21-2083

Zukunft der Schule Lienaustraße als Stadtteilzentrum Debattenantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 01.10.2020 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 5.3

Sachverhalt

Da die Schulbehörde der nachdrücklichen bezirklichen Forderung nach Wiedereröffnung der Schule Lienaustraße leider nicht gefolgt ist, strebt die Bezirksversammlung nunmehr gemeinsam mit dem LIG und der Finanzbehörde eine denkmal-, sport- und klimagerechte Nachnutzung der Liegenschaften forcieren, die das Quartiers Lienaustraße zu einem neuen, gut angenommenen Mittelpunkt im Stadtteil macht und Berne mit der neuen Situation versöhnt. 

 

Die Genossenschaft fux eG, die Vereine tus Berne und KuBiz haben sich zwischenzeitlich mit der Finanzbehörde und der Koalition über die Grundzüge der weiteren Zusammenarbeit verständigt.

 

Hierzu soll ein “Letter of Intent” zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Bezirk Wandsbek, der fux eG, dem TUS Berne und dem Verein KuBiz geschlossen werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek begrüßt die Willenserklärungen der fux eG sowie der örtlichen Vereine tus Berne und KuBiz, das Gebäude der ehemaligen Schule Lienaustraße als Stadtteilzentrum für sportliche, soziale und kulturelle Zwecke weiter betreiben zu wollen.

 

  1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten und ermächtigt, zum Betrieb der Schule Vereinbarungen mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren und der zuständigen Fachbehörde und ihren beauftragten Stellen zu schließen, hierüber ist der Hauptausschuss jeweils zu unterrichten.

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, bei Abschluss eines Erbpachtvertrages mit der fux eG rechtsverbindlich sicherzustellen,
  1. dass gemeinnützige Nutzer der Schule durch die mögliche Verpflichtung zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen nicht wirtschaftlich übermäßig belastet werden, diese sind im Zweifel hiervon zu befreien, insbesondere gilt das für die sportlichen Nutzungen, welche große Flächen beanspruchen;
  2. dass für den Betrieb der Einrichtung ein Beirat gebildet wird, der sich aus höchstens neun stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzt. Der Bezirk entsendet fünf Mitglieder (drei bis vier Vertreter der Bezirksversammlung Wandsbek und ein bis zwei Vertreter der Bezirksamtsleitung). Weitere Mitglieder werden aus dem Stadtteil bestellt. Dies können insbesondere Nutzer des Gebäudes, andere gemeinnützige Organisationen oder Gewerbetreibende sein.
  3. Es können beratende Mitglieder bestellt werden.
  4. Der Beirat ist über aktuelle Entwicklungen zu informieren, er ist an Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu beteiligen, er berät darüber hinaus den Träger und die Nutzer des Hauses und schlichtet Streitigkeiten. 
  5. Die Fachbehörde wird gebeten den Vertrag vor der Unterzeichnung dem Hauptausschuss vorzulegen.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine Anlage/n 

Lokalisation Beta
Wandsbek

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