Flächen der Freien und Hansestadt Hamburg in Wandsbek
Im Verlauf der Sitzung der Bezirksversammlung Wandsbek am 19.11.2015 wurde von der Rot-Grünen Regierungskoalition der Wunsch an die CDU Fraktion herangetragen, mögliche Flächen für eine künftige Bebauung mit sogenannten Folgeunterkünften für Flüchtlinge mit rechtskräftig anerkanntem Asyl in Hamburg-Wandsbek zu benennen. Da der CDU-Fraktion hierfür das nötige Wissen bezüglich des Grundstückeigentums der FHH in Bezirk bisher fehlt fragen wir die Verwaltung:
1.) Wie viele Grundstücke im Bezirk Hamburg-Wandsbek stehen im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. von Gesellschaften die sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befinden?
2.) Wie viele dieser Grundstücke haben eine Grundfläche, die mindestens einen Hektar beträgt? Ausgenommen hiervon sind Sport – und Schulflächen.
3.) Welche dieser Grundstücke, deren Grundfläche mindestens einen Hektar beträgt, sind über Wegeflächen jedweder Art erreichbar?
4.) Welche der unter 3.) bezeichneten Grundstücke ist derzeit nicht überbaut.
5.) Welche dieser nicht überbauten Grundstücke weisen grundsätzlich eine Ausweisung als bebaubares Gebiet aus?
6.) Für welche der unter 4.) angefragten Grundstücke bestehen Nutzungsverträge mit anderen natürlichen oder juristischen Personen und welche Kündigungsfristen haben diese Nutzungsverträge?
7.) Welche der unter 4.) angefragten Grundstücke werden durch die FHH derzeit nicht genutzt bzw. sind Brachen?
Auf Grund des Umfangs der gestellten Fragen erwarten wir eine Antwort bis spätestens 8. Januar 2016.
Die Finanzbehörde antwortet wie folgt:
Derzeit befinden sich im Bezirk Wandsbek 7.566 Grundstücke direkt im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg und 403 Grundstücke im Eigentum öffentlicher Unternehmen. 1.376 Grundstücke (ohne Sport- und Schulflächen) sind größer als ein Hektar.
Die darüber hinaus erfragten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Zur Ermittlung der hierfür erforderlichen Abgaben wäre eine Auswertung von mehr als 1.000 Einzelvorgängen nötig. Dies ist im Rahmen der Beantwortung einer bezirklichen Anfrage nicht möglich. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, sich zu einzelnen vorübergehend nicht genutzten bzw. leer stehenden Grundstücken oder Immobilien zu äußern.
keine Anlage/n