21-5620

Zentralisierung der bezirklichen Wohn-Pflegeaufsicht Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.03.2020 (Drs. 21-1239)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.09.2022
08.09.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung schließt sich der Eingabe des Bezirksseniorenbeirates vom 19.2.20

inhaltlich an und fordert die Verwaltung auf, in der nächsten Sitzung dazu Stellung zu nehmen,

1. wie der Sachstand zur Einführung der Software ist,

2. ob es ein Personalbemessungssystem für die Mitarbeiter der Wohn-Pflege-Aufsicht gibt und wie hier der Sachstand ist,

3. ob durch eine vorübergehende Erhöhung des Personalschlüssels bis zur Einführung der Software eine Abhilfe geschaffen werden kann.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Frage 1:

Es gibt weiterhin in absehbarer Zeit keine Software für die WPA. Die geplante fachspezifische Einspeisung in „OctoWare“ ruht weiterhin. Im Kontext des PÖGD wurde im Frühjahr 2022 ein neuer Anlauf gestartet, die Bedarfe der WPA für eine sinnvolle Software zu erfassen und zu prüfen, welche Software-Lösung passen könnte. Die WPA des Bezirksamtes Wandsbek beteiligt sich aktiv am gemeinsamen Prozess mit dem Projektteam Digitalisierung. Die Aufgabe der Suche und Einführung einer Software-Lösung ist dabei nicht allein auf das Bezirksamt Wandsbek beschränkt, sondern Aufgabe und Ziel aller sieben Bezirksämter; entsprechend sind auch die zentralen Vorgaben und interbezirklichen Wechselwirkungen und unterschiedliche Geschwindigkeiten zu berücksichtigen.

 

Frage 2:

Zum 01.08.2018 trat die Projekteinsatzverfügung „Neuorganisation der Wohn-Pflege-Aufsicht“ in Kraft (s. Anlage). Unter Punkt 1.3.4 ist festgelegt, dass eine Evaluation des Projektes inkl. Personalbemessung nach spätestens 2 Jahren zu erfolgen hat.

Dies ist bisher noch nicht umgesetzt worden, u.a. pandemiebedingt konnte das Zeitziel nicht eingehalten werden. Ein neuer Zeitplan ist bisher nicht ausgeplant, da der Bereich WPA aus dem Personalaufwuchs im Kontext PÖGD unberücksichtigt blieb mit dem Verweis auf das oben genannte Projekt.

 

Frage 3:

Eine Personalaufstockung mit qualifiziertem Personal würde bis zur Einführung einer Software eine Entlastung bringen. Es ist noch nicht abzusehen, welche Verbesserung die angedachte Software bringen wird. Das Teilprojekt „Digitalisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht“ befindet sich noch im Aufbau, vgl. auch Antwort zu 1. Aktuell ist der Personalstand gerade ausreichend, um die laufenden Vorgänge zu bearbeiten.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

Projekteinsatzverfügung „Neuorganisation der Wohn-Pflege-Aufsicht“