21-3457

Weitere Unterstützung von Gastronomie- und Schaustellergewerbe Debattenantrag der Fraktion Die Grünen und der SPD-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der Fraktion Die Grünen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.06.2021
Sachverhalt

Die Gastronomie ist eine der Branchen, die von der Coronakrise am härtesten getroffen wurden - für viele Gastronom:Innen hängt von einem schnellen und sichtbaren Angebot an Sitzmöglichkeiten das Überleben des Betriebs und der Arbeitsplätze ab.

 

Gaststätten müssen nach wie vor die Anzahl der Tische verringern. Für die Gastronomie gelten spezielle Infektionsschutzregeln, etwa Mindestabstände zwischen den Tischen. Könnten die Gastronomiebetriebe ihren Außenbereich durch die Nutzung von Parkplätzen vergrößern, könnten sie so mehr Sitzplätze anbieten. Ein weiterer Vorteil könnte sein, dass sich wegen des höheren Platzangebots draußen die Gäste auch tatsächlich eher draußen einen Tisch suchen. Das wiederum ist sinnvoll aus Sicht des Infektionsschutzes.

 

Am 04.06.2020 wurde ein Beschluss in der Bezirksversammlung (Drucksachen-Nr.: 21-1569) zur Unterstützung der Gastronomie gefasst. Das Bezirksamt setzte „Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft, insbesondere von Gastronomie- und Schaustellergewerbe“ unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und im Einklang mit den gültigen Verordnungen um (Drucksachen-Nr. 21-2243).

Nach wie vor kommt die Regelung des Senats zum Tragen, dass auf Antrag die Gebühren erlassen, bzw. teilerlassen werden (Finanzbehörde Gebührenrundschreiben), dieses wird voraussichtlich auch noch im kommenden Jahr so gehandhabt.

 

Der von der Wandsbeker Bezirksversammlung beschlossene Antrag hat eine Gültigkeit bis zum 31.8.2021.

Dieser soll bis zum 31.12.22 verlängert werden mit zusätzlichen Parametern.

 

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

  1. Die Bezirksversammlung bestätigt ihren Beschluss zur Unterstützung von Gastronomie- und Schaustellereibetrieben vom 04.06.2020 unter der Drucksache 21-1569 und verlängert die in dem Beschluss unter Punkt 1 aufgeführte Laufzeit vom 31.08.2021 auf den 31.12.2022.
  2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das bereits vereinfachte Verfahren zur Erteilung von Sondernutzungsgenehmigung weiter vereinfacht werden kann.
  3. Die Verwaltung wird gebeten Gastronom:Innen aktiv von der Möglichkeit des niedrigschwelligen Antragsverfahren zur Sondernutzung zu informieren.
  4. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich mit den zuständigen PKs abzustimmen, wie im Zuge für die die Gastronomie bis zum 31.12.2022 im Rahmen der gegebenen rechtlichen Vorgaben Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Flächen wohlwollend erteilt werden können und die Prioritäten der Abwägung zugunsten der Gastronomen ausgelegt werden.
  5. Die Verwaltung wird gebeten, über die bisherige Antrags- und Genehmigungslage  für den  Betrieb von Außengastronomie im Zusammenhang mit Drucksache 21-1569 vom 04.06.2020 im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft zu berichten. Dabei möge die Verwaltung besonders darlegen welche Problemlagen Genehmigungen bislang entgegenstanden zu berichten und zu prüfen ob es Möglichkeiten gibt, diese zu beheben. Ferner möge die Verwaltung auch über eventuelle Beschwerdelagen bei bereits genehmigten Sondernutzung informieren.

 

Anhänge

keine Anlage/n