21-4946.1

Zuwendung für den Betrieb des Begegnungshauses OHLE im UPW Gebiet Ohlendiekshöhe hier: Zuwendung 2022 / Änderungsantrag des CVJM Oberalster zu Hamburg e.V. Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.04.2022
Ö 8.3
Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 21.3.22 zur Vorlage Drs. 21-4946

 

Im Ausschuss für Soziales wurde mit der Drs. 21-3663r den Betrieb des Begegnungshauses OHLE im UPW Gebiet Ohlendiekshöhe eine Zuwendung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von € 88.000 aus Mitteln des Quartiersfonds beschlossen.

Zur Höhe der Zuwendung sei auf die Kalkulation in Drs. 20-7190 (Abgeltung der Grunderwerbskosten) hingewiesen. Zudem war die Höhe der Zuwendung als Rahmenbedingung Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens zur Vergabe der Trägerschaft für das Begegnungshaus OHLE in Drs. 20-7370.

 

Der Träger stellt mit Datum vom 14.02.2022 einen Änderungsantrag und bittet um die Erhöhung der

Zuwendung für das laufende Haushaltsjahr auf € 94.094.

 

Zur Begründung verweist der Träger auf notwendige Veränderungen und Anpassungen im Finanzierungsplan in den Positionen Miete, Nebenkosten und einmalig in den Personalkosten durch die tariflich vereinbarte Corona Sonderzahlung.

 

Zu den Hintergründen:

Der Mietvertrag zwischen f&w und dem CVJM vom 30.10.2020 sieht die Anmietung von 2 Stellplätzen vor. Die Anmietung weiterer Stellplätze wurde zum Zeitpunkt des Mietvertrags-abschlusses vom CVJM aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus abgelehnt. Inzwischen sei aber festgestellt, dass die Anmietung von lediglich 2 Parkplätzen nicht statthaft ist, da die Baugenehmigung für den Nutzungszweck des Hauses die Anmietung von 6 Parkplätzen bindend vorsieht. f&w als Vermieter beabsichtigt daher, den bestehenden Mietvertrag um die Anmietung weiterer 4 Parkplätze zu ergänzen und begründet dieses nach juristischer Prüfung wie folgt:

 

 Danach dürfen nach § 48 Abs. 3 S. 1 HBauO baugenehmigungsrechtlich notwendige Stellplätze (und notwendige Fahrradplätze nach § 48 Abs. 1 HBauO) nicht für andere als den dafür vorgesehenen Zweck benutzt werden. Nach Ausführungen des OVG Hamburg besteht der Zweck von Stellplätzen darin, den durch die bauliche Nutzung eines Grundstücks verursachten Stellplatzbedarf aufzunehmen, um die öffentlichen Verkehrsflächen insoweit nicht noch zusätzlich zu belasten (OVG Hamburg, Beschl. v. 24.11.1998 2 Bs 70/98, juris Rn. 16; so auch OVG Münster, Urt. v. 25.10.1993 11 A 1349/91, juris Rn. 30). Aus dem Zweck der Stellplätze folge, dass erforderliche Stellplätze solange erhalten bleiben müssen, wie sich die für die Begründung der Stellplatzherstellungspflicht maßgebenden Verhältnisse nicht verändert haben. Baurechtlich müssen die Stellplätze also für den vorgesehenen Zweck zur Verfügung stehen, in diesem Fall für die Errichtung eines nachbarschaftlichen Begegnungshauses mit sozialem Zweck“.

 

Der Mietzins für die weiteren 4 Parkplätze beträgt mtl. € 160, für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich eine Gesamtsumme von € 1280 (Anmietung ab 01.05.2022).

 

Hinsichtlich der Nebenkosten haben sich Unabwägbarkeiten ergeben, die in der bisherigen Finanzierungsplanung vom CVJM nicht berücksichtigt wurden bzw. nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Die per Mietvertrag erhobenen Nebenkosten von € 750 mtl. beruhen noch auf Schätzwerten, eine erste Nebenkostenabrechnung durch f&w ist noch nicht erfolgt.

Auf Nachfrage teilt f&w mit: laut Mietvertrag rechnet der Vermieter bis spätestens bis zum Ablauf des 24. Monats nach Beendigung der Abrechnungsperiode (Ablauf Kalenderjahr) ab. Insofern ist es bei einem Mietbeginn Ende 2020 statthaft, dass unser Mieter noch keine Abrechnung erhalten hat“.

 

Zudem sind die mtl. Abschläge für Strom und Wasser für das laufende Haushaltsjahr beziffert worden, die sich aus dem Betrieb des Hauses ergeben haben. Auch diese sind z.T. noch Schätzwerte und werden je nach Jahresabrechnungen angepasst.

 

Den Anlagen kann eine detaillierte Darstellung der Kalkulation des CVJM entnommen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung zur Erhöhung der Zuwendung für den Betrieb des Begegnungshauses OHLE auf € 94.094 im Haushaltsjahr 2022 aus Mitteln des Quartiersfonds gebeten.

 

Anhänge

 

keine