22-0590

Weniger eingeschränkte Halteverbote in der Bergedorfer Schloßstraße

Antrag

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.2

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und AfD Fraktion Bergedorf

Ein Bürger hat die Fraktion auf die große Anzahl an Halteverboten in der Bergedorfer Schloßstraße aufmerksam gemacht. Nach einer Ortsprüfung stellt die AfD-Fraktion in der Bezirksversammlung Bergedorf fest, dass sich in der Bergedorfer Schloßstraße insgesamt 18 eingeschränkte Halteverbote befinden, obwohl die Straße vergleichsweise kurz ist.

Der überwiegende Teil dieser Regelungen bindet potenziell nutzbaren Straßenraum, der als regulärer Parkraum zur Verfügung stehen könnte. Nach Einschätzung der Fraktion trägt die Vielzahl eingeschränkter Halteverbote maßgeblich zu einer angespannten Parkraumsituation in der Schloßstraße und den umliegenden Bereichen bei.

Die Schloßstraße verfügt bereits über gebührenpflichtige Parkplätze, deren Anzahl jedoch nicht ausreicht, um den bestehenden Bedarf von Anwohnern, Beschäftigten und Besuchern des Stadtteilzentrums abzudecken. Aus Sicht der Fraktion besteht daher die Notwendigkeit, die derzeitige Verkehrsflächenaufteilung zu überdenken und stärker an den tatsächlichen Nutzungsanforderungen auszurichten. Die Reduzierung der eingeschränkten Halteverbote zugunsten neuer legaler Stellflächen könnte den Parkdruck deutlich mindern, ohne den Verkehrsfluss wesentlich zu beeinträchtigen.

Die AfD-Fraktion ist der Auffassung, dass der Straßenraum in der Bergedorfer Schloßstraße effizienter gestaltet werden muss, um eine zeitgemäße, bedarfsorientierte Nutzung sicherzustellen. Daher erscheint es geboten, durch Umwidmung bestehender Bereiche mindestens zehn zusätzliche Parkplätze einzurichten.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Bergedorfer Schlossstraße durch Reduzierung bestehender eingeschränkter Halteverbote mindestens zehn zusätzliche reguläre Parkplätze einzurichten und die Umsetzung zeitnah über die zuständige Behörde umzusetzen.
  1. Die Bezirksversammlung ist über das Ergebnis und den Umsetzungsstand bis spätestens Juni 2026 zu berichten.
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Bergedorfer Schloßstraße Schloßstraße

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