Bezirksversammlung Altona möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Altona wird wie folgt geändert (Änderungen in kursiv).
§ 20 Öffentliche Anhörung, Öffentliche Plandiskussion
(1 ) Die Ausschüsse haben das Recht und auf Antrag eines Viertels der Ausschussmitglieder
die Pflicht, ein öffentliches Anhörungsverfahren (öffentliche Anhörung) durchzuführen, sofern der Beratungsgegenstand in öffentlicher Sitzung behandelt wird.
Darüber hinaus wird die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Altona wie folgt ergänzt:
Neu § 22 (§ 22 wird dann § 23) Auslegung dieser Geschäftsordnung
Über während einer Sitzung der Bezirksversammlung auftretende Zweifel über die Auslegung dieser Geschäftsordnung entscheidet der/die Vorsitzende für den Einzelfall. Im Übrigen obliegt die Auslegung dieser Geschäftsordnung dem Ältestenrat/Geschäftsordnungsausschuss.
Die Änderung der Geschäftsordnung gilt ab sofort.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne