Wertstoffcontainer in Meiendorf Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.07.2023 (Drs. 21-7301.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, einen zuständigen Vertreter der Stadtreinigung für einen zeitnahen Vor-Ort-Termin zu benennen um geeignete Standorte zu verifizieren.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:
Die SRH schlägt als Abhilfe gegen die Beschwerden vor, dass eine Abgrenzung in Form von viel Metallstangen (Rammschutzpoller mit jeweils 0,5 m Abstand zu den Depotcontainern) installiert wird. Es sollten auf jeden Fall Poller und keine Bügel sein, da Bügel als Fahrradständer genutzt werden könnten, was wiederum eine Leerung der Depotcontainer verhindern würde. Wenn Autos zu dicht an den Depotcontainern stehen, werden diese auch nicht entleert, um sie vor Beschädigungen zu bewahren.
Die Haltesituation für anliefernde Entsorger hält die SRH für zumutbar, eine abschließende Einschätzung sollte durch das Polizeikommissariat (PK) erfolgen.
Es fanden bereits Vor-Ort-Termine mit der SRH statt. Dabei konnte noch kein weiterer geeigneter Standort gefunden werden. Hierzu im Einzelnen:
Meiendorfer Weg (paralleler Straßenverlauf) ggü. Haus-Nr. 2:
Der Parkstreifen von dem „MSV-Tanzhaus Meiendorf“ liegt an einer schmalen Straße, diese ist zum Befahren für die Entsorgungsfahrzeuge zu eng. Das Einbiegen in die Straße Meiendorfer Weg ist weder über die Straße Nordlandweg noch von der Straße Von-Suppé-Straße möglich. Die Wendekreise der Entsorgungsfahrzeuge sind dafür zu groß. Erschwerend kommt hinzu, dass die Busch- und Baumbepflanzung mit ausladendem Baumwuchs den Straßenraum zusätzlich verengt. Die Baumlichtenhöhe zum Befahren einer Straße mit LKW muss mindestens 4,50 m betragen. Diese Straße hat keinen ausgebauten Fuß- und Fahrradweg und neben der Fahrbahn verläuft ein Graben, was zur Folge hat, dass alle Verkehrsteilnehmenden sich auf dieser engen Straße bewegen.
Ziehrerweg:
Das PK 38 hat den Standort aufgrund einer Beschwerdelage abgelehnt.
Meiendorfer Straße:
Der Standort wurde vom Bezirksamt (BA) Wandsbek mit folgender Begründung abgelehnt:
„Dem Antrag der Stadtreinigung Hamburg ist zu entnehmen, dass sich der vorgeschlagene Standplatz für fünf Depotcontainer an der stark frequentierten Hauptverkehrsstraße zwischen dem Kreisverkehr und der Lichtsignalanlage (LSA) befindet. Je Fahrtrichtung ist jeweils nur ein Fahrstreifen vorhanden, so dass bereits außerhalb der morgendlichen und abendlichen Spitzenzeiten ein Rückstau der Kfz zwischen der LSA bis in den Kreisverkehr hinein beobachtet wurde.
Aus Sicht der Straßenplanung des BA Wandsbek kann der Standortvorschlag Meiendorfer Straße zwischen Nr. 117 und Nr. 119 als dauerhafter Standplatz für Depotcontainer aus folgendem Grund nicht befürwortet werden: Die Leerungsfahrzeuge (Kranwagen) benötigen eine Arbeitsfläche von 3 m Breite und mindestens 15 m Länge. Während des Lade- und Leerungsprozesses der Container, der einige Zeit dauert, steht der Kranwagen auf dem einzigen stadteinwärts führenden Geradeausfahrstreifen der Hauptverkehrsstraße mit Buslinienbetrieb (Metrobuslinie 24). Dies kann zu riskanten und verkehrsgefährdenden Überholmanövern über die Gegenspur führen. Der lange Kranwagen würde die Abwicklung der Kfz-Verkehre, ebenfalls vor dem LSA-Knotenpunkt, zusätzlich beeinträchtigen und den Rückstau der Kfz deutlich verschärfen.“
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.