Wellingsbüttler Weg - Grünstreifen zwischen Geh- und Radweg schützen (bez. Drs. 21-3411) Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.06.2021 (Drs. 21-3444)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung Wandsbek schließt sich dem Anliegen des Petenten an und bittet die
Verwaltung, dieses bei den aktuellen Planungen zur Umgestaltung des Wellingsbüttler Weges
zu berücksichtigen.
Das Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt nach Rücksprache mit dem Bezirksamt Wandsbek wie folgt Stellung:
Vor den Grundstücken Wellingsbüttler Weg 72 bis 76 befindet sich am Fahrbahnrand ein etwa 1,5 Meter breiter gepflasterter Gehweg. Daneben finden sich zu den Grundstücken teilweise Grünflächen, die auch zum Parken von Fahrzeugen genutzt werden könnten. Jedoch kann das PK 35 diesbezüglich keine Verstöße feststellen.
Vor den Grundstücken 78 bis 108 befindet sich am Fahrbahnrand ein etwa 1,5 breiter gepflasterter Weg, der als Radweg genutzt wird, jedoch nicht straßenverkehrsbehördlich mit einer Benutzungspflicht angeordnet wurde. Daneben befindet sich ein Grünstreifen, auf der sich alter Baumbestand entlang des Wellingsbüttler Weg reiht. Zwischen dem Grünstreifen und den Grundstücken ist ein Gehweg mit Glensander angelegt. Der Grünstreifen ist bereits teilweise durch Eichenspaltpfähl, Feldsteine oder bepflanzten Betonkübel gegen das Befahren gesichert. Auf nicht gesicherten Bereichen des Grünstreifens werden teilweise Kraftfahrzeuge geparkt. Der Grünstreifen ist so breit, dass geparkte Fahrzeuge in der Regel nicht in den Radweg oder Gehweg hineinragen.
Aus hiesiger Sicht entstehen durch die geparkten Fahrzeuge bzw. durch die Ein- und Ausparkvorgänge keine Beeinträchtigungen, Behinderungen oder gar Gefährdungen. Eine Auswertung der Verkehrsunfalllage aus den letzten drei Jahren ergab, dass sich dort keine entsprechenden Verkehrsunfälle ereignet haben.
Nach Rücksprache mit dem Bezirksamt Wandsbek ist eine Sicherung der Flächen mit Eichenspaltpfählen zeitnah vorgesehen.
Das Bezirksamt ergänzt wie folgt:
Zum Schutz der Nebenflächen und der Baumstandorte können durch das Bezirksamt Wandsbek im Rahmen der Unterhaltung zeitnah Eichenspaltpfähle gesetzt werden, um das Parken zwischen den Baumstandorten zu unterbinden.
Soweit dies gewünscht ist, wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n