Wohnungsbau für Flüchtlinge voranbringen Debattenantrag der Fraktion Die Linke
Im Bezirk Wandsbek werden gegenwärtig folgende Flächen zur Bebauung für „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ geplant.
Hummelsbüttel, Am Rehagen
Hummelsbüttel, Glashütter Landstraße
Poppenbüttel, Ohlendieck/ Poppenbüttler Berg
Jenfeld, Elfsaal
Der Widerstand aus der Bevölkerung ist erheblich. Mal werden ökologische Gründe vorgebracht, mal wird die fehlende Infrastruktur betont. Immer aber werden kleinere Wohneinheiten gefordert, da ansonsten die Integration der Flüchtlinge nicht möglich sei.
In der Drucksache 20-2002.1 beantwortet die Finanzbehörde ein Auskunftsersuchen der CDU wie folgt:
„Derzeit befinden sich im Bezirk Wandsbek 7.566 Grundstücke direkt im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg und 403 Grundstücke im Eigentum öffentlicher Unternehmen. 1.376 Grundstücke (ohne Sport- und Schulflächen) sind größer als ein Hektar (…)“
Mit dieser Auskunft verweisen die Bürgerinitiativen auf denkbare Alternativen und eine große Zahl frei verfügbarer Flächen.
In der Drucksache 20-1697 „ Wir stellen uns der Verantwortung…“, Beschluss der BV vom September 2015, wird ausgeführt:
„ Sie (die Wandsbeker Regierungskoalition) hat deshalb sehr kurzfristig alle vorhandenen Flächen im Bezirk Wandsbek, die sich im Eigentum der FHH befinden, auf ihre Eignung geprüft, […]“
Weder für die Opposition, noch die kritischen Bürger lässt sich nachvollziehen, welcher Art die Flächen sind und wie die Prüfung aussah.
Auch über das Sofortprogramm hinaus, zumal die schnelle Realisierung immer mehr in Zweifel zu ziehen ist, ist es dringend geboten, Leerstände von Wohn- und Büroflächen, baureife laufende Projekte und Dachgeschossausbauten ernsthaft für die Mobilisierung im geförderten Wohnungsbau auch für Flüchtlinge zu prüfen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
1.Die Bezirksversammlung fordert die Fachbehörde auf, zügig Flächenalternativen für den Bau von „Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen“ im Bezirk Wandsbek zu prüfen. Mindestens sollten Prüfvorgang und Entscheidungsprozess transparent dargestellt werden.
2. Die Vertreter von Institutionen und Bürgerinitiativen sind in einem Begutachtungsgremium zu beteiligen. Insbesondere sind Alternativvorschläge zu bewerten, sofern sie ausreichend konkret benannt werden.
3.Eine Überprüfung des Klimagutachtens zum Einfluss der Landschaftsachsen in Poppenbüttel und Hummelsbüttel mit der geplanten Bebauung ist umgehend zu beauftragen.
4.Das Ergebnis sollte spätestens Anfang April vorliegen und dem Ausschuss bekannt gegeben werden
keine Anlage/n
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