Herr Schneider eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und teilt mit, dass er am heutigen Tage vom Tode des Bezirksversammlungsmitgliedes der Grünen Fraktion, Herrn Heinrich Karl Sackritz (Todestag am 20.07.2022) erfahren habe. Er bittet alle Anwesenden um Einhaltung einer Gedenkminute für den Verstorbenen.
Die Mitglieder des Hauptausschusses und die weiteren Anwesenden erheben sich und gedenken an Heinrich Sackritz.
Herr Schneider weist auf den Wechsel des Sitzungsortes hin, der wegen des großen Interesses der Bürger*Innen kurzfristig umgesetzt wurde und begrüßt alle Teilnehmer*Innen der heutigen Sitzung.
Zu den Bürgeranliegen schlägt Herr Schneider vor, Wortbeitrage direkt zu den passenden Themen aus der Tagesordnung zuzulassen. Der Hauptausschuss stimmt zu.
Es liegen keine Anfragen der Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Themenkomplexe zu TOP 3.1 und 3.2 vor.
Herr Ritzenhoff berichtet, dass er den Hauptausschuss bereits zu Beginn dieses Jahres über die angespannte Unterbringungssituation geflüchteter Menschen und die Notwendigkeit zur Bereitstellung weiterer Unterkünfte informiert habe. Mit Beginn des Krieges in der Ukraine habe sich dann die Lage noch einmal ungeplant verändert und deutlich verschärft. So würden bereits wieder Planungen zur Belegung von Turnhallen und bspw. der Unterkunft Schnackenburgallee für über 1000 Menschen angestellt. Mit Stand 26.07.2022 seien 35.033 Ukrainer*Innen nach Hamburg gekommen und hätten sich registrieren lassen, nach den Verteilungsmodalitäten seien 31.000 geblieben. Ein Großteil davon sei privat untergebracht worden, für dieses Engagement sei er sehr dankbar. Über 10.000 Ukrainer*Innen hätten Zuflucht in den öffentlichen Einrichtungen gefunden. Im letzten Monat seien daneben noch 555 Flüchtlinge aus anderen Gebieten gekommen, von denen nach Verteilung noch 418 einen Unterbringungsbedarf gehabt hätten.
Aus den aktuellen Zahlen und den Erfahrungen der Vergangenheit habe man zwei verschiedene Prognosen abgeleitet. Die eine gehe davon aus, dass bei täglich 48 bis 50 ankommende Menschen aus der Ukraine die Kapazitätsgrenze am 09. September erreicht werde. Bei einer Personenzahl von 60 Menschen täglich sei die Kapazitätsgrenze bereits am 24.08.2022 erschöpft.
Es müsse daher schnell eine Reaktion erfolgen. Hierzu gehöre, dass bisherige Reserveflächen oder Flächen für eine mögliche Bebauung näher betrachtet würden. Eine Fläche, die vor einigen Jahren in eine Reserveplanung mit einbezogen worden sei, sei die Fläche „Festplatz in Duvenstedt“. Derzeit laufe ein sog. „Vorbescheidsverfahren“, also noch keine Baugenehmigung. Es würden aktuell baurechtliche Fragen geklärt, und im Rahmen dieses Verfahrens würde die Nachbarschaft beteiligt werden. Es seien heute einige Hinweise von Anwohner*Innen gekommen, die dann im weiteren Verfahren ausgewertet würden. Alle aufgeworfenen Themen flössen in die Rahmendaten, die am Ende berücksichtigt würden.
Herr Ritzenhoff weist noch einmal darauf hin, dass niemand mit einem Kriegsgeschehen und daraus resultierenden Flüchtlingsbewegungen gerechnet habe. Es müsse aber nun schnell reagiert werden. Man betrachte daher die Situation in den einzelnen Bezirken. Für Wandsbek sei festgestellt worden, dass man hier leicht unter den Verteilungsquoten liege. Weiter müsse zur allgemeinen Thematik eine Stadtteil-Gerechtigkeit im Blick behalten werden. Die Verwaltung habe den Auftrag erhalten, Unterbringungsplätze zügig zur Verfügung zu stellen, kurzfristig wie auch langfristig mit Perspektive. Das tangiere auch den Wohnungsbau für Flüchtlinge. Die Bauwirtschaft müsse animiert werden, die erteilten Baugenehmigungen umzusetzen.
Herr Buttler führt aus, dass es sich bei dieser Fläche um eine sog. Reservefläche handele, die seinerzeit von Bürger*Innen bei der Aktion „FindingPlaces“ angeregt worden sei und grundsätzlich bei der Suche nach geeigneten Flächen in Frage käme. Die Fläche werde bisher als Festwiese genutzt, baurechtlich ist sie für besondere Zwecke Schule vorgesehen. An diesem grundsätzlichen Planungsgedanken solle festgehalten werden, auch wenn die Schulbehörde signalisiert habe, dass sie in näherer Zeit dort keine Schule errichten wolle. Es bestehe nicht die Absicht, den Baustufenplan zu ändern. Es sei schon angesprochen worden, dass es nicht einfach sei, im Sinne der Stadtteilgerechtigkeit Einrichtungen für Geflüchtete gleichmäßig über die gesamte Stadt zu verteilen. Auch Duvenstedt müsse seinen Beitrag in diesem Sinne leisten.
Man halte die Fläche für grundsätzlich geeignet, soweit es sich um eine vorübergehende Nutzung handele. Sobald die Gründe für eine Belegung wegfielen, soll die Fachbehörde die Fläche wieder aufgeben. Es gebe aus dem Stadtteil zahlreiche Hinweise zu dieser Fläche. Einige stammten von örtlichen Vereinen, die die Frage der Stellplatznutzung durch das angrenzende Freibad beträfen. Dort ist es der Wunsch, dass diese Hinweise bei der weiteren Planung berücksichtigt würden, um den Betrieb des Freibads nicht zu behindern. Fragen zur verkehrlichen Erreichbarkeit sowie etwaiger Behinderungen von Rettungskräften sollten ebenfalls geprüft werden. Die Frage der Grundwassernutzung solle als Eingabe gewertet und zur Prüfung an die zuständige Stelle geleitet werden.
