Ziel- und Leistungsvereinbarung OKJA/JSA für 2021/2022
Letzte Beratung: 16.02.2022 Jugendhilfeausschuss Ö 8.1
Die Ziel-und Leistungsvereinbarung zur Umsetzung der Globalrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit für 2021/2022 konnte inzwischen finalisiert werden und liegt in der unterschriebenen Fassung vom 21.12.2021 vor.
Die Sozialbehörde hatte den Hinweis auf unzureichende finanzielle Mittel in der Rahmenzuweisung KJ aus dem Entwurf gestrichen, da dies eine Einschätzung des Bezirksamtes Wandsbek sei und daher nicht vereinbarungsfähig.
Ergänzt wurde die Ziel- und Leistungsvereinbarung zur Umsetzung des Ziels 1 der Globalrichtlinie um ein anzustrebendes inklusives Projekt pro Bezirk. Diese Ergänzung basiert auf der SGB VIII-Reform und der Änderung des § 11 SGB VIII, wonach der Zugang junger Menschen mit Behinderungen in die Angebote der OKJA sichergestellt werden soll.
Des Weiteren wurde die Vereinbarung um die Zielzahl der Schulkooperationen ergänzt. Der in der vorliegenden Ziel- und Leistungsvereinbarung festgelegte Wert entspricht den bisherigen bezirklichen Ergebnissen.
Zur Umsetzung des Ziels 3 der Globalrichtlinie hat sich der Bezirk Wandsbek insbesondere für die Förderung von Fortbildungen und dem fachlichen Austausch der pädagogischen Fachkräfte, sowie für die Konzeptentwicklung im Hinblick auf partizipative Arbeitsprinzipien ausgesprochen.
Beschluss:
Der JHA wird um Kenntnisnahme gebeten.
Ziel- und Leistungsvereinbarung zur Umsetzung der Globalrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit vom 21.12.2021
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