21-6633.1

Weiterentwicklung und Nutzbarmachung öffentlicher Flächen am Neusurenland Beschlussvorlage des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 02.03.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.23

Sachverhalt

 

-          Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 den interfraktionellen Antrag von SPD und Grünen (Drs. 21-6633) einstimmig beschlossen.

 

Im Sommer 2018 wurden von der Behörde für Umwelt und Energie über die gesamte Fläche der Altablagerung Neusurenland Bohrungen durchgeführt, um die Ausdehnung, die Tiefe und den Aufbau der Altablagerung zu erkunden. Aus dem Bohrmaterial wurden Proben entnommen und in einem Umweltlabor näher untersucht. Auf Grundlage der Ergebnisse der Erkundungs- und Laborarbeiten wurde eine technische Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Altablagerung erarbeitet.

 

Die Ausdehnung der Altablagerung wurde auf circa 46.000 Quadratmeter bestimmt. Die Unterkante der Altablagerung befindet sich im Durchschnitt in 8 bis 10 Meter Tiefe unter der Oberfläche. Aus den Bohrungsdaten wurde ein Altablagerungsvolumen von ungefähr 450.000 Kubikmeter ermittelt.  Es handelt sich weitestgehend um mineralisches Material, in welches flüssige Industrieabfälle eingebracht wurden. Die Altablagerung wird als Industriemülldeponie eingestuft, welche eine flächendeckende und uneinheitliche Belastung an Schadstoffen aufweist.

 

Die Fläche wurde viele Jahre als Sportplatz des Post SV genutzt und wird aktuell durch regelmäßige Gas- und Grundwasseruntersuchungen überwacht. Die Ergebnisse belegen, dass die derzeitige Nutzung gefahrlos möglich ist.

 

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Nutzungs- beziehungsweise Sanierungsvarianten verglichen:

  • Komplettaushub des gesamten Altablagerungsmaterials mit dem Ziel der Wohnbebauung auf der gesamten Fläche der Altablagerung.
  • Teilbebauung des östlichen Teils (Rasensportplätze) / Beibehaltung der Schulsportplätze und der BMX-Bahn.
  • Teilbebauung des erweiterten östlichen Teils (Rasensportplätze plus BMX-Bahn) / Beibehaltung der Schulsportplätze.

 

  • Nutzung der gesamten Fläche als Sport- und Freizeitgelände / Grünnutzung im östlichen Teil (Rasensportplätze).

 

Eine Nutzung für den Wohnungsbau scheidet aufgrund der erheblichen Kosten, des ggf. zu erfolgenden Aushubs in bis zu 12 m Tiefe und der erheblichen Belastungen des Stadtteils durch Schwerlastverkehr über mehrere Jahre aus, andere Nutzungsarten, insbesondere eine Aufforstung und eine Nutzung für Sportzwecke wird seit mehreren Jahren in Bezirk und Land diskutiert.

 

Regionalausschuss und Bezirksversammlung mögen beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, den aktuellen Sachstand in Bezug auf eine weitere Nutzung der Fläche zu prüfen;

 

  1. Es ist zu prüfen, unter welchen Bedingungen eine Nutzung als öffentlich zugängliche oder nicht zugängliche Grünfläche bzw. eine Aufforstung der Fläche möglich ist und mit welchen Kosten hierbei gerechnet werden muss. Hierzu wird die Fachbehörde gebeten – unbeschadet noch erforderlicher Begutachtungen – mit welchen Abbauprozessen der Altlast aufgrund ihrer Erkenntnisse zu rechnen sein wird, die eine Aufforstung möglicherweise beeinträchtigen könnten. Über das Ergebnis ist den zuständigen Ausschüssen zu berichten.

 

  1. Die Schulbehörde wird gebeten, mitzuteilen, ob ihrerseits in nächster Zeit Teile der Fläche oder angrenzende Flurstücke für schulische oder Zwecke des (Schul)sports benötigt werden oder werden könnten;

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Nutzung eines Teils der Fläche durch den Tanzsportverein “Club Saltatio Hamburg” in Frage kommt.

 

  1. Es ist zu prüfen, inwiefern eine sportliche Teilnutzung der ungenutzten kontaminierten Fläche ähnlich der jetzt schon vorhandenen BMX-Bahn möglich ist, welche baulichen Maßnahmen erforderlich sind und welche Kosten für einen oberflächlichen Sportbetrieb aktuell zu erwarten sind. Hierzu soll die Verwaltung das Gespräch mit dem Verein suchen.

 

  1. Sobald die Möglichkeiten zur Nutzung der Fläche feststehen, soll es eine Beteiligungsveranstaltung geben, wo die Möglichkeiten der Öffentlichkeit erläutert werden.

 

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