Wohnraumschutz effektiv steuern und auswerten Debattenantrag der CDU-Fraktion
Der Hamburger Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt und insbesondere bezahlbarer Wohnraum ist rar. Daher ist es wichtig, längerfristigen Leerstand von Wohnungen zu verhindern. Die Wohnraumschutzdienststellen in den Bezirken sind hierfür zuständig.
Im Bezirk Wandsbek sind schon häufiger größere Verstöße gegen den Wohnraumschutz vorgekommen. Der Informationsfluss zu den politischen Gremien im Bezirk Wandsbek zum Thema Wohnraumschutz sollte dringend verbessert werden.
Der Wohnraumschutz ist in den Bezirken in den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt angesiedelt. In der Hamburgischen Bürgerschaft wurde mit der Drucksache 21/7012 vorgeschlagen, den Wohnraumschutz in die Fachämter Bauprüfung zu verlagern. Dadurch sollte der Informationsfluss und die Durchgriffsmöglichkeiten bei Zweckentfremdungen verbessert werden. Eine Umsetzung erfolgte jedoch nicht.
Die jährlichen Wohnraumschutzberichte erfolgen zeitlich stark nachgelagert über die Hamburgische Bürgerschaft und können nur für langfristige Datenvergleiche für Gesamthamburg genutzt werden. Die Fachanweisung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zur Durchführung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG) gemäß § 45 Abs. 2 und 3 Bezirksverwaltungsgesetz ist laut Internet-Seite seit dem 31. Mai 2019 außer Kraft und bis heute ist keine neue erlassen worden.
Darüber hinaus erfassen die Wohnraumdienststellen der Bezirke statistische Daten unterschiedlich. Die Bürgerschaftsdrucksachen 22/2341 und 22/5568 belegen dies deutlich. Die Wohnraumschutzdienststelle Wandsbek hat zum Beispiel aufgrund personeller Vakanz seit geraumer Zeit umfangreich keine Daten mehr statistisch erhoben. Die politische Steuerung und Transparenz gehen durch diese unterschiedlichen statistischen Vorgehensweisen beim Wohnraumschutz verloren.
Um einen besseren Informationsfluss, eine Durchgriffsmöglichkeit bei Zweckentfremdung und ein einheitliches Controlling zu erreichen, mögen der Wohnraumschutz von den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in die jeweiligen Fachämter Bauprüfung umgesetzt werden.
Ferner möge das Thema Wohnraumschutz stetig mit in die Tagesordnung der jeweiligen Bauprüfausschüsse im Bezirk Wandsbek aufgenommen werden. Eine bis zu zweimal im Jahr mögliche Anforderung der Wohnraumschutzdienststelle auf Berichterstattung in den Bauprüfausschüssen, die mit der bezirklichen Drucksache 21/0520 beschlossen wurde, hat sich nicht bewährt.
Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:
keine Anlage/n