21-6189

Zielvereinbarung zur Umsetzung der Globalrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit J 1 / 2021 vom 21.12.2021

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.02.2023
30.11.2022
Sachverhalt

Die bezirkliche AG §78 OKJA/JSA/FamFö hat sich in ihrer Sitzung am 13.09.2022 mit der Ziel- und Leistungsvereinbarung für 2023-2024 anhand der gültigen Ziel- und Leistungsvereinbarung 2021-2022 befasst.

Nachträglich hat die Sozialbehörde der Verwaltung am 30.09.2022 eine neue Form der Zielvereinbarung für 2023-2024 zugesandt:

der Umfang der Zielvereinbarung zwischen der Sozialbehörde und den Bezirken wird zukünftig gekürzt, die Anzahl der zu vereinbarenden Kennzahlen reduziert. Die Sozialbehörde begründet dies wie folgt:

 

Künftig werden in den Vereinbarungen die bisher enthaltenen Angaben zum „Profil/ Leitbild der Offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im Bezirk, Selbstverständnis des Bezirksamts bei der Aufgabenwahrnehmung“ in der Ausgangslage sowie die bisher unter der Leistungsebene „Qualitätsentwicklung“ aufgeführten bezirklichen Schwerpunkte bei der Konzeptprüfung und Beratung von Trägern sowie der Anzahl und Themen der bezirklichen Fachtage, Fortbildungen und AGs nach § 78 SGB VIII nicht mehr Bestandteil der Vereinbarungen sein, da diese in der bezirklichen Steuerungsverantwortung liegen.

Zugleich soll der Umfang der Kennzahlen, zu denen Zielwerte für 2023/2024 vereinbart werden, basierend beispielsweise auf politischen Schwerpunkten auf ausgewählte Aspekte fokussiert werden.

 

Die Sozialbehörde hat im Gespräch über die Zielvereinbarung am 05.10.2022 gegenüber der Verwaltung deutlich gemacht, dass seitens der Sozialbehörde ein hohes Interesse an der Kooperation zwischen Einrichtungen der OKJA/JSA und der Ganztagsschule bestehe und diese u. a. durch den überbehördlichen Austausch qualitativ verbessert werden solle.

Die Aspekte Bewegung und Sport hätten als Folge der Pandemie für die Entwicklung junger Menschen deutlich an Bedeutung gewonnen.

Die Sozialbehörde hat daher zwei neue Kennzahlen in die Zielvereinbarung für 2023-2024 aufgenommen:

 

Zur Umsetzung Ziel 3 der Globalrichtlinie (Förderung der Persönlichkeitsentwicklung):

-          Anzahl der Einrichtungen, die mit Sportvereinen kooperieren

 

Zur Qualitätsentwicklung in der Ganztagskooperation:

-          Anzahl der Kooperationen mit Schulen (bisher: Anzahl der Einrichtungen die mit Schulen kooperieren)

 

Die Verwaltung hat sich gegenüber der Sozialbehörde dafür ausgesprochen, folgenden zusätzlichen Zielwert weiterhin mit in die Leistungsvereinbarung des Bezirksamtes Wandsbek aufzunehmen:

-          Anzahl der Einrichtungen mit Mitbestimmungsgremien

 

Im Hinblick auf die Umsetzung des inklusiven Auftrages der OKJA nach §11 SGB VIII sollen die Bezirke die Sozialbehörde in ihren narrativen Berichten zur OKJA/JSA zukünftig auch über die konzeptionelle Weiterentwicklung, die Herausforderungen und Erfahrungen einzelner Einrichtungen informieren.

 

Dem JHA wird hiermit der aktuelle Entwurf der Leistungsvereinbarung 2023-2024, sowie die tabellarischen Zielvereinbarungen für 2023-2024 für den Bezirk Wandsbek vorgelegt.

Die Werte zur „Ausgangslage im Bezirk Wandsbek“ werden von der Sozialbehörde ergänzt.

Petitum/Beschluss

Der JHA wird gebeten dem beigefügten Entwurf der Zielvereinbarung zur Umsetzung der Globalrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit J 01/2021 für 2023-2024 zuzustimmen.

Anhänge

-          Entwurf Zielvereinbarung 2023-2024 zur Umsetzung der Globalrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit J 01/2021

-          Zielvereinbarungen für 2023-2024 für den Bezirk Wandsbek (Tabelle)

-          Ziel- und Leistungsvereinbarung 2021-2022