21-1372

Wiedereröffnung der Schulen im Bezirk Wandsbek

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse bzgl. der Rolle von Kindern im Covid-19-Geschehen werden in der Fachwelt kontrovers diskutiert. Neuere Studien haben ergeben, dass die Viruslast im Rachen von Kindern vergleichbar mit der von Erwachsenen ist, d. h. dass Kinder genauso infektiös wie Erwachsene sein können.

Eine Aussage über die tatsächliche Ansteckungsrate von Kindern kann aus der bisherigen Datenlage nicht bestimmt werden, da die Testungen erst nach Corona-bedingter Schließung von Schulen und Kinderbetreuungsstätten begonnen haben, die infizierten Kinder sich also nur bei Familienangehörigen anstecken konnten.

Die Krankheitsverläufe von Covid-19 können bei Kindern in seltenen Fällen zu massiven Erkrankungen bis hin zum Tod führen. So wird neuerdings eine dem Kawasaki-Syndrom ähnliche Erkrankung mit einer SARS-CoV-2-Infektion in Verbindung gebracht. Ein meist milder Verlauf bedeutet zusätzlich, dass bei vielen Kindern eine SARS-CoV-2-Infektion nicht erkannt wird und die Kinder womöglich infektiös die Betreuungseinrichtung/Schule besuchen. Von infizierten Kindern geht ein Risiko für das gesamte Personal in den verschiedenen Betreuungseinrichtungen und der Schule aus.

Diese neuen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass in Betreuungseinrichtungen/Schulen in besonderem Maße auf die Einhaltung von Hygienevorschriften und ausreichend vorhandene und genutzte Schutzausrüstung geachtet werden muss, um Kinder und Personal ausreichend zu schützen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1)      Nach welchem Schlüssel werden Lehr- und Betreuungspersonal sowie alle weiteren Angestellten der Betreuungseinrichtungen/Schulen mit der nötigen Schutzausrüstung (bspw. Mundschutz) ausgestattet?

 

2)      Wo ist niedergelegt, bitte mit Link, auf welcher Grundlage die aktuellen Schutzausrüstungen basieren, welche Anforderungen also der Infektionsschutz an die Betreuungseinrichtungen stellt?

 

3)      Wer hat überprüft, ob vor Öffnung die entsprechende Einrichtung vollumfänglich und mit ausreichend Reserve für zwei Schulwochen mit der notwendigen Schutzausrüstung ausgestattet wurde:

  1. Betreuungseinrichtungen
  2. Schule?

 

4)      Wie ist die Nachlieferung von Schutzausrüstung gemäß Punkt 2 gesichert?

 

5)      Wie wird sichergestellt, dass auch für die Schülerinnen und Schüler angemessener und altersgerechter Mundschutz vorhanden ist?

 

6)      Um einen reibungslosen Ablauf in den Einrichtungen gewährleisten zu können, bedarf es ausreichender personeller Ressourcen. Wie hoch ist der Anteil (in Prozent) im Lehr- und Betreuungspersonals, der aus Infektionsschutzgründen freigestellt ist?

 

7)      Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn einzelne Schulen aufgrund fehlender personeller Ressourcen den gelockerten Betrieb nicht aufrechterhalten können, bzw. flächendeckend dies nicht geleistet werden kann?

 

8)      In welchem Ausmaß kann aus Infektionsschutzgründen freigestelltes Betreuungs- und Lehrpersonal erst in einem zweiten Schritt eingesetzt werden?

 

9)      Sind bei allen Schulen die Waschräume und WC-Einrichtungen auf einem mit dem Infektionsschutz vertretbaren Stand? Inwiefern werden Schulen bei einer schnellen notwendigen Sanierung der Sanitäranlagen finanziell unterstützt?

 

10) Nach welchem Konzept wird das Lehr- und Betreuungspersonal bzgl. der neuen Hygieneregeln geschult?

 

11) Haben alle Mitglieder des Lehr- und Betreuungspersonals sowie alle weiteren Angestellten in den Betreuungseinrichtungen bzw. Schulen eine Schulung in Hygieneregeln erhalten?

 

Anhänge

 

keine Anlage/n