Ein Bürger trägt folgende Punkte vor:
- 2015 sei die Fläche für eine solche Nutzung abgelehnt worden
- Es bestehe bereits eine Flüchtlingseinrichtung in Duvenstedt
- Auf der geplanten Fläche seien schützenswerte Pflanzen und Tiere; es gebe bspw. eine Wiese hinter dem Sportplatz, die möglicherweise auch geeignet sei
- Es fehle eine Beteiligung aller Nachbarn, zudem laufe die Frist zur Rückmeldung bis zum 29.07.2022
Herr Ritzenhoff weist auf die Beteiligung der Nachbarschaft im Vorbescheidsverfahren hin. Es werde aktuell geprüft, ob und inwieweit dort die rechtlichen Möglichkeiten einer Bebauung gegeben seien. Die Anwohner*Innen würden ihre Rechte natürlich eingeräumt, es gelte auch die angesprochene Fristverlängerung. Alle Rückmeldungen flössen in den Prozess des Vorbescheidsverfahrens wie auch später in ein etwaiges Baugenehmigungsverfahrens ein. Es würden aktuell auch noch Alternativflächen geprüft. Der hier geschilderte Prozess beinhalte die Arbeit der Verwaltung in dieser Sache. Davon abgetrennt gebe es auch eine politische Äußerung in Form des vorliegenden Antrags in der heutigen Sitzung. Hier würden Themen und Aufgaben formuliert, die die Verwaltung im Zusammenspiel mit den beteiligten Behörden berücksichtigen sollen.
Die Verwaltung werde beide Prozesse der Beteiligung in ihre Arbeit mit aufnehmen.
Frau Chiandone dankt für die Hinweise und hebt hervor, dass man sich noch in einer Prüfungsphase befinde und Fragen von zu schützenden Pflanzen und Tiere noch geprüft und ausgewertet würden, das gelte auch für Alternativflächen.
Herr Buttler weist darauf hin, dass die aktuelle Situation um die Fragen einer Unterbringung von Geflüchteten weitaus ernster und eine Ablehnung von Flächen, wie ggf. im Jahre 2015 geschehen, weitaus schwieriger sei als zur damaligen Zeit. Man benötige aktuell Flächen, die zügig zur Verfügung gestellt werden könnten.
Herr Behrens hält die Fläche grundsätzlich für tragbar, sieht aber in Hinblick auf die Stadtteil-Gerechtigkeit bei der Verteilung der Geflüchteten noch immer gebiete, die noch nicht ausreichend berücksichtigt würden, wie z.B. Wellingsbüttel. Eine Erstaufnahmeeinrichtung an den Stadtrand zu legen, sei zunächst wenig sinnvoll. Im Stadtteil habe er in Gesprächen mit Vereinen erfahren, dass man nicht dagegen sei, diese Fläche zur Prüfung zu gegen. Aber auch hier fordere man gute Rahmenbedingungen und auch eine Stadtteilgerechtigkeit bei der Verteilung. Im vorliegenden Antrag fänden sich auch Vorschläge von den Vereinen in Duvenstedt wieder. Einige Anwohner*innen würden besonders betroffen sein, denn es werden der vordere Bereich der Grundstücke durch den Straßenbau und der hintere Teil des Grundstücks durch die Nutzungsänderung beeinflusst.
Herr Behrens fragt, wann sich eine Nutzung der Fläche in der beabsichtigten Art realisieren lasse und für welchen Zeitraum eine solche Nutzung vorgesehen sei.
Frau Brinkmann führt aus, dass im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens alle baurechtlichen Belange geklärt würden. Das betreffe u.a. auch das Thema Versiegelung. Lt. Baustufenplan sei auf dem Gelände eine Schule vorgesehen, die bei Realisierung auch zu einer Versiegelung führe. In den anstehenden baurechtlichen Verfahren würden auch die Fachbehörden bzw. „Hamburg Wasser“ beteiligt werden.
Es entsteht ein Austausch zwischen Bürger*Innen und Politik über derzeitige geringe Wasserstände, die auch über die Brunnenversorgung festzustellen sei.
Herr Ritzenhoff erklärt, dass man diesen Hinweis mit aufgenommen habe. Dieser sei von den Fachleuten von „Hamburg Wasser“ zu klären. Zur Laufzeit habe man derzeit eine Zeitspanne von 10 Jahren vorliegen. Über den Starttermin könne man zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben machen. Der Flächenzuschnitt müsse auch noch einmal geprüft werden.
Man sammle jetzt alle Themen und Hinweise ein, um in einem Baugenehmigungsverfahren die Rahmenbedingungen festzulegen. Es sei Wunsch der Politik, frühzeitig die Bürger*Innen vor Ort mit in den Prozess mit einzubeziehen.
Herr Weiske ist überrascht von dem plötzlich schnellen Agieren. Man habe in den vergangenen Wochen immer wieder nach Flüchtlingszahlen und Möglichkeiten einer Unterbringung nachgefragt. Es sei hierzu geäußert worden, dass man kein Zahlenmaterial habe und auch keine Informationen. Im Ankunftszentrum in Rahlstedt könne man beobachten, dass manche Tage niemand ankomme, während sich an anderen Tagen große Schlangen bildeten. Allgemein sei festzustellen, dass sich die Anwohnerschaft sehr schnell bemerkbar mache, sobald eine Potentialfläche für eine Unterbringung in der Prüfung sei. In Rahlstedt habe man eine große Anzahl von Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen. Gewöhnlich dauere es eine ganze Zeit, bis neue Unterkünfte tatsächlich bezogen werden könnten. Eine gerechte Verteilung in den Stadtteilen müsse hergestellt werden, und hierzu müssten sich Fachbehörden wie auch Bezirk einmal äußern.
