Wohnstifte in Wandsbek - Nachverdichtung und Nutzungspotenziale von Stiftungsgrundstücken Auskunftsersuchen vom 04.11.2024
Letzte Beratung: 20.02.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.1
Im April 2024 fand eine Veranstaltung zum Thema der Potenziale auf Stiftungsgrundstücken statt. Hamburger Wohnstifte stellen einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit dringend benötigtem günstigem Wohnraum dar. Diese Potenziale sollten demnach in den Fokus rücken, um zusätzlichen Wohnraum zu ermöglichen. Veranstaltet wurde das Forum unter anderem von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW).
Dies vorausgeschickt fragen wir:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) antwortet wie folgt: 29.11.2024
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) antwortet wie folgt: 18.12.2024
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) antwortet wie folgt: 24.01.2025
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Der BSW bekannte Informationen zu Wohnstiften in Wandsbek können dem Gutachten „Lagebeschreibung Hamburger Wohnstifte“ entnommen werden. Dieses wurde im Transparenzportal unter folgendem Link veröffentlicht:
http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/gutachten-lagebeschreibung-hamburger-wohnstifte
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV):
Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Rechtssitz in Hamburg unterliegen der Rechtsaufsicht der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Diese Aufsicht erstreckt sich gem. § 5 Abs. 1 des Hamburgischen Stiftungsgesetzes (HmbStiftG) auf die Einhaltung der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften. Gem. § 5 Abs. 2 S. 1 HmbStiftG hat die Stiftung eine Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks vorzulegen. Aus diesen Unterlagen lässt sich nicht ableiten, welches „Wohnstift“ im Bezirk Wandsbek ansässig ist. Vor dem Hintergrund, dass es dem Anfragensteller ausweislich des Betreffs um die genaue Lage der Grundstücke geht und die Stiftungsaufsicht lediglich Kenntnis über den Rechtssitz der betreffenden Stiftungen hat, nicht jedoch über die genaue Lage der Grundstücke, auf denen der Zweck verwirklicht wird, kann diese Frage hier nicht beantwortet werden. Auch aus Jahresrechnungen und/oder Tätigkeitsberichten lassen sich diese Details nicht für jede potenziell betroffene Stiftung ermitteln.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Siehe Antwort zu Frage 1.
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV):
Siehe Antwort zu Frage 1.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Siehe Antwort zu Frage 1.
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV):
Im Rahmen unserer Rechtsaufsicht erlangen wir keine regelhafte Kenntnis über diese Informationen.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Siehe Antwort zu Frage 1.
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV):
Siehe Antwort zu Frage 3.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Im Rahmen einer Potenzialanalyse in Form von Steckbriefen, durchgeführt durch die Koordinierungsstelle Wohnstifte in der BSW im Jahr 2022, beteiligten sich vier Wohnstifte aus Wandsbek. Im Ergebnis lagen entweder kein aktuelles Entwicklungsinteresse oder keine planungsrechtliche Möglichkeit für eine Nachverdichtung vor. Darüber hinausgehende Informationen unterliegen dem Datenschutz.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Nein. Begründung siehe Antwort zu Frage 5.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Der BSW liegen hierzu keine Informationen oder Bauanträge vor. Zuständig ist das Denkmalschutzamt bzw. bei konkreten Bauvorhaben die Bauprüfabteilung des Bezirksamts.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Im Bezirk Wandsbek gibt es nur einen denkmalgeschütztes Wohnstift, das in originärer Nutzung ist. Das Wohnstift Farmsener Landstraße 60 in Volksdorf ist denkmalgeschützt und in der Denkmalliste unter ID 27129 geführt.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):
Siehe Antwort zu Frage 7.
Behörde für Kultur und Medien (BKM):
Gemäß §§ 8, 9, 10, 11 Denkmalschutzgesetz sind Veränderungen genehmigungspflichtig. Bauliche Vorhaben sind daher frühzeitig mit dem Denkmalschutzamt abzustimmen.
keine Anlage/n
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