21-3611

Zebrastreifen oder Ampelführung an der Saseler Chaussee/Bergstedter Chaussee Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.06.2021 (Drs. 21-3459)

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26.08.2021
19.08.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Behörde wird gebeten zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Saseler Chaussee/Bergstedter Chaussee auf der Höhe der Saselbek vorliegen.

 

 

Das Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt nach Rücksprache mit dem Bezirksamt Wandsbek wie folgt Stellung:

 

Mit dem Beschluss bittet die Bezirksversammlung Wandsbek die zuständige Behörde zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Saseler Chaussee, Bergstedter Chaussee auf der Höhe der Saselbek vorliegen.

 

Die verkehrlichen Rahmenbedingungen und örtlichen Voraussetzungen, die bei der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs erfüllt sein müssen, sind in der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO und ergänzend in den bundesweit geltenden Richtlinien zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen geregelt. Die Bestimmungen beruhen auf empirischen Untersuchungen aus der Unfallforschung und sind für die Straßenverkehrsbehörden verbindlich.

 

Für die Einrichtung einer Fußgängersignalanlage sind zum Teil übereinstimmende aber noch darüber hinaus gehende Voraussetzungen festgelegt.

 

Danach sollen Fußgängerüberwege als auch Fußgängersignalanlagen in Straßen nur eingerichtet werden, wenn an einer Örtlichkeit in der Spitzenstunde mindestens 50 – 100 Fußgänger die Fahrbahn überqueren.

 

Für das PK 35 bestand zunächst die Frage, zu welchen Zeiten die Spitzenwerte der Straßenüberquerungen erreicht werden. In der Petition ist die Formulierung „wochentags aber auch an den Wochenenden“ gewählt worden. Dieser Zeitraum wurde im Beschluss der Bezirksversammlung nicht konkretisiert. Der zuständige Stadteilpolizist konnte zu der Frage keine Einschätzung abgeben. Eine Nachfrage zu den Zeiten bei einem Petenten in gleicher Sache und Anwohner in diesem Bereich wurde nicht beantwortet. Vor diesem Hintergrund wählte das PK 35 die nachfolgend aufgeführten Zeiten für eine Verkehrsbeobachtung aus.

 

Der Wanderweg entlang der Saselbek teilt sich östlich der Bergstedter Chaussee. Ein Teil des Wanderwegs wird entlang des Gewässerverlaufs geführt und endet an der Bergstedter Chaussee. Ein nördlich verlaufender Teil kreuzt die Bergstedter Chaussee und verläuft weiter zwischen den Häusern Bergstedter Chaussee 10 und 14.

 

Die Verkehrsbeobachtungen und –zählungen der örtlichen Straßenverkehrsbehörde haben folgende Ergebnisse erbracht:

 

Zeit

20.07.2021

07:50 – 08:50 Uhr

20.07.2021

12:15 – 13:15 Uhr

22.07.2021

08:00 – 09:00 Uhr

22.07.2021

13:00 – 14:00 Uhr

Anzahl

der Querungen

Zu Fuß

Radfah- rend

Zu Fuß

Radfah- rend

Zu Fuß

Radfah- rend

Zu Fuß

Radfah- rend

nördlich

5

3

0

5

4

1

3

4

südlich

1

0

0

0

0

0

0

0

Summe

 

6

 

3

 

0

 

5

 

4

 

1

 

3

 

4

Anzahl

der Kfz

 

 

 

 

stadteinwärts

631

556

694

562

stadtauswärts

272

629

413

674

Summe

 

903

 

1.185

 

1.107

 

1.236

 

 

Diese Ergebnisse ergeben, dass der notwendige Schwellwert von 50 Personen nicht erreicht wird. Die Anzahl der passierenden Kraftfahrzeuge hätte bei einer ausreichenden Anzahl von Fußgängerquerungen die Prüfung der Einrichtung eine Fußgängersignalanlage erforderlich gemacht.

 

Die Verkehrszählung in der Ferienzeit hat sich aus der Fristsetzung für die Beantwortung der Beschlussvorlage ergeben. Das PK 35 geht allerdings davon aus, dass auch zu regulärem Schulbetrieb keine wesentlich höheren Querungszahlen von Fußgängern zu erwarten sind, da an diesem Ort keine Verbindungswege zwischen öffentlichen Schulen und größeren Wohngebieten zu erkennen sind.

 

Das PK 35 hat im Rahmen der Verkehrsbeobachtungen keine Gefährdungen von Fußgängerinnen und Fußgängern bei der Überquerung der Bergstedter Chaussee wahrgenommen. Die Auswertung der Elektronischen Unfallsteckkarte ergab, dass sich in den letzten drei Jahren lediglich ein Verkehrsunfall im Februar 2021 an diesem Ort ereignet hat, als ein PKW in Fahrrichtung Norden aus der leichten Linkskurve heraus in Höhe der Bergstedter Chaussee 4 rechts von der Fahrbahn abkam. Aus dieser Auswertung ergibt sich, dass objektiv keine Gefährdung von Fußgängerinnen oder Fußgängern begründet werden kann.

 

Das PK 35 stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht vorliegen.

 

Nach den Plänen der 1. Verschickung zur Grundinstandsetzung der Bergstedter Chaussee vom Februar 2016 ist in der Bergstedter Chaussee in Höhe Hausnummer 10 eine Querungshilfe in Form einer Sprunginsel vorgesehen. Die Pläne der 2. Verschickung liegen dem PK 35 noch nicht vor. Der Beginn der Baumaßnahmen ist für Januar 2022 terminiert.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n