Frau Häger hebt hervor, dass für sei eine gerechte und gleichmäßige Verteilung der Geflüchteten auf die Stadtteile besonders wichtig sei. Man sei sich hier im Saal einig, dass weitere Menschen aufgenommen werden können. Dafür sei sie sehr dankbar. Es sei dabei verständlich, dass persönliche Belange, die hierbei entstünden, geklärt werden müssten. Mit Blick auf die Außenfläche in Duvenstedt bringt Frau Häger weitere Reserveflächen in Sasel in die Diskussion. In Sasel warte man auf die Menschen. Sie wünsche sich, dass weitere Flächen geprüft werden und dabei auch Themen wie Versiegelung mit aufgenommen würden. Sie weist auf die gesellschaftliche Aufgabe aller hin, weitere Geflüchtete aufzunehmen.
Herr Wagner weist darauf hin, dass der aktuelle Mangel an Unterkünftigen nicht nur auf die Auswirkungen in der Ukraine entstehe, sondern weil weiterhin eine Zuwanderung bspw. über Griechenland erfolge. Die regierende Politik wolle diesen anhaltenden Flüchtlingsstrom, das bestätige ich der Beitrag von Frau Häger. Wenn dieses so gewünscht sei, dann bleibe nichts weiter übrig, dass weitere Einrichtungen oder eben andere Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden müssten. Für ihn sei klar, dass die Flüchtlinge, die aktuell aus dem Kriegsgeschehen der Ukraine ankämen, eine Unterbringung bräuchten. Es kämen aber jährlich weitere 4000 bis 5000 Menschen nach Hamburg. Bei denen es unklar sei, aus welchen Beweggründen sie nach Deutschland kämen. Wenn aber weiterhin Menschen aus allen Gebieten der Welt nach Deutschland geholt würden, dann müsse man auch diese Konsequenzen bearbeiten und bspw. die Festwiese bebauen. Er halte im Übrigen wenig von der Mentalität, dass vor der eigenen Tür keine Unterbringungen möglich seien und auf Ausweichflächen verwiesen werde.
Herr Buttler weist darauf hin, dass Rechtsextremismus nicht die Lösung sei und auch noch nie gewesen sei.
Herr Wagner unterbricht, weist auf das Verhalten sozialdemokratisch geführter Länder wie Dänemark hin und bezeichnet Herrn Buttler als üblen Hetzer.
Herr Schneider unterbricht die Beiträge und erteilt Herrn Wagner einen Ordnungsruf für diese Bezeichnung. Er fordert zur Mäßigung in der weiteren Beratung auf.
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Herr Buttler führt weiter aus, dass es nicht Geflüchtete erster und zweiter Klasse geben dürfe. Es gebe weiterhin Geflüchtete aus Afghanistan und aus Syrien. Deutschland sei nicht nur aus völkerrechtlichen Verträgen, sondern auch aus einem solidarischen Verhalten, das manchen sicherlich fremd sei, in der Pflicht. Jeder, der die aktuell vorgesehene Fläche für nicht tragbar halte, müsse alternative Flächen benennen, die ebenfalls in die Prüfung kämen. Es gebe auch jetzt schon Flächen, die man gerne umsetzen wolle, auch bezogen auf den Beitrag von Frau Häger. Sicherlich werde das in naher Zukunft in die Abstimmung kommen.
Herr Mayer betont, dass es aktuell darum gehe, die benannte Fläche zu prüfen, um auf die akute Unterbringungssituation zu reagieren. Diese Flächen würden dringend benötigt, deshalb sei es gut, eine größere Auswahl zu haben und weitere Flächen zu prüfen.
Frau Chiandone warnt davor, Unterschiede zu Menschen vorzunehmen, die untergebracht werden müssten. Der Staat habe die Pflicht, Obdachlosigkeit zu verhindern und müsse deshalb agieren. Niemand solle am Ende unter Brücken schlafen müssen. Sie freue sich über die heutige rege Beteiligung, denn das ganze Thema sei eine gesellschaftliche Aufgabe aller.
Von Bürger*Innen werden folgende Aspekte vorgetragen:
- Es müsse eine sinnvolle und gerechte Verteilung auf die Stadtteile erfolgen
- Gedanke der Integration und die Nutzung der sozialen Einrichtungen müssen mitgedacht werden
- Verhältnis der Zahl der Einwohner*Innen und Zahl der Geflüchteten müsse stimmig bleiben
- Die Lage der Festwiese sei problematisch, da die notwendige verkehrliche Infrastruktur dafür nicht vorhanden sei
- Vorschlag des Flurstücks 1951 am Ortseingang zu Duvenstedt zur Prüfung
- Warnung vor den Umwelt – und Klimafolgen bei weiterer Versiegelung von Flächen
- Weitere Überflutungen bei Starkregen weil Flächen fehlen, die den Regen aufnehmen könnten.
- Immer mehr Hitzetote durch Aufheizung der Städte
- Damalige Beschlusslage der Bezirksversammlung Wandsbek im Jahre 2016 zu der Fläche der Festwiese aufgrund fehlender Eignung (Integration, nachhaltige Unterbringung, fehlende Akzeptanz)
- Stattdessen Benennung einer anderen Fläche (Flurstück 1096) im Rahmen der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im Bereich Tangstedter Weg (örU durch Anmietung von Wohnungen in Festbauweise)
Herr Schneider ermahnt die anwesenden Bürger*Innen zur Einhaltung der parlamentarischen Regeln und bittet nochmals, Beifall- und Unmutsäußerungen zu unterlassen.
