30 km/h in der Bahrenfelder Straße und im Bahrenfelder Steindamm Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.01.2026
Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Ö 12.19
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.01.2026 anliegende Drucksache 22-1670.1B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 24.03.2026 wie folgt Stellung genommen:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat bereits am 14.07.2025 zur Fortschreibung der Drucksache 22-0394.1 zu den Straßen Bahrenfelder Steindamm und Bahrenfelder Straße Stellung genommen. Die Einführung einer Tempo-30-Zone wird weiterhin abgelehnt, da sie zu hohe Zeitverluste für die Fahrzeuge der Verkehrsunternehmen verursachen würde.
Die BVM stimmt der Einführung einer Tempo-30-Strecke ganztags auf dem Bahrenfelder Steindamm und der Bahrenfelder Straße zu.
In der Stellungnahme der BVM vom 14.07.2025 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Zentrale Straßenverkehrsbehörde gebeten wurde zu prüfen, ob für die Bahrenfelder Straße eine Verlängerung der bestehenden Tempo-30-Strecke (aktuell nur ca. 100 m) möglich ist. Dies könnte unter anderem mit der Schulwegesicherheit und dem vorhandenen Zugang zu einem Spielplatz begründet werden. Aufgrund des vergleichsweise kurzen Abschnitts Tempo 30 (ca. 100 m) zwischen der Barnerstraße und dem Kreisverkehr nördlich des S-Bahnhofs wird zur Vereinheitlichung und zur besseren Verständlichkeit der Verkehrsführung empfohlen, eine Tempo-30-Strecke über den gesamten Streckenabschnitt anzuordnen.
Für den Abschnitt Bahrenfelder Steindamm gilt bereits ganztägig eine Tempo-30-Strecke zwischen Stresemannstraße und Hausnummer 71. Im anschließenden Abschnitt ist aus Gründen des Lärmschutzes nachts Tempo 30 angeordnet. Die BVM spricht sich für eine Vereinheitlichung und die Einführung einer ganztägigen Tempo-30-Strecke auf dem gesamten Abschnitt aus. Bislang lag hierfür jedoch keine rechtliche Grundlage vor. Es wird empfohlen, dass durch die anliegende Schule ein Schulwegeplan aufgestellt wird. Anschließend könnte die Behörde für Inneres und Sport gebeten werden zu prüfen, ob die Anordnung einer ganztägigen Tempo-30-Strecke aus Gründen der Schulwegesicherheit möglich ist.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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