Zukunft des TSV Hohenhorst und der Musikschule in Rahlstedt-Ost sichern Interfraktioneller Antrag der Grünen- und SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 10.11.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.1
Auf Basis des interfraktionellen Antrags der Grünen-, SPD- und CDU-Fraktion zur Sicherung des TSV Hohenhorst, der Kintertagesstätte (KITA) und der Musikschule an der Kielkoppelstraße 9a bzw. 9c (Drucksache 21-3340.1), hat die Verwaltung am 28.07.2021 mit der Drucksache 21-3631 geantwortet, dass für eine langfristige Sicherung eine Projektskizze erforderlich ist.
Die Projektskizze müsste beschreiben, welche baurechtlichen, baulichen und finanziellen Maßnahmen erforderlich sind, um am Standort des TSV Hohenhorst sowohl den Sportverein, als auch die Kindertagesstätte und die Musikschule zu halten. Laut Antwort der Verwaltung befindet sich die Musikschule im Gebiet des „Rahmenprogrammes Integrierte Stadtentwicklung (RISE)“ für Rahlstedt-Ost, während die KITA und der Sportverein knapp außerhalb liegen. Alle Einrichtungen befinden sich in einem Bereich, der gemäß der Bauleitplanung als Grünbereich entwickelt werden soll (siehe Auszug der Karte in der Anlage – rot umrandet). Der Schlemmer Bach bildet dabei die Grenze zum RISE-Gebiet.
Sowohl die KITA, als auch der Sportverein haben eine enorm wichtige Bedeutung für die soziale Entwicklung des Stadtteils auch wenn sie offiziell außerhalb des RISE-Gebietes liegen. Auch die Musikschule leistet mit Ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag für das kulturelle und soziale Leben in Rahlstedt-Ost.
Wie bereits mit der Drucksache 21-3340.1 erläutert, brauchen alle diese Einrichtungen Planungssicherheit. Nun wurden laut der Antwort der Verwaltung zwar die aktuellen Pacht-/Mietverträge bis 2025 verlängert, allerdings gibt es noch keine langfristige Lösung für diese Einrichtungen. Laut Verwaltung besteht die Möglichkeit im Rahmen einer geplanten Neuauflage des „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ mithilfe einer Projektskizze einen Projektvorschlag zu entwickeln, der im Rahmen des Fonds umgesetzt werden kann.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:
Anhang – Auszug aus dem Geoportal
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.