Herr Buttler weist darauf hin, dass die vorliegende Fläche nicht die einzige sei, die geprüft worden sei. Es sei richtig, dass die Mehrheit der Bezirksversammlung im Jahre 2016 davon Abstand genommen habe, diese Fläche in Anspruch zu nehmen. Letztlich sei formal die Flächenauswahl am Ende auch vom Land zu bestimmen und nicht von der Bezirksversammlung. Neue Flächen könne man aktuell nicht benennen, man müsse daher auf Flächen zurückgreifen, die man früher für weniger geeignet gehalten habe. Gründe für fehlende Akzeptanz in der Nachbarschaft – ein Kriterium, das sicherlich für nahezu jede Fläche gelte – oder ein zu kleiner Flächenzuschnitt für ein wirtschaftliches Betreiben. Es würden viele Flächen wieder in die Diskussion kommen, die die Bezirksversammlung schon einmal abgelehnt hätte. Das erwähnte Flurstück 1951 sei auch schon in Prüfung gewesen, die Fachbehörde solle hierzu genau wie zum Flurstück 2008 Stellung nehmen. Im Regionalausschuss Walddörfer solle in einer Folge – Sitzung Gelegenheit für die Fachbehörde gegeben werden, zu den Fragen Stellung zu nehmen. Das gleiche gelte für Fragestellungen zu einer Unterbringung in Farmsen, die in einer zukünftigen Sitzung des dortigen Regionalausschusses beantwortet werden sollten.
Herr Buse weist auf den Unterschied von heute und von 2016 hin. Im Jahre 2016 waren die Flüchtlinge bereits vollständig da, die untergebracht werden sollten. In der jetzt aktuellen Phase habe man im Unterschied dazu mit einem kontinuierlichen Zustrom zu tun, der auch noch länger anhalten werde. Man sei heute in der parlamentarischen Sommerpause aufgrund eines Antrags zu einer Flächennutzung zusammen gekommen, von der man im Vorwege noch nichts vernommen habe. Er sei sehr verwundert über die Positionierung der heutigen Debatte in der Sommerpause. Er habe sehr genau den Ausführungen der Bezirksamtsleitung zugehört, auch im Hinblick auf die Perspektive Wohnen. Er weist in diesem Zusammenhang auf eine Unterkunft im Bereich des Saseler Wegs hin, die vor fast 30 Jahren mit dem Hintergrund des jugoslawischen Bürgerkriegs entstanden sei. Es hieß immer, dass ein Rückbau vorgesehen sei. Auch die Festwiese in Bergstedt sei mit einer gewissen Permanenz bebaut worden. Der nun heute vorliegende Antrag werde wohl mehrheitlich beschlossen werden. Nach seiner Erfahrung müsse er feststellen, dass häufig das, was zunächst geäußert werde, mit dem weiteren Verlauf der Dinge selten in Einklang zu bringen sei.
Herr Behrens führt aus, dass es im Jahre 2016 um eine längerfristige Unterbringung mit Perspektive Wohnen gegangen sei. Es sei an der Stelle ein Bereich an der Lohe in der Diskussion gewesen. Das sollte dann auch umgesetzt werden.
Aktuell gehe es aber um eine temporäre Einrichtung. Es gehe nach seinem Verständnis darum, einer Notsituation zu entgegnen. Die grundsätzliche Planung eines Schulstandortes an dieser Fläche sollte aber beibehalten werden, da die Gebiete Duvenstedt und Lemsahl-Mellingstedt sehr kinderreiche Stadtteile seien.
Frau Häger vertieft den Blick auf die Potentialfläche Schulbau und fragt sich zur Position der Schulbehörde zu einer möglichen anderen Nutzung. Mit Blick auf die Geflüchteten, die größtenteils aus jungen Frauen mit Kindern bestehe, bittet Frau Häger um Prüfung alternativer Flächen. Sie hebt hervor, dass man auf eine gute Integration mit ausreichend Schul- und Kita- Plätzen für alle achten müsse, und auch für Erwachsene müssten erreichbare Weiterbildungsangebote entstehen.
Frau Rosenbohm hebt hervor, dass es ganz aktuell um die Bewältigung einer Situation zur Unterbringung Geflüchteter gehe, die vor 6 Monaten noch nicht absehbar gewesen sei. Und hierzu lägen zwei Flächen vor, die geprüft werden sollten. Sie habe Verständnis dafür, dass die Kurzfristigkeit dieser Lage kritisiert werde, die Politik sei hierzu aber zum Handeln aufgerufen und nehme die vorzunehmenden Abwägungen nicht leicht. Sie bitte hierzu um Verständnis.
Herr Weiske merkt an, dass zum vorliegenden Bauantrag keinerlei Analysen zu den Themen Verkehr, Schulen und sonstigen sozialen Einrichtungen einhergingen.
Herr Schünemann erinnert daran, dass es heute nicht um einen Bauantrag, sondern um die Vorlage in der Tagesordnung gehe, die u.a. auch die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger mit aufnehme.
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Abstimmungsergebnis:
Der Hauptausschuss beschließt gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und AfD bei Zustimmung der übrigen Fraktionen.
Herr Schneider ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet die anwesenden Bürgerinnen und Bürger um Wortmeldungen. Er weist noch einmal auf die geltenden Regelungen, insbesondere auch zu Beifalls und Unmutsbekundungen im parlamentarischen Sitzungen hin.
Bürgerinnen und Bürger geben zu TOP 3.2 folgende Anmerkungen bzw. Anregungen:
- Die Entwicklung des Stadtteils Farmsen gehe seit Jahren stetig nach unten
- Letzte freie Flächen würden versiegelt werden
- Verdichtung von Gebäuden und Menschen nehme zu
- Die neuere Einrichtung im Marie-Bautz-Weg allein sei schon sehr belastend für den Stadtteil
- Im Umkreis von 1,52 km würden 1561 Plätze für Geflüchtete angeboten
- Es bestünden viel zu wenig Plätze im Bereich Schule und Kitas
- In besser gestellten Stadtteilen sein die Integration deutlich einfacher und besser zu gestalten
- Die belasteten Stadtteile sollten nicht noch stärker beansprucht werden
- In Schulen fände bereits kein Deutschunterricht bzw. Deutschbenotung mehr statt
- Schutzsuchenden müsse im Bereich des Bezirkes Wandsbek geholfen werden, und Anspruch auf Integration hätten die Geflüchteten wie auch die Anwohner
- Auf einer Strecke von 2 km Luftlinie bestünden schon jetzt 3 Einrichtungen, nun werde genau in diesem Bereich eine weitere Unterbringung auf der letzten verbliebenen Grünfläche dazu geplant. An der gleichen Stelle werde auch noch ein Wohnungsbauprojekt geplant mit 275 Wohnungen
- Am vorliegenden Nachtrag zur heutigen Vorlage sei zu erkennen, dass man wohl verstanden habe, dass man am Integrationslimit angekommen. So sei der Hinweis auf die Beantragung von Fördermittel wohl zu deuten.
