22-0715

Welche Aufgaben hat der Bezirk Wandsbek bei der Neuorganisation des Bevölkerungsschutzes? Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.1

Sachverhalt

 

Mit der rgerschaftsdrucksache 22/16268 wird den veränderten globalen Rahmen-bedingungen Rechnung getragen und die Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes und der Krisenbewältigung in Hamburg angestoßen. Dies betrifft nicht nur die Innenbehörde, für die ein deutlicher personeller Zuwachs vorgesehen ist, sondern auch die Bezirke, welche viele der neuen oder überarbeiteten Maßnahmen umsetzen müssen.

 

Es wird weiterhin notwendig sein, die an verschiedensten Stellen der Stadt vorhandenen Kompetenzenund Verantwortlichkeiten zu nutzen und einzubeziehen und nicht nur eine Stelle in der Stadt einzurichten,die künftig alle denkbaren Krisen allein bewältigt. Bevölkerungsschutz und Krisenbewältigung bleiben Aufgaben, die zukünftig nur dann erfolgreich bewältigt werden können, wenn alle Beteiligten in derStadt zusammenarbeiten.

Die derzeitigen Strukturen des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes in Hamburg basieren auf der Festlegung der Behörde für Inneres und Sport als oberste Katastrophenschutzbehörde, deren Aufgabe die zentrale Steuerungund Koordinierung des Katastrophenschutzes ist.Hinzu kommen Fachbehörden, die ebenfalls als Katastrophenschutzbehörden festgelegt sind und in ihrerjeweiligen Fachlichkeit Aufgabenstellungen des vorbereitenden und abwehrenden Katastrophenschutzeseigenständig wahrnehmen. Darüber hinaus sind denBezirksämtern feste Aufgaben im Katastrophenfall zugewiesen, z.B. die Evakuierung und Notunterbringungder Bevölkerung, die von den Bezirksämtern entsprechend vorzubereiten und im Ereignisfall mit Unterstützung der Kräfte der Katastrophenabwehr durchzuführen sind. Auch bei Krisenlagen wie Sturmfluten, Giftgasereignissen, Öl-, Bahn- und Flugunfällen, Blindgänger-Funden und einigen mehr sind die Bezirke gefordert.

Neben den zunehmenden Bedrohungen, die von der aktuellen Situation in Europa ausgehen, kommen zusätzliche Herausforderungen der Krisenbewältigung infolge des Klimawandels hinzu. Nach den Szenarien derKlimaforscherinnen und Klimaforscher rften Sturmfluten, Starkregenereignisse, Binnenhochwasser, Stürme, Hitzewellen und Dürreperioden ein wachsendes Häufigkeits- und Schadensrisiko aufweisen. Es ist daher davon auszugehen, dass die nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrstrukturen in Hamburg insgesamt stärker beansprucht werden könnten. Abweichend vom klassischen vorbeugenden Katastrophenschutz wird es darüber hinaus auch erforderlich sein, behördenübergreifend Präventions- und Abwehrpläne, nicht nur für den Schadensfall, sondernbereits für eine Schadensvermeidung bzw. zur Schadensminimierung zu entwickeln. Hier sind insbesondere die Bezirke und ihre Fachämter in der Verantwortung.

Veränderte Geopolitische Rahmenbedingungen und Bedrohungslagen sowie neue Krisenszenarien führen ebenfalls zu neuen Anforderungen an die staatliche Fähigkeit zur Krisenbewältigung und zum Bevölkerungsschutz.

 

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz hatte der Bezirksamtsleiter bereits auf einen angedachten Vortrag hingewiesen, der den Mitgliedern den Katastrophenschutz in Wandsbek im Allgemeinen verdeutlichen soll. 

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

 

  1. Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten, dem Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz zu berichten, wie der bezirkliche Bevölkerungsschutz zurzeit aufgestellt ist und dabei die Struktur, die Organisation sowie die Aufgabenbereiche des regionalen Katastrophenschutzes Wandsbek ausführlich darzustellen.

 

  1. Darüber hinaus soll in dem Bericht dargelegt werden, welche zusätzlichen Aufgaben, u.a. durch veränderte europäische Bedingungen im Bereich des Zivilschutzes und durch klimatische Veränderungen (z.B. Starkregenereignisse, Binnenhochwasser, Stürme, Hitzewellen und Dürreperioden) auf den bezirklichen Bevölkerungsschutz im Rahmen der Neuorganisation zukommen werden.

 

  1. Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden gebeten, im Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz zu berichten, inwiefern es - zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen des Katastrophenschutzes - nftig auch erforderlich sein wird, behördenübergreifend Präventions- und Abwehrpläne, nicht nur für den Schadensfall, sondern bereits für eine Schadensvermeidung bzw. zur Schadensminimierung unter Beteiligung der Bezirke zu entwickeln.

 

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