Welche Vorgaben gibt es im fachlichen Bauprogramm für öffentliche Gebäude in Bezug auf Krisenvorsorge Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 08.06.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz Ö 5.1
Bei der Einsatzplanerstellung und der Erstellung der Alarmkalender für den Krisenfall oder Ad hoc Notsituationen muss auch die Unterbringung und Versorgung der betroffenen oder evakuierten Bewohner von den mit dem Einsatz befassten Stäben mit geplant werden.
Hierzu wird auf öffentliche Gebäude und insbesondere Schulen zurückgegriffen. Gerade Schulen sind durch ihre kurzen Erreichbarkeitswege und der hohen Anzahl in den Stadtteilen hierfür besonders geeignet. Es geht neben der kurzfristigen Unterbringung von Bewohnern des jeweiligen Quartiers z.B. bei Blindgängerentschärfung auch um längerfristige Nutzungen z.B. als Wärmeinseln in Zeiten der Energieverknappung oder um Notunterkünfte mit Übernachtungsnotwendigkeit. Dies ist keinesfalls eine abschließende Aufzählung, soll aber die unterschiedlichen Nutzungsnotwendigkeiten der Gebäude neben ihrer originären Funktion darlegen.
Insbesondere bei Neubauten von öffentlichen Gebäuden ist es angebracht auch diese Bedarfe in die Planung mit einfließen zu lassen und die Ausschreibungsunterlagen entsprechend auszufertigen.
Wenn schon im Zuge der Neubauplanung die Voraussetzung von Lebensmittel- und Getränkeausgabe mitgeplant werden, ist die Einhaltung von Hygieneregeln wesentlich vereinfacht. Auch die Installierung von Elementen der Schallisolierung bei Gemeinschaftsunterkünften können denStresslevel bei den untergebrachten Personen reduzieren und sind auch in der normalen Alltagsnutzung der Gebäude vorteilhaft. Die Bereitstellung von geeigneten Sitzmöbeln für den Krisenfall kann eine Herausforderung sein, wenn nur Kinderstühle, wie z.B. in Grundschulen, vorhanden sind, die sich nicht zum Sitzen von Erwachsenen eignen. Das gleiche gilt für die Energieversorgung der Gebäude im Notfall. Ist das Gebäude mit Photovoltaik und Speichertechnik ausgerüstet so ist der Schritt zur (eingeschränkten) autarken Energieversorgung für den Notfall möglich. Die Notwendigkeit der Nutzungsmöglichkeit von Dusch- und Sanitärräumen in Schulräumen und Sporthallen ist ebenfalls mitzudenken Auch die Erstellung von Schutzräumen muss mitgedacht werden, wenn diese in der aktuellen Krisenvorsorgeplanung als notwendig erachtet werden. Dies sind nur Beispiele der Notwendigkeiten die an ein öffentliches Gebäude gestellt werden auf das im Krisenfall oder in Ad hoc-Situationen zurückgegriffen werden soll.
Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katstrophenschutz folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:
Beschluss:
Vorbemerkung: Es wird nicht erwartet, dass die Antworten der Geheimhaltung unterliegende Aspekte darlegen. Gleichwohl sollen aber die Grundsätzlichkeiten benannt werden.
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