- Ein Bürger weist auf die schriftlich eingereichten Fragen hin, die der Geschäftsstelle übergeben werden (siehe in allris Drs. 21-5599)
- Es wird daran erinnert, dass gemäß Vorgabe des Senats zunächst die Stadtteile bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten berücksichtigt werden sollen, die bisher keinen oder einen zu geringen Beitrag geleistet hätten.
- Weltweite Klimakrise muss auch im Kleinen zu einem Umdenken führen. Weitere städtebauliche Verdichtung und Versiegelung führten zu breiten Protesten von Anwohnern bis zu Klimaaktivisten.
Frau Rosenbohm äußerst, dass für sie ein viel zu negatives Bild des Stadtteils Farmsen gezeichnet werde und weist auf statistische Zahlen und durchaus ordentlich Werte im Sozialindex für Farmsen hin.
Herr Buttler merkt an, dann man mit dem neuen Standort nicht zufrieden sei. Er warnt davor, den Stadtteil schlechter darzustellen als er wirklich sei. Die Schulen vor Ort hätten ein besseres standing als manch´ andere Schulen anderer Stadtteile. Farmsen sei in der Lage, eine Menge Menschen zu integrieren. Es müssten zusätzliche Leistungen in die Infrastruktur getätigt werden, damit der Stadtteil in eine gute Lage versetzt werde. Grundsätzlich käme die vorgeschlagene Fläche für eine Einrichtung grundsätzlich zunächst einmal in Frage. Die globale Klimakatastrophe müsste bekämpft werden, aber konkret gehe es darum, den Geflüchteten ein Dach über den Kopf zur Verfügung zu stellen. Seit 2015 würden zahlreiche Flächen geprüft werden, die aus unterschiedlichen Gründen bisher nicht zum Zuge gekommen seien. Konkrete Einzelfragen zu vorliegenden Planung könnten heute nicht alle beantwortet werden. Die ehemalige Schule Lienaustraße sei - auch aus dem Kreis der dortigen Akteure für ein Stadtteilzentrum – als Fläche für eine Einrichtung vorgeschlagen worden. Die Bezirksversammlung habe sich damals von Beginn an gegen eine Schließung des Schulstandorts ausgesprochen. Danach habe mit hohen Bundes- und Landesmitteln in Sport und Kultureinrichtungen in Farmsen-Berne investiert, wie bspw. in eine Schwimmhalle im Berufsförderungswerk oder Sportplätze für die ansässigen Vereine. Man müsse diese Fördermittel nunmehr abrufen und einsetzen, sonst drohe das ganze Projekt zu scheitern. Deshalb komme dieser Standort für eine Einrichtung für Geflüchtete nicht in Frage. Die Fläche Am Stühm-Süd sei Bestandteil des Gesamtpakets, und diese Fläche solle am Ende als Kompensation für die Investitionen in der Lienaustraße zum Wohnungsbau genutzt werden. Am Bebauungsplan werde aktuell gearbeitet. Diese Fläche käme also auch nicht in Frage.
Herr Hinzmann führt aus, dass ihm die heute diskutierte Fläche für eine Einrichtung nicht begeistere. Die konkrete Situation aus den täglichen Flüchtlingszahlen sorge dafür, dass man auch nicht mehr über Alternativ – Flächen verweisen könne. Am Ende sei es eher wahrscheinlich, dass alle dann benannten Flächen für Einrichtungen genutzt würden. Die vorgetragene Belastung für den Stadtteil habe er sehr vernommen, aber es helfe nicht, Argumente der Klimakrise gegen Flüchtlingseinrichtungen zu setzen. Es gehe jetzt ganz konkret um die Beseitigung einer Notlage. Im vorliegenden Antrag würden vorgetragene Bedenken der Bürgerinnen und Bürger bereits aufgenommen. Einen optimalen Standort für eine Einrichtung gebe es nicht mehr. Geplant werde mittelfristig, aber niemand könne das weitere Kriegsgeschehen voraussagen. An der sozialen Infrastruktur in Farmsen müssen nachgebessert werden, auch das sei Bestandteil des Antrags. Es sei bisher sehr negativ über den Stadtteil gesprochen worden, es gebe aber auch viel ehrenamtliches Engagement vor Ort für eine gute Integration. Er ruft dazu auf, sich diesem Ehrenamt zu integrativen Angeboten anzuschließen und sich dort einzubringen.
Frau Dr. Hochheim hebt hervor, dass es absolut legitim sei, Fragen aus dem Stadtteil zu stellen und Auswirkungen und Ausgangslagen darzustellen. Die CDU könne die Fragen nicht beantworten, weil es seitens des Senats an Transparenz auch gegenüber den Oppositionsparteien fehle. Es sei nicht so überraschend, dass die Zahl der Flüchtlinge angestiegen sei. Das sei schon vor der Ukraine-Krise so gewesen und habe sich nun aktuell verstärkt. Die CDU habe bereits im März gefordert, einen Flüchtlingsgipfel einzurichten. Dabei sollten die Fraktionsvorsitzenden der Bürgerschaft zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden der aller Bezirksfraktionen und Vertretungen der beteiligen Behörden zusammen beraten und gemeinschaftlich bei den Themen und auch dem Flächenbedarf zu Ergebnissen zu kommen. Ziel sei eine große Transparenz und eine gemeinschaftliche Entscheidung für die große gesellschaftliche Aufgabe gewesen. Dieses sei dem Senat nun nicht gelungen, und sie könne den Unmut vor Ort verstehen. Die CDU könne dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Sie stellt aber klar, dass Flüchtlinge aufgenommen werden müssten. Gleichzeitig müssten aber auf alle Fragestellungen Antworten gegeben werden, und das sei - noch dazu in der Sommerpause - heute nicht möglich.
