22-3984

ZURÜCKGEZOGEN: Nahversorgung stärken: Standortwahl für öffentliche Ladeinfrastruktur und die Belange des Einzelhandels gemeinsam berücksichtigen Debattenantrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.4.2

Sachverhalt

Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur erfolgt auf Grundlage von Sondernutzungserlaubnissen nach §19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG). Die Betreiber reichen hierzu Standortvorschläge beim Bezirksamt ein, das die Anträge prüft und die zuständigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der Senat stellt in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 23/3872 klar: „Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes […] trifft auf der Grundlage des Hamburgischen Wegegesetzes eine Ermessensentscheidung nach Beendigung desfachlichen Prüfverfahrens.“

Eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung für die weitere Verbreitung der Elektromobilität. Für viele Nutzerinnen und Nutzer ohne eigene Lademöglichkeit sind Ladesäulen im öffentlichen Raum unverzichtbar.

In unserem Bezirk mit immer weniger Platz konkurrieren allerdings Interessen nicht selten um die gleichen Quadratmeter zu solchen konkurrierenden Interessen zählen in diesem Fall der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur auf der einen Seite und die örtlichen Geschäfte mit dem wirtschaftlich hilfreichen Parkservice für Laufkunden und Kurzparker auf der anderen Seite. Kurzzeitparkplätze im Umfeld von Bäckereien, Einzelhandel oder Gastronomie erfüllen eine wichtige Funktion für die Erreichbarkeit und den kurzfristigen Kundenverkehr. In den vergangenen Monaten wurde deutlich, dass insbesondere HEnW Mobil vermehrt solche Standorte vorschlägt. Dies führt vor Ort zu Rückmeldungen, dass der Wegfall kurzfristig nutzbarer Parkplätze zu Nutzungskonflikten führen kann.

Lebendige Ortszentren und eine funktionierende Nahversorgung sind von großer Bedeutung für die Lebensqualität im Bezirk. Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur wiederum ist ein wichtiger Beitrag zu Klimaschutz, Innovationsfähigkeit und einer zukunftshigen Mobilität in Hamburg. Beide Ziele stehen nicht grundsätzlich im Widerspruch, können im Einzelfall jedoch bei weiter zunehmender Anzahl an Ladepunkten zu mehr Flächenkonkurrenzen als bisher führen.

Am Saseler Markt beispielsweise sind neue öffentliche Ladepunkte vorgesehen, darunter Standorte unmittelbar vor Geschäften mit hohem Anteil an Laufkundschaft. Aus der Nachbarschaft sowie von Gewerbetreibenden wurden hierzu Bedenken geäert, insbesondere hinsichtlich des Wegfalls von Kurzzeitparkmöglichkeiten für Kundinnen und Kunden.

Wir alle wissen, dass es die örtliche Wirtschaft heute schwer hat. Gerade für kleinere Einzelhandelsbetriebe und Nahversorger können gut erreichbare Kurzzeitparkplätze ein wichtiger Standortfaktor sein. Gleichzeitig besteht Einigkeit darüber, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter vorangebracht werden muss. Die Bezirksversammlung Wandsbek hält es jedoch für erforderlich, dass bei der Ermessensentscheidung nach § 19 HWG im Bezirk Wandsbek die Belange der Nahversorgung undder örtlichen Wirtschaft im jeweiligen Einzelfall geprüft und in die Abwägung einbezogen werden. Deshalb sollte bei der Standortwahl bezirksweit geprüft werden, ob sich geeignete Alternativen finden lassen, die sowohl den Ausbau der Elektromobilität als auch die Belange der örtlichen Wirtschaft berücksichtigen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung,

  1. zu diesem konkreten Fall am Saseler Markt zu prüfen, ob und wohin die beiden Ladepunkte Saseler Markt 19 (vor EDEKA) und Saseler Markt 1012 (vor Fisch Veldhoen) verlegt werden können und falls ja, diese vorgenannten beiden E-Stellplätze entsprechend zurückzubauen.
  1. r die genannten Ladepunkte geeignete, möglichst ortsnahe Alternativstandorte zu identifizieren, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur gewährleisten und gleichzeitig die Erreichbarkeit der ansässigen Einzelhandelsbetriebe möglichst wenig beeinträchtigen, und diese dem zuständigen Ausschuss für Mobilität vorzuschlagen.
  1. bei der Vergabe neuer bezirklicher Standorte für öffentliche Ladeinfrastruktur in Orts- und Stadtteilzentren im Rahmen einer Einzelfallprüfung gemäß Ermessensausübung nach §19 HWG sowohl die Ziele des Ausbaus der Ladeinfrastruktur als auch die Belange der Nahversorgung und der örtlichen Wirtschaft angemessen zu berücksichtigen und bei Flächenkonkurrenz in Zusammenhang mit der Planung von E-Ladesäulen im Bereich der örtlichen Wirtschaft den jeweils zuständigen Regionalausschuss hinsichtlich entsprechender Empfehlungen frühzeitig einzubeziehen.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.07.2026
Ö 4.4.2
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Saseler Markt

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