Wohnungsbau zwischen Tangstedter Weg und Lohe in Duvenstedt sozial und ökologisch entwickeln Antrag der Fraktionen SPD und Grüne
Um vorhandene Potentiale für die Entwicklung des weiterhin dringend benötigten Wohnungsbaus zu nutzen, hat der Planungsausschuss am 13.12.2016 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Duvenstedt 18 für die Fläche der ehemaligen Rasenschule an der Landesgrenze zwischen den Straße Lohe und Tangstedter Weg beschlossen (20-3328.3).
Um auch an dieser Stelle den Wohnungsbau sozial und ökologisch zu entwickeln wurde begleitend auf Antrag der Koalition ein entsprechender Beschluss gefasst (Drs. 20-3691).
Um das Projekt als ein zusammenhängendes Vorhaben umsetzen zu können, hat der Vorhabenträger das bisher städtische Grundstück (Flst. 173) zwischenzeitlich erwerben können. Am 19.03.2019 hat die Verwaltung einen neuen Planungsvorschlag des Vorhabenträgers vorgestellt. So sieht der von dort eingebrachte städtebauliche Entwurf ein von dem Bebauungskonzept der Verwaltung abweichende Verteilung der Gebäudetypologien dergestalt vor, dass in dem vom Tangstedter Weg erschlossenen Bereich nur Doppelhäuser sowie an deren Ende eine Reihenhauszeile vorgesehen ist und in dem von der Straße Lohe aus erschlossenen Bereich zeilenartige Geschosswohnungsbauten und ein winkelförmiges Wohn- und Geschäftshaus geplant werden. Aufgrund der relativ hohen Grund- und Stauwasserstände werde eine Tiefgarage teilweise nur im östlichen Teil des Plangebiets vorgesehen. Auf Anregung der Verwaltung hat der Vorhabenträger eine Kindertagesstätte integriert. Hierfür ist der Umbau des Wohngebäudes Lohe 59 mit angeschlossenen Neubau angedacht.
Eine von der Bezirksversammlung am 13.10.2016 erfolgte Empfehlung, einen Teil der Fläche für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von geflüchteten Menschen zu nutzen, scheint von der zuständigen Fachbehörde nicht weiterverfolgt zu werden.
Vor diesem Hintergrund sollen die Rahmenbedingungen für das vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren neu festgelegt werden. Dies vorausgeschickt möge der Planungsausschuss folgendes beschließen:
Im Rahmen des Planverfahrens Duvenstedt 18 sollen folgende Punkte im Durchführungsvertrag zwischen Verwaltung und Vorhabenträger berücksichtigt und umgesetzt werden:
Die Außenbeleuchtung auf privaten Flächen ist mit Beleuchtungstechnik auszustatten, die nach dem aktuellen Stand der Technik den geringsten Energieverbrauch für die erforderliche Nutzung besitzt (z.B. LED-Technik). Auf eine angemessene Beleuchtung im Bereich der Freiflächen zwischen beiden Baugebietsteilen ist zu achten. Die Anlagen sollen außerdem mit einem insektenfreundlichen Licht ausgestattet werden. Die Verwaltung möge gemeinsam mit dem Investor zusammen mit der Fachbehörde klären, ob diese Technik auch in den ggf. neu anzulegenden öffentlichen Flächen des Plangebiets eingesetzt werden kann.
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