Frau Häger bedankt sich für die konstruktiven Fragen der Bürger*Innen und sieht es als Chance, in den Dialog treten zu können. Sie kritisiert die Aussage von Herrn Buttler, dass allein eine schnelle Unterbringungsmöglichkeit wichtig sei, und dabei Themen wie Verdichtung vor Ort zurückstehen müssten. Vielmehr sei es wichtig, dass Senatsbehörden und auch die Fachämter des Bezirksamtes die Fläche sinnvoll prüften und insbesondere auch Prognosen zu Zahlenkapazitäten erstellten, auch unter ökologischen Blickwinkel. Neue Ideen seien gefragt, man könne ggf. auf Gewerbeflächen oder Büroflächen zurückgreifen und mit Gewerbetreibenden ins Gespräch kommen. Den Fokus nur auf freie Grünflächen zu legen, halte sie für falsch.
Herr Behrens verfügt nicht über alle aktuelle Unterlagen zu dieser Sitzung, da diese erst sehr spät zur Verfügung gestellt worden seien. Er hoffe, dass die vorgetragenen Bedenken in der heutigen Vorlage auch zum Ausdruck kämen. Man sei aufgerufen, die akute Problemlage zu lösen, und eine Stellungnahme zur vorliegenden Anhörung müsse aussagen, dass eine beabsichtigte Errichtung in Farmsen äußerst problematisch sei. Schon im ständigen Verfahren einer Urbanisierung dieses Gebietes sei auch von der Fraktion Die Linke gefordert worden, auch die soziale Infrastruktur entsprechend aufzubauen. Das sei bei einer beabsichtigten neuen Einrichtung umso mehr zu beachten. Er hoffe, dass die Stellungnahme dieses ebenfalls aufnehme, aber es auch zum Ausdruck gebracht werde, dass in diesem Bereich erhebliche Schwierigkeiten bestünden.
Herr Buttler antwortet Frau Häger, dass er tatsächlich nicht möchte, dass Menschen in Hamburg wieder in Zelten schlafen müssten. Er macht noch einmal deutlich, dass die Sozialbehörde am Ende der Entscheidungsträger sei, seine Fraktion würde über diesen Standort nicht glücklich sein. Er ergänzt, dass es Stadtteile gebe mit weitaus mehr Geflüchteten, die integriert würden. Hamburg weit solle eine stadtteilgerechte Verteilung erreicht werden. Dieses sei aber eine wohl nicht erreichbare Idealvorstellung. Er erklärt noch einmal das Verfahren gem. § 28 BezVG und fasst den vorliegenden Antrag der Koalition so zusammen, dass man mit dem Standort nicht glücklich sei, dass die soziale Infrastruktur verstärkt werden müsse dass man zusätzliche Gelder der Jugendhilfe vor Ort benötige und das ggf. andere Standorte in der Umgebung zurückgefahren werden müssten. Er führt weiter aus, dass andere Flächen, die bereits in Prüfung seien wie bspw. in Sasel, rasch in die Umsetzung gegeben werden sollten. Weitere Flächenprüfungen aus den Vorschlägen der Anwohner*Innen könnte der Fachbehörde zur Prüfung vorgeschlagen werden. Die Sozialbehörde werde jede Fläche, die sich aus ihrer Sicht eigne, schnell aktivieren. Man werde in der Zukunft wieder mehr Einrichtungen für Geflüchtete öffnen müssen. Es würden immer Abwägungsprozesse erfolgen, und dabei spielten auch Belange von Natur- oder Denkmalschutz eine Rolle für eine Bewertung einer Fläche. Wenn weitere Themen in den Antrag mit aufgenommen werden sollten, bitte er um Vorschläge.
Eine Bürgerin hebt die vielen aktuellen Wohnungsbaumaßnahmen vor Ort hervor. Die Schulen schafften es nicht mehr, die neuen Schüler*Innen angemessen einzubinden, und das gelte auch für die gesamte soziale Infrastruktur. Sie habe Angst um das Gebiet rund um das Freibad Farmsen, denn die Gegend werde immer trockener. Die Stadt lebe von Grünflächen und Bäumen.
Ein Bürger merkt an, dass sich der Stadtteil Farmsen zu einem sozialen Problemstadtteil entwickle. Bspw. sei die Situation rund um den Farmsener U-Bahnhof abends und nachts erschreckend. Die vorgesehene Fläche diene derzeit u.a. auch zur Aufnahme von Regenwasser. In regenreichen Phasen sei die Fläche matschig und sehr feucht. Eine Bebaubarkeit mit Container sei gefährlich. Es führe nicht nur zu Schäden auf dem eigenen Grundstück, sondern bei Überschwemmungen auch in der Nachbarschaft.
Ein Bürger fragt nach dem Kaufvertrag des Grundstücks Stühm-Süd, der nach seinen Informationen noch nicht unterzeichnet sei. Die Planungen rund um das Projekt der Lienaustraße seien, wie eben geäußert, wohl schon sehr weit und damit abgeschlossen.
Herr Buttler bestätigt zum Vertrag und spezifiziert, dass man das Projekt nicht umsetzen könne, wenn dort Geflüchtete aufgenommen würden.
Der gleiche Bürger fragt weiter, ob die Umsetzung des Projektes in der Lienaustraße wichtiger sei als die Unterbringung Geflüchteter.
Herr Buttler antwortet, dass genau diese Fragestellung die bereits erwähnten Abwägungsprozesse widerspiegelten. Er stellt noch einmal den damaligen Werdegang zur Lienaustraße vor. Wenn die eingeworbenen Mittel nicht abgerufen und verwendet würden, dann würden diese wegfallen und am Ende habe man immense Gelder ausgegeben in die Vorplanungen ohne abschließenden Erfolg. An dem Ziel des Projektes solle aber festgehalten werden, und er habe auch von keine Fraktion vernommen, dass dieses in Zweifel gezogen werde.
