21-3532

Zugang zum Sommerbad Volksdorf für die Öffentlichkeit sicherstellen Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.06.2021 (Drs. 21-3481)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.08.2021
19.08.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, kurzfristig

  1. mit dem Träger HFK Kontakt aufzunehmen;
  2. den zuständigen Regionalausschuss zu informieren, welche privat- und/oder öffentlichrechtlichen Regelungen in Bezug auf den Zugang der Öffentlichkeit zum Sommerbad bestehen und in welchem Umfang der Träger Gewähr für deren Einhaltung bietet bzw. welche Verstöße hiergegen ggf. bekannt sind;
  3. zu informieren ob und ggf. welche konkreten Hindernisse den Träger davon abhalten, seinen Verpflichtungen nachzukommen;
  4. Für den Fall, dass solche Hindernisse bestehen, auf den Träger einzuwirken, dass ein – ggf. reduzierter Badebetrieb – sowohl für die Öffentlichkeit als auch die Vereinsmitglieder auch in der Badesaison 2021 gewährleistet werden kann.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

BLH als Verpächter des Sommerbades Volksdorf hat in den vergangenen Wochen diesbezüglich Kontakt zum Verein „Hamburger Bund für Freikörperkultur und Familiensport e.V.” (HFK) aufgenommen. Man hat sich darauf geeinigt, dass das Bad ab dem 01. Juli 2021 in den Zeiten von 12 – 18 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger öffnen wird.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n