Wohnungsleerstand in Rahlstedt-Wohnraumschutzgesetz konsequent anwenden Antrag der CDU-Fraktion
Mit der Drucksache 20 / 5224 hat der Regionalausschuss Rahlstedt bereits auf Wohnungsleer-stand hingewiesen. In dem Antrag wurde schon auf das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz von 1982 in der neuesten Fassung vom Mai 2013 hingewiesen. Die Erhaltung und Pflege von Wohnraum sowie Vermeidung und Beseitigung der Zweckentfremdung bestehenden Wohn-raums ist das Ziel des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes. Nach § 9 -Verbot der Zweck-entfremdung von Wohnraum - gilt insbesondere als Zweckentfremdung das Leerstehenlassen von Wohnraum über einen Zeitraum von länger als vier Monaten (Nr.5). In Rahlstedt kann an verschiedenen Orten Leerstand bei Wohngebäuden und Wohnungen von über 4 Monaten bis zu mehreren Jahren festgestellt werden. Zwischenvermietungen haben nicht stattgefunden.
Im Wohnblock Saseler Straße 45 a und 49 b-e stehen seit mindestens zwei Jahren Wohnungen leer:
Saseler Straße 45a 2 Wohnungen
Saseler Straße 49b 2 Wohnungen
Saseler Straße 49c 2 Wohnungen
Saseler Straße 49d 1 Wohnung
Saseler Straße 49e 2 Wohnungen
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.