Herr Ritzenhoff führt zu dieser Thematik aus, dass es gerade die Bürgerinnen und Bürger vor Ort gewesen seien, die nach Entscheidung einer Schließung ein Stadtteilkulturzentrum von der kommunalen Politik forderten. Die Politik habe immer den Erhalt der Schule gefordert auch aufgrund der hohen Kinderzahlen in der Umgebung. Nach der Schließung habe sich eine Initiative gebildet, und habe mit der Politik einen Partner für eine Umsetzung eines Kulturzentrums gefunden und seien den langen Weg bis zu einer Umsetzung gegangen. Auf viele Verbesserungen in diesem Zusammenhang auch für die Sportvereine und damit auch der sozialen Infrastruktur sei schon hingewiesen worden. Eine Umsetzung dieses Zentrums sei in dieser finalen Phase nicht mehr möglich, wenn diese Örtlichkeit für eine Einrichtung für Geflüchtete umfunktioniert werde. Genau dieses Beispiel zeige das Dilemma der kommunalen Politik hinsichtlich der Wünsche und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Den langen Prozess der letzten 5 Jahre bis heute, der zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern beschritten worden sei, jetzt zu gefährden, halte er nicht für klug.
Ein Bürger fragt nach möglichen Zurückfahren anderer Einrichtungen und der konkreten Bedeutung.
Herr Buttler antwortet, dass Hamburg eine begehrte Stadt mit wachsendem Wohnungsbedarf sei, und genau hierzu sei die Fläche des Berufsförderungswerks geplant. Wenn man die grundsätzliche Entscheidung treffe, den Wohnungsbau einzustellen, produziere man eine Mietenexplosion. Das sei nicht die Politik der Regierungskoalition. Um nicht auf Grünflächen zurückgreifen zu müssen, habe man die bereits versiegelte Fläche des Berufsförderungswerks für den Wohnungsbau vorgesehen mit einer sinnvollen Ausgestaltung. Die Menschen hätten Bedarf an Wohnungen.
Ein Bürger fragt nach dem gültigen Bebauungsplan für das fragliche Gebiet der Einrichtung. Nach seiner Kenntnis handele es sich einen alten Baustufenplanmit einer Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet.
Herr Buttler antwortet, dass der Baustufenplan gelte und es um eine temporäre Bebauung gem. § 246 Baugesetzbuch gehe.
Herr Schünemann könne mit Blick auf die Karte nicht erkennen, dass es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handele. Die Belastung, die dem Stadtteil abverlangt werde, sei enorm. Im Jahre 2015/2016 zur letzten Flüchtlingskrise habe es vielerorts Bürgerinitiativen gegeben, am Ende sogar eine Volksinitiative, die in die Diskussion zu Unterbringungen mit einbezogen worden seien. Ein Ergebnis sei der sog. Orientierungs- und Verteilungsschlüssel, der gewährleisten solle, dass nicht jede erstbeste Fläche genutzt werden könne. Nach bestimmten Kriterien für die ganze Stadt, bspw. Sozialindex und weitere Messzahlen sowie nach Stadtteilen würden Flächen geprüft. Diese Auswertung sei durchgeführt und auch sehr ernsthaft gefolgt worden mit Berichterstattung. Die aktuelle Situation lasse aber nicht mehr große Handlungsspielräume zu. Er hoffe, dass nach Überwindung der Krise dann diese Einrichtungen schneller zurückgebaut wurden.
In einem anschließenden sehr emotionalen Dialog werden nochmals die Argumente ausgetauscht. Hierfür könne auch ein direkter vor Ort Termin nützlich sein, eine entsprechende Absicht zwischen Herrn Buttler und Bürger*Innen wird vereinbart.
Herr Buse nimmt den Punkt zur Ausweisung der Fläche auf und kann bestätigen, dass die Fläche gem. seiner Karte aus dem Baustufenplan als Landschaftsschutzgebiet markiert sei.
Ein Bürger trägt seine Erlebnisse aus der Vergangenheit als Schulleiter bei Zuzug von Aussiedlern- Kindern vor. Die Versorgung mit dem Fach Deutsch habe sich als überaus schwierig dargestellt.
Eine Bürgerin fragt konkret nach der beabsichtigten Gleichverteilung der Flüchtlinge und zählt Stadtteile wie Wellingsbüttel auf.
Frau Häger fragt nach der Zeitplanung für eine Vorstellung im zuständigen Regionalausschuss. Sie regt eine Ergänzung um den Aspekt sportlicher Belange im Petitum Ziffer 5 an. Zudem regt sie weitere Ergänzungen an: 1. Die Prüfung des LSG hinsichtlich seiner hydrologischen Moorbodenbegebenheiten, 2. Geringstmögliche Verdichtung der Zufahrtswege und zusätzliche Anpflanzung von Hecken.
Herr Schneider weist darauf hin, dass Frau Häger nicht antragsberechtigt sei.
Herr Buttler äußert, dass unabhängig davon der Antrag ggf. noch modifiziert werden könne. Eine Vorstellung solle zeitnah erfolgen, aber auch nach Prüfung und Erkenntnissen zu den aufgeworfenen Fragestellungen.
Herr Schünemann führt zur gleichen Verteilung von Geflüchteten in Hamburg aus, dass das über die Bezirke bereits gut abgebildet werde. Je kleinteiliger die Auswertung aber werde, je größer werde auch die Unwucht. Das könne auch nicht überall vermieden werden, führe aber zu Unmut der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Gebiete wie Wellingsbüttel hätten die Charakteristik, dass die Stadt dort kaum Flächen in eigener Verwaltung habe.
Ein Bürger weist auf die Differenzen in der Kenntnis des Baustufenplans hin, wie sich gerade gezeigt habe. Es werde in jedem Falle eine rechtliche Prüfung angestrebt.
Frau Brinkmann äußert, dass diese Prüfung im Bauantragsverfahren erfolge. Das betreffe auch die Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke. Die Politik könne diesem Verfahren nicht vorgreifen. Ggf. müsse auch ein Bodengutachten vorgelegt werden. Dieses sei aber dann ggf. Bestandteil des dann laufenden Verfahrens.
