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Zugang zum Sommerbad Volksdorf für die Öffentlichkeit sicherstellen Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, Die Grünen, CDU und Die Linke

Antrag

Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.9

Sachverhalt

Der Senat beschloss im Mai, die Corona-Eindämmungsverordnung dergestalt zu ändern,

dass der Öffnung von Freibädern keine größeren Hindernisse entgegenstehen. Neben den

Freibädern in kommunaler Trägerschaft, öffneten auch die privatrechtlich organisierten

Freibäder wieder bzw. kündigen die zeitnahe Öffnung an. Dies gilt u.a. für die Freibäder in

Duvenstedt, Farmsen und Tonndorf. Die Träger wiesen im Einzelfall auf prognostizierte

Einnahmeausfälle und Mehrkosten für Corona-Eindämmungsmaßnahmen hin, die aber einer

Öffnung nicht entgegenstehen. Solche Hinweise sind aus dem Sommerbad Volksdorf bisher

nicht bekannt.

 

Abweichend hiervon kündigte der Träger des Sommerbades Volksdorf, der Verein

“Hamburger Bund für Freikörperkultur und Familiensport e.V.” (HFK) auf seiner Internetseite

am 11.06.2021 an, den öffentlichen Badebetrieb auch 2021 nicht für die Öffentlichkeit

anbieten zu wollen. In seiner Stellungnahme behauptet der Verein, ihm stünde kein Personal

zur Verfügung, um Auflagen erfüllen zu können.

 

Für Irritationen im Stadtteil sorgt, dass der Badebetrieb für Vereinsmitglieder offensichtlich

ohne wesentliche Einschränkungen gewährleistet wird und nur der Zugang für die

Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll. Es bestehen Zweifel an den Entscheidungen des

Trägers.

 

Dem Verein wurde das ehemals städtische Bad mit der Auflage überlassen, im Juli und

August eines jeden Jahres den öffentlichen Badebetrieb anzubieten. Im zweiten Jahr in

Folge konnte der Verein bisher keine nachvollziehbaren Gründe angeben, warum er - im

Gegensatz zu anderen Pachtbädern - die Öffentlichkeit als Nutzer ausschließt. Auch auf

Nachfragen aus der Politik wurden hierfür bisher keine stichhaltigen Gründe benannt.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen.

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, kurzfristig

 

  1. mit dem Träger HFK Kontakt aufzunehmen;
  2. den zuständigen Regionalausschuss zu informieren, welche privat- und/oder öffentlich-rechtlichen Regelungen in Bezug auf den Zugang der Öffentlichkeit zum Sommerbad bestehen und in welchem Umfang der Träger Gewähr für deren Einhaltung bietet bzw. welche Verstöße hiergegen ggf. bekannt sind;
  3. zu informieren ob und ggf. welche konkreten Hindernisse den Träger davon abhalten, seinen Verpflichtungen nachzukommen;
  4. Für den Fall, dass solche Hindernisse bestehen, auf den Träger einzuwirken, dass ein – ggf. reduzierter Badebetrieb – sowohl für die Öffentlichkeit als auch die Vereinsmitglieder auch in der Badesaison 2021 gewährleistet werden kann.

 

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