Weiterführung der Quartiersarbeit im UPW Gebiet Ohlendiekshöhe
Letzte Beratung: 08.02.2021 Ausschuss für Soziales Ö 5.4
Die Tätigkeit des Quartiersmanagement durch BIG Städtebau im UPW Gebiet Ohlendiekshöhe wurde zum Ende des Jahres 2020 eingestellt. (Drs. 21-1843.2)
Um aber vor Ort die Möglichkeit zu erhalten, aktuelle Themen und Anliegen in gewohnt partizipativer Weise zu beraten und zu bearbeiten, konnte der Quartiersbeirat in ein Format der Selbstorganisation überführt werden.
In den Sitzungen des Quartiersbeirats Ohlendiekshöhe im September und Dezember 2020 wurde einvernehmlich festgestellt, dass die im Bürgervertrag Poppenbüttel formulierten Ziele und Maßnahmen erreicht wurden, die konstruktive Arbeit des Quartiersbeirats aber aufrechterhalten werden solle.
Insbesondere solle das gedeihliche Zusammenleben im Quartier und den angrenzenden Nachbarschaften stärker fokussiert und intensiver gefördert werden.
Künftig wird ein Sprecherteam bestehend aus Mitgliedern der Initiativen Poppenbüttel Hilft e.V. und Gemeinsam in Poppenbüttel (GIP), einer Bürgerin aus dem Quartier, CVJM Oberalster zu Hamburg e.V. sowie f&w die Inhalte der Quartiersbeiratssitzungen thematisch vorbereiten. Die Verwaltung wird den Prozess begleitend unterstützen.
Die Anzahl der Sitzungen des Quartiersbeirates wird von 4 auf i.d.R. 2 Sitzungen jährlich reduziert. Für den April 2021 ist eine erste Sitzung im neuen Format geplant.
Die Sitzungen werden im OHLE (Begegnungshaus Ohlendiekshöhe) durchgeführt.
In der Sitzung des Quartiersbeirats im Dezember 2020 erging schließlich die Beiratsempfehlung, dass die Sitzungen des Beirats durch eine externe und neutrale Moderation erfolgen solle. Diese möge zudem an vorbereitenden Treffen teilnehmen und zur Nachbereitung (Protokolle) zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung bzw. f&w wurden ersucht, hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Für die Fortführung der Arbeit des Quartiersbeirats können finanzielle Mittel in Höhe von ca. € 800 pro Sitzung des Quartiersbeirats aus Mitteln des Bürgerschaftlichen Engagements (hier Förderung von Kommunikation und Vernetzung) zur Verfügung gestellt werden. Siehe hierzu auch Drs. 21-2410 / Petitum Punkt 1, Beschluss BV am 17.12.20.
Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung gebeten.
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