Ein Bürger nimmt noch einmal das Thema eines möglichen Rückbaus auf nach einer Beendigung der Krise und fragt, wie sichergestellt werden könne, dass die Fläche dann wieder als Grünfläche wieder hergestellt werde.
Herr Ritzenhoff erinnert an die Fläche Jenfelder Moorpark, die zur Zeit der damaligen Flüchtlingswelle im Jahre 2015 zur Unterbringung von Flüchtlingen in Zelten genutzt worden wäre. Die Fläche sei im Anschluss wieder als Grünfläche hergestellt worden. Bei der aktuellen Fläche hänge das weitere Prozedere vom Genehmigungsverfahren ab. Werde der § 246 Abs. 9 des Baugesetzbuches zur Anwendung kommen, gelte eine Befristung. Andres würde sich die Lage darstellen, wenn das SOG als Grundlage im Genehmigungsverfahren herangezogen werden würde als eine echte Notmaßnahme. Die Länge der Maßnahme sei abhängig vom Antragsverfahren. Bei einer Befristung müsse im Anschluss zurückgebaut werden. Bei den umliegenden Einrichtungen sei die Dauer der Nutzung abhängig von den jeweiligen Bedingungen der Fläche und der Genehmigungsvorgaben. Bei einer Vorstellung im Regionalausschuss erhoffe er sich auch Aussagen zu den Themen Schulbetrieb und Kita- Versorgung. Gewerbeflächen zu Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung zu verwenden sei rechtlich schwierig, da das „Wohnen“ dort zunächst einmal verboten sei. Hier kämen nur vorübergehende Erstaufnahmeeinrichtungen in Betracht. Ein konkretisierter Planungsstand sei nicht bekannt, es lägen hierzu die in allris und Bürgerinformationsdienst veröffentlichten Unterlagen vor.
Herr Buttler erläutert zu einer gerechten Verteilung auf die Stadtteile, dass man sich gewissermaßen statistischen Werten nur nähern könne. Zunächst müssten Flächen überhaupt vorhanden sein, dann bräuchte man eine Infrastruktur und dann kämen noch viele weitere Aspekte hinzu. Das baurechtliche Genehmigungsverfahren sei Aufgabe der Bezirksversammlung. Man wisse aber bisher noch nicht einmal, welche Fachbehörde für die Einrichtung verantwortlich werde, und auch davon hänge, wie bereits erläutert, das gesamte Genehmigungsverfahren ab. Das gelte auch für die Bewertung des Themas Landschaftsschutzgesetz, und gerne nehme man diese Fragestellung auf. Die Fachbehörde werde zu den Fragen Stellung nehmen und diese bei einer Vorstellung im Regionalausschuss beantworten können. Das aktuelle Verfahren befasse sich aber nur mit der grundsätzlichen Möglichkeit einer Inanspruchnahme der vorgeschlagenen Fläche. Erst im Genehmigungsverfahren mit all seinen Detailfragen, bspw. auch unter Einbeziehung nachbarschaftlicher Belange, folge dann der nächste Schritt.
Frau Chiandone weist noch einmal auf die Ziffer 4 des vorliegenden Antrags hin, der die Fachbehörde auffordere, auch die Stadtteile, die bisher wenig bis keinen Beitrag zur Unterbringung geleistet hätten, mehr in den Fokus zu nehmen.
Herr Hinzmann weist auf die Belastungen anderer Stadtteile hin. Seinen Standpunkt zur vorgeschlagenen Fläche habe er bereits mehrfach geäußert, er warte jetzt auf die Vorstellung im Regionalausschuss.
Herr Wagner nimmt das Thema Rückbau von Einrichtungen auf und führt aus, dass zwar mancherorts eine rechtliche Befristung gelte, die aber durchfortgesetzte Notlagen dann nicht zum Zuge käme. Nahezu alle in den Jahren geschaffenen Einrichtungen seien noch immer in Betrieb.
Herr Buttler widerspricht.
Nach einer Sitzungsunterbrechung werden folgende Änderungen an dem vorliegenden Antrag bekannt gegeben:
Punkt 4 des Petitums: „Stadtteile“ wird in „Sozialräume“ geändert
Punkt 5 des Petitums: „Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, die Planungen
zeitnah im Regionalausschuss Bramfeld, Farmsen-Berne, Steilshoop
vorzustellen und insbesondere darzustellen, welche ergänzenden
sportlichen Angebote, welche konzeptionellen Planungen für die
Betreuung der Kinder sowie für die verkehrliche Anbindung der
Einrichtung bestehen. ….“
Neu: Punkt 6: Die Fachbehörde wird gebeten alle Umweltaspekte wie z.B.
Wasser und Wasserabflüsse, zu schützende Moorbereiche,
Naturschutz wie Randbepfanzungen zu berücksichtigen.
Gefahren an Nachbargrundstücken durch die Bebauung sind
auszuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Der Hauptausschuss beschließt den geänderten Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und Grünen-Fraktion bei Enthaltung der FDP- und Die-Linke-Fraktion und gegen die Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion:
Der Ausschuss vertagt den TOP auf die nächste Sitzung.
Der Hauptausschuss nimmt unter Verweis auf die Drucksache 21-5582 Kenntnis.
Treffen in Barsbüttel
Herr Ritzenhoff berichtet von einem Treffen mit dem Bürgermeister von Barsbüttel sowie einigen örtlichen politischen Vertretern. Dort angesprochen seien das Thema Rodigallee und die diesbezügliche Maßnahme des LSBG. Es sei vereinbart worden, dass er bei Vorstellung einen entsprechenden Hinweis an die Nachbargemeinde gebe.
Herr Sackritz
Frau Häger regt an, zum Tod von Herrn Sackritz erinnernde Worte seitens seiner Fraktion an die Mitglieder der Bezirksversammlung zu übermitteln.
Es werden keine umweltrelevanten Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
Der Ausschuss überweist die TOP 3.1 und 3.2 zur Kenntnisnahme in den Jugendhilfeausschuss.
entfällt