21-8352

Welchen Stand haben die Vorkaufsrechtsverordnungen im Bezirk Wandsbek? Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.02.2024
Ö 7.4
Sachverhalt

Am 17. Januar 2020 wurde im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt die „Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts in Wandsbek im Bereich Tonndorf ‚Stein-Hardenberg-Straße/ Am Pulverhof/ Tonndorfer Weg und im Bereich zwischen Brauhausstraße, S-Bahn und Güterbahntrasse“ veröffentlicht. In diesen beiden aufgeführten Gebieten steht der Freien und Hansestadt Hamburg ein Vorkaufsrecht zu. Nach nunmehr 4 Jahren ist es an der Zeit, dass die Bezirksversammlung Wandsbek im zuständigen Ausschuss einen Sachstand über die Grundstückskäufe und -verkäufe und der daraus abzuleitenden stadtplanerischen Strategien vorgestellt bekommen.

Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen auf, in einer der nächsten Sitzungen des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek im Nicht-Öffentlichen-Teil über die Grundstückskäufe und -verkäufe der beiden im Bezirk Wandsbek liegenden Vorkaufsrechtsgebiete „Stein-Hardenberg-Straße/Am Pulverhof/Tonndorfer Weg“ (Tonndorf) und „Brauhausstraße, S-Bahn und Güterbahnstraße“ und der daraus abzuleitenden stadtplanerischen Strategien ausführlich zu berichten und vorzustellen.

 

Anhänge

keine Anlage/n