Zusatzbeschilderung der Ladesäulen für Elektroautos mit "während des Ladevorgangs" (bez. Drs. 21-3525) Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.08.2021 (Drs. 21-3733)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung bittet die zuständige Fachbehörde um eine Stellungnahme zur Eingabe Drs. 21-3525.
Stellungnahmeder Behörde für Wirtschaft und Innovation zum Beschluss:
Der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) ist es wichtig, die Ladeinfrastruktur möglichst vielen E-Mobilisten zum Laden zur Verfügung stellen. Die Parkregelungen an Ladesäulen steht auch bei der BWI schon seit längerem auf dem Prüfstand. Ursprünglich wurde die Möglichkeit des Parkens für E-Autos an Ladesäulen geschaffen, um die Attraktivität bei Neuanschaffungen zu erhöhen. Mit steigenden Nutzerzahlen ist es natürlich primäres Ziel, dass an Ladesäulen auch tatsächlich geladen wird. Wir haben diese Thematik bereits mit allen zuständigen Akteuren aufgegriffen und diskutieren neben einer Änderung der Beschilderung auch weitere Optionen, um dieses Ziel zu erreichen. Die BWI (zuständig für den Ausbau der Ladeinfrastruktur) begrüßt ausdrücklich Veränderungen an der aktuellen Situation, um zeitnah Entlastungen für die Nutzerinnen und Nutzer zu ermöglichen. Erfahrungsgemäß können sich solche Abstimmungsprozesse jedoch etwas hinziehen, da alle beteiligten Akteure einer neuen Lösung zustimmen müssen. Dementsprechend können wir derzeit noch keine konkreten zeitlichen Perspektiven nennen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n