21-7463

Zusätzliche Bushaltestelle in der Straße Ellerneck (bez. Drs. 21-7339) Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.07.2023 (Drs. 21-7323)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.10.2023
14.09.2023
Ö 14.22
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung bittet die zuständigen Fachbehörden, die Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle entsprechend der Eingabe zu prüfen.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt Stellung:

 

Baustellenbedingt verkehren die Metrobuslinie 9 und die Nachtbuslinie 608 in Richtung Bhf. Rahlstedt bis voraussichtlich 9. Dezember 2023 Betriebsschluss auf einer Umleitungsstrecke, so dass die Haltestellen Am Pulverhof und Loher Straße nicht bedient werden können. Jedoch wurden für beide Haltestellen in unmittelbarer Nähe Ersatzhaltestellen eingerichtet: Die Haltestelle Am Pulverhof wird ersatzweise nach dem Einbiegen in den Auerhahnweg bedient; die Haltestelle Loher Straße wird ersatzweise in der Straße Ellerneck vor der Einmündung Radolfstieg bedient. Somit kann den Anwohnenden trotz Umleitungsverkehr eine nahezu unveränderte Nutzung durch den Bus geboten werden. Die im Sachverhalt beschriebene schwierige Erreichbarkeit der Ersatzhaltestellen kann aus den vorliegenden Informationen nicht nachvollzogen werden. Auch ist keine generelle Beschwerdelage hinsichtlich der Erreichbarkeit der Ersatzhaltestellen bei der Hochbahn bekannt.

 

Grundsätzlich ist bei der Einrichtung einer zusätzlichen (Ersatz)Haltestelle zu beachten, dass hiermit oftmals Fahrzeitverlängerungen verbunden sind, welche Auswirkungen auf den Busbetrieb haben können. Insbesondere Anschlussbeziehungen zu anderen Buslinien und zur U- bzw. S-Bahn können ggf. nicht gehalten werden. Somit ist ein zusätzliches Halten im Interesse aller Fahrgäste stets sorgsam abzuwägen. Unabhängig davon ist für die Einrichtung von Haltestellen die Zustimmung verschiedener Stellen, unter anderem die Behörde für Inneres und Sport, Verkehrsdirektion und das zuständige Polizeikommissariat erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.