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Wiedereröffnung der Informations- und Annahmestellen des Finanzamts in Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3903)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.12.2021
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung überweist unter Hinzuladung eines/einer Referenten/Referentin der Finanzbehörde in den Hauptausschuss.

 

Die Finanzbehörde hat anstelle der Entsendung eines/einer Referenten/Referentin folgende Stellungnahme zu diesem Thema abgegeben:

Die Finanzbehörde wird den Wunsch der Bezirksversammlung, eine zeitnahe Wiedereröffnung der beiden Informations- und Annahmestellen (IAS) in Bramfeld und Wandsbek zu erreichen, im Rahmen der weiteren Planung und unter Beachtung der Corona-Lage berücksichtigen. Deren vorübergehende Schließung war und ist eine weiterhin notwendige Maßnahme aufgrund der Corona-Pandemie. Hierbei stehen die Eindämmung der Ausbreitung des Virus und der Schutz sowohl der Beschäftigten des Finanzamtes als auch der Besucherinnen und Besucher im Fokus. Weder zum Zeitpunkt der Schließung noch hinterher gab es Überlegungen dazu, die IAS an den beiden Standorten nicht wieder zu öffnen. So wurde auch bei der Wiedereröffnung der IAS an den Hauptstandorten im August 2021 geprüft, ob eine Öffnung auch in den ausgelagerten IAS in Bergedorf, Wandsbek, Bramfeld und Blankenese möglich sei. Im Interesse einer Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen und unter Beachtung der Hygienekonzepte und weiteren Vorgaben aufgrund der Corona-Pandemie, hat sich die Steuerverwaltung für die vorläufige Beibehaltung der Schließung aller Außenstellen entschieden. Die räumlichen Gegebenheiten an beiden Standorten, insbesondere hinsichtlich der Wartebereiche, sind unter Corona-Bedingungen problematisch. Bei unkontrolliertem Zugang kann es in „Spitzenzeiten“ zu nicht gewollter Enge kommen. Dies ließe sich nur über einen Sicherheitsdienst steuern, der aber während der meisten Zeit nicht benötigt wird und damit höchst unwirtschaftlich wäre.

Darüber hinaus sei angemerkt, dass sich das Besucheraufkommen in den IAS der Hauptstandorte seit Beginn der Pandemie deutlich reduziert hat. So hat sich die Zahl der Besucherinnen und Besucher im Vergleich der Monate August und September 2019 gegenüber 2021 um fast zwei Drittel verringert. Demgegenüber steht eine deutliche Steigerung der über ELSTER eingereichten Einkommensteuererklärungen im Jahr 2020 gegenüber 2019 um rd. 10% und im Vergleich der Monate Januar bis September 2020 zu 2021 sogar um 16%.

Es wird erneut daraufhin gewiesen, dass für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Finanzämter generell kein Besuch in der IAS erforderlich ist. Sämtliche Anliegen können auch telefonisch, elektronisch oder per Brief vorgetragen werden. Darüber hinaus können alle wieder geöffneten IAS der Regionalfinanzämter besucht werden. Steuererklärungsvordrucke sind an allen Hauptstandorten erhältlich und können auch aus dem Internet heruntergeladen und ausgedruckt werden, sofern eine elektronische Abgabe der Steuererklärung nicht gesetzlich vorgeschrieben bzw. nicht möglich ist.

In begründeten Einzelfällen – hierzu können insbesondere Anliegen von Seniorinnen und Senioren gehören – sendet das Finanzamt auf Anfrage auch Steuererklärungsvordrucke zu. Fertiggestellte Steuererklärungen können in die Briefkästen an den Standorten kostenfrei eingeworfen werden. In besonders begründeten Einzelfällen ist nach Absprache darüber hinaus auch eine persönliche Kontaktaufnahme möglich.

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der aktuell steigenden Inzidenzzahlen sowie der nicht absehbaren rechtlichen Rahmenbedingungen ab Ende November 2021 (Arbeitsschutzverordnung, Infektionsschutzgesetz etc.) ist daher voraussichtlich erst mit Beginn der Bearbeitungskampagne für das Jahr 2021 (nach Abschluss der Übermittlung der elektronischen Datensätze z.B. der Renten- Kranken- und Pflegeversicherer etc.) eine Wiedereröffnung im kommenden Frühjahr sinnvoll. Daneben wird die Entwicklung des Infektionsgeschehens laufend beobachtet und in die Entscheidungsfindung einbezogen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n