Zugang zum Sommerbad Volksdorf für die Öffentlichkeit sicherstellen Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, Die Grünen, CDU und Die Linke
Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.9
Der Senat beschloss im Mai, die Corona-Eindämmungsverordnung dergestalt zu ändern,
dass der Öffnung von Freibädern keine größeren Hindernisse entgegenstehen. Neben den
Freibädern in kommunaler Trägerschaft, öffneten auch die privatrechtlich organisierten
Freibäder wieder bzw. kündigen die zeitnahe Öffnung an. Dies gilt u.a. für die Freibäder in
Duvenstedt, Farmsen und Tonndorf. Die Träger wiesen im Einzelfall auf prognostizierte
Einnahmeausfälle und Mehrkosten für Corona-Eindämmungsmaßnahmen hin, die aber einer
Öffnung nicht entgegenstehen. Solche Hinweise sind aus dem Sommerbad Volksdorf bisher
nicht bekannt.
Abweichend hiervon kündigte der Träger des Sommerbades Volksdorf, der Verein
“Hamburger Bund für Freikörperkultur und Familiensport e.V.” (HFK) auf seiner Internetseite
am 11.06.2021 an, den öffentlichen Badebetrieb auch 2021 nicht für die Öffentlichkeit
anbieten zu wollen. In seiner Stellungnahme behauptet der Verein, ihm stünde kein Personal
zur Verfügung, um Auflagen erfüllen zu können.
Für Irritationen im Stadtteil sorgt, dass der Badebetrieb für Vereinsmitglieder offensichtlich
ohne wesentliche Einschränkungen gewährleistet wird und nur der Zugang für die
Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll. Es bestehen Zweifel an den Entscheidungen des
Trägers.
Dem Verein wurde das ehemals städtische Bad mit der Auflage überlassen, im Juli und
August eines jeden Jahres den öffentlichen Badebetrieb anzubieten. Im zweiten Jahr in
Folge konnte der Verein bisher keine nachvollziehbaren Gründe angeben, warum er - im
Gegensatz zu anderen Pachtbädern - die Öffentlichkeit als Nutzer ausschließt. Auch auf
Nachfragen aus der Politik wurden hierfür bisher keine stichhaltigen Gründe benannt.
Die Bezirksversammlung möge beschließen.
Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, kurzfristig
keine Anlage/n
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