20-6071.1

Wohnungsleerstand in Rahlstedt - Wohnraumschutzgesetz konsequent anwenden Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

- Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-6071) wurde im Regionalausschuss Rahlstedt in seiner Sitzung am 20.06.2018 beraten und einstimmig beschlossen.

Mit der Drucksache 20 / 5224 hat der Regionalausschuss Rahlstedt bereits auf Wohnungsleer-stand hingewiesen. In dem Antrag wurde schon auf das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz von 1982 in der neuesten Fassung vom Mai 2013 hingewiesen. Die Erhaltung und Pflege von Wohnraum sowie Vermeidung und Beseitigung der Zweckentfremdung bestehenden Wohn-raums ist das Ziel des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes. Nach § 9 -Verbot der Zweck-entfremdung von Wohnraum - gilt insbesondere als Zweckentfremdung das Leerstehenlassen von Wohnraum über einen Zeitraum von länger als vier Monaten (Nr.5). In Rahlstedt kann an verschiedenen Orten Leerstand bei Wohngebäuden und Wohnungen von über 4 Monaten bis zu mehreren Jahren festgestellt werden. Zwischenvermietungen haben nicht stattgefunden.

Im Wohnblock Saseler Straße 45 a und 49 b-e stehen seit mindestens zwei Jahren Wohnungen leer: 

Saseler Straße 45a 2 Wohnungen

Saseler Straße 49b 2 Wohnungen

Saseler Straße 49c 2 Wohnungen

Saseler Straße 49d 1 Wohnung

Saseler Straße 49e 2 Wohnungen

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Das Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Wohnraumschutz wird gebeten, die aufgezählten Leerstände zu prüfen, ob eine Vernachlässigung und Zweckentfremdung der Gebäude oder Wohnungen und damit ein Verstoß gegen das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz vorliegt.
  2. Dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz möge berichtet werden.
Anhänge

keine Anlage/n

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